Handel

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Ladengeschäfte, Fachhandel, Großhandel und Import. Wir platzieren Haftpflicht, Waren, Einrichtung und Betriebsunterbrechung für Händler, und klären, wo Sie als Importeur oder mit Eigenmarken wie ein Hersteller haften.

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Deckung verstehen

Welche Versicherung braucht ein Handelsbetrieb?

Im Handel liegt das Risiko an zwei Stellen: bei den Kunden, die im Laden stürzen oder durch ein Produkt zu Schaden kommen, und bei den Waren, die bei Feuer, Leitungswasser oder Einbruch verloren gehen. Die Betriebshaftpflicht mit Produkthaftpflicht deckt das eine, die Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung das andere. Dazu kommen je nach Betrieb Glas, Elektronik, Fahrzeuge und Rechtsschutz.

Betriebshaftpflicht

Personen- und Sachschäden bei Kunden und Dritten: der Sturz im Laden, der Schaden bei der Lieferung. Die Grundlage, die auch Vermieter verlangen.

Produkthaftpflicht

Wer importiert oder unter eigener Marke verkauft, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz wie ein Hersteller. Auch der reine Händler kann in Anspruch genommen werden. Der Baustein gehört in jede Handelshaftpflicht.

Waren und Einrichtung

Warenbestand, Ladeneinrichtung und Lager gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Einbruch und Vandalismus, versichert zum Wiederbeschaffungswert.

Betriebsunterbrechung

Wenn der Laden nach einem Schaden geschlossen bleibt, ersetzt sie laufende Kosten und entgangenen Gewinn für die vereinbarte Zeit.

Glas, Elektronik, Fahrzeuge

Schaufenster, Kassensysteme, Lieferfahrzeuge: je nach Betrieb sinnvolle Ergänzungen.

Für wen

Für welche Händler ist das gedacht?

Handel mit Waffen, Pyrotechnik, Edelmetallen in großem Umfang und Betriebe mit mehreren Einbruchschäden betrachten wir gesondert. Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, was geht.

  • Facheinzelhandel

    Ein oder mehrere Läden, Waren mit Wert, Kunden auf der Fläche.

  • Großhandel und Import

    Lager, Ware in Bewegung, Haftung wie ein Hersteller bei Importen.

  • Handel mit Werkstatt oder Service

    Fahrrad, Elektro, Möbel: Verkauf plus Montage oder Reparatur, beides muss im Vertrag stehen.

  • Filialisten und wachsende Betriebe

    Mehrere Standorte, ein Vertrag, gleiche Bedingungen überall.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Ein Ansprechpartner, der das Geschäft kennt

Christoph hat fünf Jahre bei Marsh und zwei Jahre bei deas gearbeitet, zwei der großen Industriemakler. Er kennt Deckung, Verhandlung und Schadenfall aus der Praxis und bleibt Ihr Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Angebot.

2

Waren richtig bewertet

Unterversicherung ist im Handel der häufigste Fehler: Der Bestand wächst, die Versicherungssumme bleibt. Wir setzen die Summen so, dass im Schadenfall der ganze Bestand ersetzt wird, nicht nur ein Teil.

3

Produkthaftung ohne Überraschung

Eigenmarke, Import, Onlineverkauf: Wir klären, wo Sie wie ein Hersteller haften, und sorgen dafür, dass die Produkthaftpflicht dazu passt.

4

Eine ehrliche Einordnung

Nicht jedes Risiko ist überall platzierbar. Wenn etwas nicht geht, sagen wir es Ihnen früh und offen, statt Sie wochenlang warten zu lassen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Hafte ich als Händler für Produkte, die ich nicht hergestellt habe?

Ja, in bestimmten Fällen. Wer Produkte in die EU importiert oder unter eigener Marke verkauft, gilt nach dem Produkthaftungsgesetz als Hersteller. Auch sonst können Kunden zunächst den Händler in Anspruch nehmen. Die Produkthaftpflicht deckt diese Fälle.

Was ist der Unterschied zwischen Inhaltsversicherung und Betriebsunterbrechung?

Die Inhaltsversicherung ersetzt die beschädigten Waren und die Einrichtung. Die Betriebsunterbrechung ersetzt das, was Ihnen entgeht, solange der Laden zu ist: laufende Kosten und Gewinn.

Mein Vermieter verlangt einen Versicherungsnachweis. Was genau?

Meist eine Betriebshaftpflicht mit bestimmten Mindestsummen, manchmal auch Glas. Bringen Sie den Mietvertrag mit, wir sagen Ihnen, was verlangt wird.

Was passiert bei einem Einbruch?

Die Inhaltsversicherung ersetzt gestohlene Waren und beschädigte Einrichtung, sofern Einbruchdiebstahl vereinbart ist. Versicherer verlangen je nach Warenwert bestimmte Sicherungen. Die klären wir vorab.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Erhalte ich sofort einen Preis?

Nein. Ein belastbares Angebot hängt von Betrieb, Umsatz, Tätigkeit, Schadenverlauf und gewünschtem Schutz ab. Die Anfrage startet ein persönliches Gespräch, keinen automatischen Tarifrechner.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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