Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Gartengestaltung, Pflege, Baumarbeiten, Pflaster- und Erdarbeiten. Wir platzieren Betriebshaftpflicht, Maschinen und Fahrzeuge für Garten- und Landschaftsbauer bei Versicherern, die wissen, was ein Bagger neben einer Gasleitung bedeutet.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Welche Versicherung braucht ein GaLaBau-Betrieb?
Garten- und Landschaftsbau ist Bauarbeit im Kleinen: Erdarbeiten, Maschinen, Arbeiten auf fremden Grundstücken und in der Höhe. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden an Dritten, muss aber Leitungsschäden, Baumarbeiten und Nachunternehmer einschließen. Dazu kommen Maschinen und Geräte, Fahrzeuge mit Anhängern und Material unterwegs.
Für welche Betriebe ist das gedacht?
Baumfällung in der Nähe von Bahnanlagen und Hochspannungsleitungen, Sprengarbeiten und Betriebe mit mehreren Schäden in kurzer Zeit betrachten wir gesondert. Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, was geht.
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Gartengestaltung und Neuanlage
Erdarbeiten, Pflaster, Mauern: Bauarbeit auf fremdem Grund.
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Grün- und Objektpflege
Regelmäßige Pflege für Hausverwaltungen und Gewerbe, oft mit Rahmenverträgen.
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Baumpflege und Fällung
Arbeiten in der Höhe und mit Seilklettertechnik: Deckung, die das ausdrücklich einschließt.
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Betriebe mit Winterdienst
Streu- und Räumpflicht für Kunden, mit eigener Haftungsfrage.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Ein Ansprechpartner, der das Geschäft kennt
Christoph hat fünf Jahre bei Marsh und zwei Jahre bei deas gearbeitet, zwei der großen Industriemakler. Er kennt Deckung, Verhandlung und Schadenfall aus der Praxis und bleibt Ihr Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Angebot.
Tätigkeiten, die im Vertrag stehen müssen
Leitungsschäden bei Erdarbeiten, Baumfällung, Winterdienst: Das sind die Fälle, bei denen Versicherer genau hinsehen. Wir sorgen dafür, dass jede Tätigkeit Ihres Betriebs benannt und gedeckt ist.
Maschinen und Fahrzeuge aus einer Hand
Bagger, Anhänger, Transporter: Wir bündeln, was zusammengehört, und sagen Ihnen, wo sich Kasko lohnt und wo nicht.
Eine ehrliche Einordnung
Nicht jedes Risiko ist überall platzierbar. Wenn etwas nicht geht, sagen wir es Ihnen früh und offen, statt Sie wochenlang warten zu lassen.
Häufige Fragen.
Ist ein Leitungsschaden bei Erdarbeiten versichert?
Nur, wenn Erdarbeiten als Tätigkeit im Vertrag stehen und Leitungsschäden nicht ausgeschlossen sind. Wichtig ist außerdem die Leitungsauskunft vor dem Graben. Ohne sie kann der Versicherer die Leistung kürzen.
Sind meine Maschinen über die Betriebshaftpflicht versichert?
Nein. Die Haftpflicht deckt Schäden, die Sie anderen zufügen. Schäden an eigenen Maschinen, Diebstahl und Ausfall brauchen eine Maschinenversicherung.
Brauchen Anhänger eine eigene Versicherung?
Anhänger brauchen eine eigene Haftpflicht und gehören in den Flottenvertrag. Für die Ladung darauf gilt: Sie ist nicht Teil der Kasko.
Was gilt beim Winterdienst?
Wer die Räum- und Streupflicht vertraglich übernimmt, haftet bei Glätteunfällen. Winterdienst muss im Haftpflichtvertrag als Tätigkeit stehen.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Erhalte ich sofort einen Preis?
Nein. Ein belastbares Angebot hängt von Betrieb, Umsatz, Tätigkeit, Schadenverlauf und gewünschtem Schutz ab. Die Anfrage startet ein persönliches Gespräch, keinen automatischen Tarifrechner.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.