Gastronomie

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Restaurant, Café, Bistro, Bar, Imbiss und Catering. Wir platzieren Haftpflicht, Inhalt, Betriebsunterbrechung und Glas für Gastronomen bei Versicherern, die Küchen kennen, und liefern die Bestätigung, die Ihr Vermieter vor der Schlüsselübergabe sehen will.

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Deckung verstehen

Welche Versicherung braucht ein Gastronomiebetrieb?

In der Gastronomie treffen Gäste, offenes Feuer, Wasser und Lebensmittel auf engem Raum zusammen. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden an Gästen und Dritten, einschließlich der Speisen, die Sie ausgeben. Die Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung deckt Küche, Einrichtung und den Ausfall nach einem Schaden. Dazu kommen Glas, Warenverderb und je nach Betrieb Elektronik und Rechtsschutz.

Betriebshaftpflicht

Personen- und Sachschäden bei Gästen und Dritten: der Sturz auf dem nassen Boden, die Verbrennung, die Garderobe. Für Gastronomie wichtig: Speisen und Getränke müssen als Produkt mitversichert sein.

Küche und Einrichtung

Küchentechnik, Einrichtung und Vorräte gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch. Fettbrand und Fritteuse sind der Klassiker. Versicherer fragen nach Löschmitteln und Reinigung der Abzüge.

Betriebsunterbrechung

Nach einem Brand bleibt der Betrieb Wochen zu. Die Betriebsunterbrechung ersetzt laufende Kosten und entgangenen Gewinn für die vereinbarte Zeit.

Warenverderb

Fällt die Kühlung aus, sind Vorräte verloren. Der Baustein ersetzt Kühlgut nach Stromausfall oder Gerätedefekt.

Glas und Nachweise

Schaufenster, Vitrinen, Wintergarten. Dazu die Bestätigung für den Mietvertrag, mit den Summen, die der Vermieter verlangt.

Für wen

Für welche Betriebe ist das gedacht?

Clubs und Diskotheken, Betriebe mit Shisha-Angebot, Großveranstaltungen und Betriebe mit mehreren Brandschäden betrachten wir gesondert. Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, was geht.

  • Restaurant und Bistro

    Gäste, Küche, Terrasse: der klassische Fall.

  • Café, Bäckerei mit Sitzplätzen, Eisdiele

    Kleinere Küche, viele Gäste, oft Laufkundschaft.

  • Bar, Kneipe, Weinbar

    Späte Stunden, Alkohol, Veranstaltungen: Tätigkeiten, die im Vertrag stehen müssen.

  • Catering, Foodtruck, Lieferdienst

    Arbeiten außerhalb des eigenen Betriebs, Fahrzeuge und Ausrüstung unterwegs.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Ein Ansprechpartner, der das Geschäft kennt

Christoph hat fünf Jahre bei Marsh und zwei Jahre bei deas gearbeitet, zwei der großen Industriemakler. Er kennt Deckung, Verhandlung und Schadenfall aus der Praxis und bleibt Ihr Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Angebot.

2

Der Mietvertrag bestimmt die Summen

Vermieter von Gastronomieflächen verlangen bestimmte Deckungssummen, oft auch Glas und Mietausfall. Wir lesen den Mietvertrag mit Ihnen und liefern die Bestätigung so, wie der Vermieter sie sehen will, bevor Sie den Schlüssel bekommen.

3

Küche und Ausfall zusammen gedacht

Ein Küchenbrand kostet zweimal: die Einrichtung und die Wochen ohne Umsatz. Wir setzen Inhalt und Betriebsunterbrechung so, dass beides gedeckt ist und die Summen zum Betrieb passen.

4

Eine ehrliche Einordnung

Nicht jedes Risiko ist überall platzierbar. Wenn etwas nicht geht, sagen wir es Ihnen früh und offen, statt Sie wochenlang warten zu lassen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Bin ich versichert, wenn ein Gast eine Lebensmittelvergiftung geltend macht?

Ja, wenn Speisen und Getränke in der Betriebshaftpflicht als Produkt mitversichert sind. Das ist in Gastronomietarifen üblich, aber nicht in jeder Grunddeckung. Wir prüfen es an den Bedingungen.

Was verlangt mein Vermieter?

Meist eine Betriebshaftpflicht mit Mindestsummen, oft zusätzlich Glas und manchmal Mietausfall nach einem Schaden. Bringen Sie den Mietvertrag mit, dann sagen wir Ihnen, was genau verlangt wird.

Sind meine Lieferfahrer versichert?

Fahrzeuge brauchen eine Kfz-Versicherung, die Lieferfahrten zulässt. Die private Police eines Mitarbeiters reicht dafür nicht. Für Fahrräder und E-Roller greift die Betriebshaftpflicht, wenn die Tätigkeit im Vertrag steht.

Was passiert bei einem Fettbrand in der Küche?

Die Inhaltsversicherung ersetzt Küche und Einrichtung, die Betriebsunterbrechung den Ausfall. Versicherer setzen dafür Auflagen voraus: regelmäßige Reinigung der Abzugsanlage, geeignete Löschmittel. Wer sie nicht erfüllt, riskiert Kürzungen.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Erhalte ich sofort einen Preis?

Nein. Ein belastbares Angebot hängt von Betrieb, Umsatz, Tätigkeit, Schadenverlauf und gewünschtem Schutz ab. Die Anfrage startet ein persönliches Gespräch, keinen automatischen Tarifrechner.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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