Bildung und Betreuung

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Kitas und Tagespflege, Nachhilfe- und Sprachschulen, Weiterbildung, Coaches und Fahrschulen. Wir platzieren Betriebshaftpflicht, die die Aufsicht über Kinder und Teilnehmer einschließt, dazu Unfallschutz, Räume und Fahrzeuge, bei Versicherern, die Bildungsbetriebe kennen, und liefern die Nachweise für Jugendamt, Vermieter und Auftraggeber.

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Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.

Was möchten Sie absichern?
Deckung verstehen

Welche Versicherung braucht ein Bildungs- oder Betreuungsbetrieb?

Wer Kinder betreut oder Menschen unterrichtet, haftet für die Aufsicht und für das, was in seinen Räumen passiert. Die Betriebshaftpflicht muss deshalb die Aufsichtspflicht ausdrücklich einschließen. Dazu kommen Unfallschutz für die Betreuten, die Einrichtung und, bei Fahrschulen, die Fahrzeuge mit Fahrschülern am Steuer.

Betriebshaftpflicht mit Aufsichtspflicht

Personen- und Sachschäden bei Kindern, Teilnehmern und Dritten, einschließlich Verletzung der Aufsichtspflicht und Schäden, die Betreute anderen zufügen. Jugendämter und Vermieter verlangen den Nachweis.

Unfallschutz für Betreute

Für Kinder in Kitas greift oft die gesetzliche Unfallversicherung; für Teilnehmer privater Kurse, Ausflüge und Veranstaltungen nicht. Eine Gruppenunfallversicherung schließt die Lücke, je nach Vertrag mit Invaliditäts- und Bergungskosten.

Räume und Einrichtung

Einrichtung, Lehrmittel, Spielgeräte und Technik gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch, versichert zu dem, was der Ersatz kostet. Für gemietete Räume auch Mietsachschäden.

Fahrzeuge

Fahrschulfahrzeuge mit Fahrschülern am Steuer, Kleinbusse für Ausflüge: Haftpflicht und Kasko mit Deckung für wechselnde Fahrer.

Firmenrechtsschutz

Anwalt und Gericht bei Streit mit Eltern, Teilnehmern, Behörden oder Mitarbeitern, ohne dass Sie das Kostenrisiko tragen.

Für wen

Für welche Betriebe ist das gedacht?

Schulen in staatlicher Trägerschaft, Internate und stationäre Kinder- und Jugendhilfe betrachten wir gesondert. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Private Kitas und Tagesmütter

    Aufsichtspflicht, Nachweis fürs Jugendamt, Ausflüge und Hol- und Bringdienste.

  • Nachhilfe-, Sprach- und Musikschulen

    Gemietete Räume, Honorarkräfte, Teilnehmer aller Altersgruppen.

  • Weiterbildung, Coaches und Trainer

    Seminare in fremden Räumen und online; Beratung mit Vermögensfolgen je nach Angebot.

  • Fahrschulen

    Fahrschüler am Steuer, mehrere Fahrzeuge, Theorieräume.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Ein Ansprechpartner, der das Geschäft kennt

Christoph hat fünf Jahre bei Marsh und zwei Jahre bei deas gearbeitet, zwei der großen Industriemakler. Er kennt Deckung, Verhandlung und Schadenfall aus der Praxis und bleibt Ihr Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Angebot.

2

Nachweise für Jugendamt und Vermieter

Betriebserlaubnis, Mietvertrag und Kooperationen verlangen bestimmte Deckungen in bestimmter Form. Wir übersetzen die Anforderung in eine passende Deckung und liefern die Bestätigung so, wie sie verlangt wird.

3

Deckung für Ausflug, Kurs und Online

Was außerhalb der eigenen Räume passiert, ist nicht in jedem Vertrag drin: Ausflüge, Kurse in fremden Räumen, Onlineangebote. Wir prüfen, ob Ihr Schutz mitgeht, wo Sie arbeiten.

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Eine ehrliche Einordnung

Nicht jedes Risiko ist überall platzierbar. Wenn etwas nicht geht, sagen wir es Ihnen früh und offen, statt Sie wochenlang warten zu lassen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Sind die betreuten Kinder über meine Versicherung mitversichert?

Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden, die Kindern durch Ihre Aufsicht entstehen, und je nach Vertrag Schäden, die Kinder anderen zufügen. Eigene Unfälle der Kinder deckt sie nicht; dafür gibt es die gesetzliche Unfallversicherung oder eine Gruppenunfallversicherung. Wir klären, was in Ihrem Fall greift.

Sind Honorarkräfte und Ehrenamtliche mitversichert?

Nur wenn der Vertrag sie einschließt. Wer bei Ihnen auf Honorarbasis unterrichtet, ist nicht automatisch Ihr Mitarbeiter. Wir prüfen, wer für Sie tätig ist und ob die Police alle abdeckt.

Ich arbeite in gemieteten Räumen. Was brauche ich?

Der Vermieter verlangt in der Regel eine Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden. Für Ihre Einrichtung brauchen Sie zusätzlich eine Inhaltsversicherung, der Vermieter deckt nur das Gebäude.

Welche Unterlagen brauche ich für das erste Gespräch?

Für den Einstieg reichen Tätigkeit, Zahl der Betreuten oder Teilnehmer, Mitarbeiterzahl und Ihr Anlass. Für ein Angebot brauchen die Versicherer die bestehenden Verträge, die Betriebserlaubnis oder Konzeption und den Schadenverlauf der letzten Jahre.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Erhalte ich sofort einen Preis?

Nein. Ein belastbares Angebot hängt von Betrieb, Umsatz, Tätigkeit, Schadenverlauf und gewünschtem Schutz ab. Die Anfrage startet ein persönliches Gespräch, keinen automatischen Tarifrechner.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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