Architektur- und Ingenieurbüros

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Architektur-, Ingenieur- und Planungsbüros. Wir platzieren die Berufshaftpflicht mit den Summen, die Ihre Kammer und Ihre Bauherren verlangen, bei Versicherern, die Planungsfehler und Bauleitung kennen, und liefern den Nachweis, bevor der Planungsvertrag unterschrieben wird.

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Deckung verstehen

Welche Versicherung braucht ein Planungsbüro?

Im Mittelpunkt steht die Berufshaftpflicht: Sie deckt Vermögens-, Personen- und Sachschäden aus Planungs- und Überwachungsfehlern. Für Architekten und beratende Ingenieure ist sie je nach Bundesland Pflicht und Voraussetzung für die Eintragung in die Kammer. Bauherren verlangen darüber hinaus oft projektbezogene Summen und einen Nachweis. Dazu kommen die Bausteine, die jedes Büro braucht: Einrichtung und Technik, Daten und Pläne, Rechtsschutz.

Berufshaftpflicht

Der Kern: Planungs-, Bauleitungs- und Beratungsfehler, die dem Bauherrn oder Dritten Schaden zufügen. Mindestsummen legt die Kammer fest, die passenden Summen ergeben sich aus Ihren Projektgrößen und Ihrem Leistungsbild.

Objektbezogene Deckung

Für ein einzelnes großes Projekt eine eigene, höhere Summe, ohne den ganzen Jahresvertrag zu verteuern. Häufig vom Bauherrn für Generalplanung oder Objektüberwachung verlangt.

Mitarbeiter, Subplaner und Arbeitsgemeinschaften

Angestellte, freie Mitarbeiter, Subplaner und ARGEn müssen im Vertrag stehen, sonst entstehen Lücken genau dort, wo die Haftung geteilt wird.

Büro, Technik und Daten

Einrichtung, Rechner und Plotter gegen Feuer, Wasser und Einbruch; Elektronik gegen Bedienfehler und Überspannung; Cyber für Pläne, Modelle und Bauherrendaten.

Firmenrechtsschutz

Anwalt und Gericht bei Streit mit Bauherren, Nachunternehmern oder Behörden, ohne dass Sie das Kostenrisiko tragen. Honorarstreitigkeiten sind je nach Vertrag eingeschlossen.

Für wen

Für welche Büros ist das gedacht?

Prüfingenieure, Planung von Brücken, Tunneln, Kraftwerken und Deponien sowie Büros mit offenen Schadenfällen betrachten wir gesondert. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Architekturbüros

    Hochbau, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur: Kammerpflicht, Bauherrennachweise, Bauleitung.

  • Tragwerksplaner und Statiker

    Kleine Fehler mit großen Folgen: Deckungssummen, die zur Bauaufgabe passen.

  • TGA-, Elektro- und Energieplaner

    Heizung, Lüftung, Elektro und Energiekonzepte, oft mit Nachweisen für Fördermittel.

  • Vermessung, Bauleitung, Projektsteuerung

    Leistungen, die nicht jeder Vertrag automatisch einschließt.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Ein Ansprechpartner, der das Geschäft kennt

Christoph hat fünf Jahre bei Marsh und zwei Jahre bei deas gearbeitet, zwei der großen Industriemakler. Er kennt Deckung, Verhandlung und Schadenfall aus der Praxis und bleibt Ihr Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Angebot.

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Der Nachweis, den der Bauherr sehen will

Bauherren, Vergabestellen und Generalplaner verlangen bestimmte Summen und eine bestimmte Form. Wir übersetzen die Anforderung in eine passende Deckung und liefern die Bestätigung so, wie sie verlangt wird, auch objektbezogen.

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Deckung für das, was Sie wirklich tun

Bauleitung, Generalplanung, Subplaner, Bauen im Bestand: Wir prüfen, ob Ihr Vertrag Ihr tatsächliches Leistungsbild einschließt, bevor ein Fehler die Lücke zeigt.

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Eine ehrliche Einordnung

Nicht jedes Risiko ist überall platzierbar. Wenn etwas nicht geht, sagen wir es Ihnen früh und offen, statt Sie wochenlang warten zu lassen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Ist die Berufshaftpflicht für Architekten und Ingenieure Pflicht?

Für eingetragene Architekten und beratende Ingenieure in den meisten Bundesländern ja, mit Mindestsummen, die die jeweilige Kammer festlegt. Die Mindestsummen sind oft niedriger als das, was Bauherren verlangen. Welche Summen zu Ihren Projekten passen, klären wir im Gespräch.

Was passiert bei einem Wechsel des Versicherers mit alten Projekten?

Das hängt davon ab, wie Ihr bisheriger und Ihr neuer Vertrag den Versicherungsfall bestimmen. Wir lesen beide Verträge und sorgen dafür, dass beim Wechsel keine Lücke für Projekte entsteht, die noch in der Gewährleistung sind.

Sind freie Mitarbeiter und Subplaner mitversichert?

Nur wenn der Vertrag sie einschließt. Für Leistungen, die Sie an Subplaner vergeben, haften Sie gegenüber dem Bauherrn trotzdem. Wir klären, was Ihr Vertrag einschließt und welche Nachweise Sie von Subplanern einfordern sollten.

Brauche ich für ein großes Projekt eine eigene Versicherung?

Oft verlangt der Bauherr eine objektbezogene Deckung mit höherer Summe. Sie gilt nur für dieses Projekt und wird pro Projekt kalkuliert. Ob sie nötig ist, steht meist im Planungsvertrag.

Welche Unterlagen brauche ich für das erste Gespräch?

Für den Einstieg reichen Leistungsbild, Mitarbeiterzahl, Honorarumsatz und Ihr Anlass. Für ein Angebot brauchen die Versicherer die bestehenden Verträge, typische Projektgrößen und den Schadenverlauf der letzten Jahre.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Erhalte ich sofort einen Preis?

Nein. Ein belastbares Angebot hängt von Betrieb, Umsatz, Tätigkeit, Schadenverlauf und gewünschtem Schutz ab. Die Anfrage startet ein persönliches Gespräch, keinen automatischen Tarifrechner.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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