Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Hotels, Pensionen, Gasthöfe und Ferienwohnungen. Wir platzieren Haftpflicht, Gebäude, Inhalt, Betriebsunterbrechung und Cyber für Beherbergungsbetriebe bei Versicherern, die wissen, dass ein Hotel nie schließt.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Welche Versicherung braucht ein Hotel?
Ein Beherbergungsbetrieb trägt Verantwortung für Gäste rund um die Uhr, für ihr Eigentum im Haus und für ein Gebäude, das ständig in Betrieb ist. Die Betriebshaftpflicht deckt Schäden an Gästen und Dritten, einschließlich der Gastwirtshaftung für eingebrachte Sachen. Gebäude- und Inhaltsversicherung mit Betriebsunterbrechung decken Feuer, Wasser, Sturm und den Stillstand danach. Dazu kommen Cyber für Buchungs- und Zahlungsdaten und je nach Haus Glas, Elektronik und Rechtsschutz.
Für welche Betriebe ist das gedacht?
Betriebe mit Nachtclub, Häuser in Hochwassergebieten und Häuser mit ungeklärtem Brandschutz betrachten wir gesondert, teils geht es nur mit Auflagen. Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, was geht.
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Hotels und Hotels garni
Zimmer, Frühstück, Empfang: der klassische Fall.
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Pensionen und Gasthöfe
Beherbergung mit Gastronomie, beides muss im Vertrag stehen.
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Ferienwohnungen und Ferienhäuser
Mehrere Einheiten, Vermietung über Portale, oft ohne Personal vor Ort.
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Häuser mit Wellness oder Veranstaltungen
Sauna, Pool, Tagungen: Tätigkeiten mit eigenen Anforderungen.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Ein Ansprechpartner, der das Geschäft kennt
Christoph hat fünf Jahre bei Marsh und zwei Jahre bei deas gearbeitet, zwei der großen Industriemakler. Er kennt Deckung, Verhandlung und Schadenfall aus der Praxis und bleibt Ihr Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Angebot.
Gebäude und Betrieb als Ganzes
Bei einem Hotel hängt alles zusammen: Gebäude, Einrichtung, Küche, Ausfall. Wir setzen die Bausteine so, dass im Schadenfall keine Lücke zwischen ihnen bleibt und die Summen zum Haus passen.
Gäste und ihre Sachen
Die Gastwirtshaftung gilt gesetzlich, ob sie im Vertrag steht oder nicht. Wir sorgen dafür, dass sie versichert ist und die Summen zu Ihrem Haus passen, vom Koffer bis zur Garderobe.
Eine ehrliche Einordnung
Nicht jedes Risiko ist überall platzierbar. Wenn etwas nicht geht, sagen wir es Ihnen früh und offen, statt Sie wochenlang warten zu lassen.
Häufige Fragen.
Hafte ich, wenn einem Gast etwas aus dem Zimmer gestohlen wird?
Ja, in Grenzen. Das Gesetz sieht eine Haftung des Gastwirts für eingebrachte Sachen vor, bis zu bestimmten Höchstbeträgen. Fahrzeuge und Sachen darin sind davon ausgenommen. Die Betriebshaftpflicht für Beherbergung schließt diese Haftung ein. Wir prüfen die Summen.
Mein Haus ist gepachtet. Was muss ich versichern?
Das regelt der Pachtvertrag. Häufig versichert der Eigentümer das Gebäude und Sie Inhalt, Betriebsunterbrechung und Haftpflicht. Bringen Sie den Vertrag mit, wir sagen Ihnen, was auf Sie entfällt.
Sind Buchungsportale ein Cyberrisiko?
Ja. Betrug mit gefälschten Portalnachrichten und gestohlene Zahlungsdaten treffen Hotels regelmäßig. Die Cyberversicherung deckt je nach Vertrag Ausfall, Wiederherstellung, Meldepflichten und Ansprüche.
Was passiert bei einem Leitungswasserschaden über mehrere Etagen?
Gebäude- und Inhaltsversicherung ersetzen den Schaden an Haus und Einrichtung, die Betriebsunterbrechung den Ausfall der betroffenen Zimmer. Wichtig ist, dass alle drei Bausteine aufeinander abgestimmt sind.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Erhalte ich sofort einen Preis?
Nein. Ein belastbares Angebot hängt von Betrieb, Umsatz, Tätigkeit, Schadenverlauf und gewünschtem Schutz ab. Die Anfrage startet ein persönliches Gespräch, keinen automatischen Tarifrechner.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.