Gebäudereinigung

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Unterhaltsreinigung, Glas- und Fassadenreinigung, Hausmeister- und Facility-Dienste. Wir platzieren Betriebshaftpflicht und Fahrzeuge für Betriebe, die täglich in fremden Objekten arbeiten, und liefern die Nachweise, die Auftraggeber vor dem Rahmenvertrag verlangen.

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Deckung verstehen

Welche Versicherung braucht ein Reinigungsbetrieb?

Reinigungsbetriebe arbeiten in Objekten, die ihnen nicht gehören, mit Schlüsseln, die ihnen anvertraut sind, und mit Mitarbeitern, die häufig wechseln. Die Betriebshaftpflicht ist die Grundlage. Entscheidend sind die Bausteine, die genau diese Situation abdecken: Schäden an Böden, Fassaden und Einrichtung, Schlüsselverlust und die Fahrzeuge zwischen den Objekten.

Betriebshaftpflicht

Personen- und Sachschäden bei Kunden. Für Reinigung wichtig: Bearbeitungsschäden an Böden, Glas, Fassaden und Einrichtung, die beim Reinigen entstehen. Grunddeckungen begrenzen sie oft.

Schlüsselverlust

Geht ein Generalschlüssel verloren, kostet der Austausch der Schließanlage schnell fünfstellig. Der Baustein deckt Austausch und Folgekosten bis zur vereinbarten Summe.

Kfz-Flotte

Fahrzeuge, die täglich zwischen Objekten pendeln, oft mit wechselnden Fahrern. Ein Flottenvertrag ohne Fahrerbindung passt dazu.

Vertrauensschaden

Diebstahl oder Unterschlagung durch eigene Mitarbeiter beim Kunden. Nicht Teil der Haftpflicht, aber ein Risiko, das Auftraggeber zunehmend abgesichert sehen wollen.

Nachweise

Bestätigungen für Rahmenverträge mit Hausverwaltungen, Filialisten und öffentlichen Auftraggebern, mit den Summen, die dort verlangt werden.

Für wen

Für welche Betriebe ist das gedacht?

Betriebe mit Winterdienst auf öffentlichen Straßen, Arbeiten in Reinräumen oder mit mehreren Schadenfällen in kurzer Zeit betrachten wir gesondert. Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, was geht.

  • Unterhalts- und Büroreinigung

    Viele Objekte, viele Schlüssel, wechselnde Teams.

  • Glas- und Fassadenreinigung

    Arbeiten in der Höhe, Hubsteiger, Gerüst: Deckung, die das einschließt.

  • Hausmeister- und Facility-Dienste

    Kleinreparaturen, Winterdienst, Grünpflege: mehrere Tätigkeiten in einem Vertrag.

  • Sonderreinigung

    Industrie, Bauendreinigung, Desinfektion: Tätigkeiten, die im Vertrag benannt sein müssen.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Ein Ansprechpartner, der das Geschäft kennt

Christoph hat fünf Jahre bei Marsh und zwei Jahre bei deas gearbeitet, zwei der großen Industriemakler. Er kennt Deckung, Verhandlung und Schadenfall aus der Praxis und bleibt Ihr Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Angebot.

2

Schlüssel, Böden, Fassaden: die Klassiker im Vertrag

Die meisten Schäden in der Reinigung sind vorhersehbar: der verlorene Schlüssel, der Kratzer im Parkett, das Reinigungsmittel auf dem falschen Stein. Wir sorgen dafür, dass genau diese Fälle im Vertrag stehen, mit Summen, die zum Objekt passen.

3

Fahrzeuge ohne Fahrerbindung

Wechselnde Fahrer sind in der Reinigung Alltag. Wir platzieren Ihre Fahrzeuge so, dass jeder berechtigte Mitarbeiter fahren darf, ohne dass Sie bei jedem Wechsel den Versicherer informieren müssen.

4

Eine ehrliche Einordnung

Nicht jedes Risiko ist überall platzierbar. Wenn etwas nicht geht, sagen wir es Ihnen früh und offen, statt Sie wochenlang warten zu lassen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Ist Schlüsselverlust in der Betriebshaftpflicht automatisch drin?

Nicht immer und nicht immer ausreichend. Manche Verträge enthalten ihn mit niedrigen Summen, andere gar nicht. Bei Generalschlüsseln großer Objekte sollte die Summe zum Austausch der ganzen Schließanlage reichen.

Was passiert, wenn ein Mitarbeiter beim Kunden etwas beschädigt?

Dafür ist die Betriebshaftpflicht da, sofern die Tätigkeit im Vertrag steht. Schäden an der Sache, die gerade gereinigt wird, gelten als Bearbeitungsschäden. Ob und bis zu welcher Summe sie gedeckt sind, unterscheidet sich je nach Vertrag.

Meine Fahrer wechseln ständig. Ist das ein Problem?

Nicht, wenn der Vertrag darauf ausgelegt ist. Flottenverträge ohne Fahrerbindung erlauben jeden berechtigten Mitarbeiter. Geben Sie im Formular an, wie viele Fahrzeuge Sie haben, den Rest klären wir im Gespräch.

Ein Auftraggeber verlangt einen Versicherungsnachweis. Wie geht das?

Bei bestehendem Vertrag geht es meist um eine Bestätigung des Versicherers. Ohne passenden Vertrag muss zuerst Deckung beschafft werden. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, welcher Fall vorliegt und was der realistische Weg ist.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Erhalte ich sofort einen Preis?

Nein. Ein belastbares Angebot hängt von Betrieb, Umsatz, Tätigkeit, Schadenverlauf und gewünschtem Schutz ab. Die Anfrage startet ein persönliches Gespräch, keinen automatischen Tarifrechner.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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