Gesundheit und Pflege

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie, Heilpraktiker, ambulante Pflegedienste und Praxen. Wir platzieren Berufshaftpflicht, Praxisinhalt, Praxisausfall und Cyber für Gesundheits- und Pflegebetriebe bei Versicherern, die Behandlung und Betreuung als Tätigkeit kennen.

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Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.

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Deckung verstehen

Welche Versicherung braucht eine Praxis oder ein Pflegedienst?

Wer Menschen behandelt oder betreut, haftet für Fehler dabei. Die Berufshaftpflicht für Heilberufe deckt Personenschäden durch Behandlung und Pflege, die Betriebshaftpflicht die Praxis als Betrieb. Dazu kommen Praxisinhalt und Praxisausfall, Cyber für Patientendaten und für Pflegedienste die Fahrzeuge und die Schlüssel der Patienten.

Berufshaftpflicht Heilwesen

Personenschäden durch Behandlungs-, Pflege- oder Beratungsfehler, dazu Betriebshaftpflicht für Sturz und Sachschaden in der Praxis. Für Heilberufe mit Kammer ist sie berufsrechtlich vorgeschrieben.

Praxisinhalt

Behandlungsgeräte, Einrichtung und Vorräte gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Einbruch.

Praxisausfall

Fällt die Praxis wegen Krankheit, Quarantäne oder Schaden aus, laufen Miete und Gehälter weiter. Der Baustein ersetzt sie für die vereinbarte Zeit.

Cyber

Patientendaten sind besonders geschützt. Die Cyberversicherung deckt Wiederherstellung, Meldepflichten, Ausfall und Ansprüche nach einem Angriff.

Fahrzeuge und Schlüssel

Pflegedienste fahren täglich und tragen Patientenschlüssel. Flottenvertrag und Schlüsselverlust gehören dazu.

Für wen

Für wen ist das gedacht?

Praxen mit operativen Eingriffen, Geburtshilfe, ästhetischer Medizin und stationäre Einrichtungen betrachten wir gesondert, die Berufshaftpflicht dafür ist ein Spezialmarkt. Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, ob wir helfen können.

  • Physio-, Ergo- und Logopädiepraxen

    Behandlung am Patienten, oft mit Hausbesuchen.

  • Heilpraktiker und Osteopathen

    Behandlungen, die im Vertrag genau benannt sein müssen.

  • Ambulante Pflegedienste

    Viele Mitarbeiter, Fahrzeuge, Schlüssel, Betreuung im Haushalt des Patienten.

  • Arzt- und Zahnarztpraxen

    Berufshaftpflicht nach Berufsordnung, Praxisinhalt, Ausfall, Daten.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Ein Ansprechpartner, der das Geschäft kennt

Christoph hat fünf Jahre bei Marsh und zwei Jahre bei deas gearbeitet, zwei der großen Industriemakler. Er kennt Deckung, Verhandlung und Schadenfall aus der Praxis und bleibt Ihr Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Angebot.

2

Behandlung als Tätigkeit richtig benannt

Versicherer für Heilberufe decken das, was im Vertrag steht: welche Therapien, welche Geräte, ob Hausbesuche. Wir sorgen dafür, dass Ihr Leistungsspektrum vollständig erfasst ist, auch das, was seit dem letzten Vertrag dazugekommen ist.

3

Pflegedienste als Betrieb mit Fahrzeugen

Ein ambulanter Pflegedienst ist auch ein Flottenbetrieb mit wechselnden Fahrern und ein Schlüsselträger für Dutzende Haushalte. Wir bündeln Haftpflicht, Fahrzeuge und Schlüsselverlust in einem Konzept.

4

Eine ehrliche Einordnung

Nicht jedes Risiko ist überall platzierbar. Wenn etwas nicht geht, sagen wir es Ihnen früh und offen, statt Sie wochenlang warten zu lassen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Ist die Berufshaftpflicht für Heilberufe Pflicht?

Für Ärzte, Zahnärzte und andere Kammerberufe ist sie berufsrechtlich vorgeschrieben. Für Physiotherapeuten, Heilpraktiker und Pflegedienste gibt es keine allgemeine gesetzliche Pflicht, aber Kassenzulassung, Verbände und Auftraggeber verlangen sie in der Regel.

Sind Hausbesuche mitversichert?

Nur, wenn sie im Vertrag stehen. Hausbesuche und mobile Behandlung sind bei vielen Versicherern ein eigener Punkt. Sagen Sie uns, wie Sie arbeiten, dann prüfen wir das.

Was deckt der Praxisausfall?

Laufende Kosten wie Miete, Gehälter und Leasing, wenn die Praxis wegen Krankheit oder Unfall der Inhaberin oder des Inhabers, Quarantäne oder eines Sachschadens geschlossen bleibt. Der Umfang unterscheidet sich je nach Vertrag.

Sind Patientendaten ein Cyberrisiko für eine kleine Praxis?

Ja. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt, ein Angriff bringt Meldepflichten und den Ausfall der Praxissoftware. Die Cyberversicherung deckt je nach Vertrag Wiederherstellung, Meldung, Ausfall und Ansprüche.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Erhalte ich sofort einen Preis?

Nein. Ein belastbares Angebot hängt von Betrieb, Umsatz, Tätigkeit, Schadenverlauf und gewünschtem Schutz ab. Die Anfrage startet ein persönliches Gespräch, keinen automatischen Tarifrechner.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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