Immobilien und Hausverwaltung

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Hausverwaltungen, private und gewerbliche Vermieter, Immobilienmakler und Bauträger. Wir platzieren Vermögensschadenhaftpflicht, Gebäude, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Vertrauensschaden und Rechtsschutz bei Versicherern, die Immobilien als Betrieb verstehen.

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Deckung verstehen

Welche Versicherung braucht ein Immobilienbetrieb?

Wer fremdes Eigentum verwaltet, haftet für Fehler dabei: die versäumte Frist, die falsche Abrechnung, der nicht beauftragte Handwerker. Dafür steht die Vermögensschadenhaftpflicht, für Wohnimmobilienverwalter gesetzlich vorgeschrieben. Wer Gebäude besitzt, haftet als Eigentümer für Wege, Dächer und Anlagen und braucht die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die Gebäudeversicherung. Dazu kommen Vertrauensschaden für verwaltete Gelder, Rechtsschutz für Mietstreitigkeiten und Cyber.

Vermögensschadenhaftpflicht

Für Wohnimmobilienverwalter nach der Gewerbeordnung Pflicht, mit gesetzlichen Mindestsummen. Deckt finanzielle Schäden der Eigentümer durch Fehler in der Verwaltung. Für Makler ebenso sinnvoll.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Die Haftung des Eigentümers für Gebäude und Grundstück: Glätte, herabfallende Dachziegel, defekte Treppen. Für vermietete Objekte unverzichtbar.

Gebäudeversicherung

Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und je nach Lage Elementar, versichert zum gleitenden Neuwert.

Vertrauensschaden

Verwalter halten fremde Gelder. Der Baustein deckt Unterschlagung durch Mitarbeiter und Betrug von außen.

Rechtsschutz und Cyber

Streit mit Mietern, Eigentümern und Dienstleistern, dazu der Schutz der verwalteten Daten.

Für wen

Für wen ist das gedacht?

Objekte in Hochwassergebieten, leerstehende Gebäude, Gebäude mit ungeklärtem Brandschutz und Verwaltungen mit laufenden Auseinandersetzungen betrachten wir gesondert. Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, was geht.

  • Hausverwaltungen und WEG-Verwalter

    Gesetzliche Pflichtversicherung, fremde Gelder, viele Vertragspartner.

  • Vermieter mit mehreren Objekten

    Gebäude, Eigentümerhaftung, Mietausfall nach Schaden.

  • Immobilienmakler

    Beratung und Vermittlung, mit Haftung für falsche Angaben.

  • Bauträger und Projektentwickler

    Bau, Verkauf und Gewährleistung in einem Betrieb.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Ein Ansprechpartner, der das Geschäft kennt

Christoph hat fünf Jahre bei Marsh und zwei Jahre bei deas gearbeitet, zwei der großen Industriemakler. Er kennt Deckung, Verhandlung und Schadenfall aus der Praxis und bleibt Ihr Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Angebot.

2

Die Pflichtversicherung, richtig ausgelegt

Die gesetzlichen Mindestsummen für Verwalter sind ein Minimum, kein Maß. Wir setzen die Deckung nach Bestand, Umsatz und Verträgen, damit der erste größere Fehler nicht das Ende des Betriebs ist.

3

Gebäude ohne Unterversicherung

Baukosten steigen, Versicherungssummen bleiben. Wir prüfen, ob Ihre Gebäude zum aktuellen Wert versichert sind und ob Elementarschäden eingeschlossen sind, bevor der Schaden es zeigt.

4

Eine ehrliche Einordnung

Nicht jedes Risiko ist überall platzierbar. Wenn etwas nicht geht, sagen wir es Ihnen früh und offen, statt Sie wochenlang warten zu lassen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Hausverwalter Pflicht?

Ja. Wohnimmobilienverwalter brauchen nach der Gewerbeordnung eine Berufshaftpflicht mit gesetzlichen Mindestsummen, ohne sie gibt es keine Erlaubnis. Wir prüfen, ob Ihre Police die Anforderungen erfüllt und ob die Summen zum Bestand passen.

Was deckt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht?

Schäden Dritter, die vom Gebäude oder Grundstück ausgehen: der Sturz auf dem nicht gestreuten Weg, der Ziegel vom Dach, die defekte Beleuchtung im Treppenhaus. Bei selbst genutzten Einfamilienhäusern deckt das die Privathaftpflicht, bei vermieteten Objekten nicht.

Brauche ich Elementarschutz?

Bei Objekten in Risikolagen ja, und auch außerhalb wird er zunehmend sinnvoll, weil Starkregen überall auftritt. Wir prüfen Lage und Bedingungen.

Was ist eine Vertrauensschadenversicherung?

Sie ersetzt Schäden durch Untreue eigener Mitarbeiter und durch Betrug von außen, etwa gefälschte Rechnungen oder manipulierte Überweisungen. Für Verwalter, die fremde Gelder halten, ein wichtiger Baustein.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Erhalte ich sofort einen Preis?

Nein. Ein belastbares Angebot hängt von Betrieb, Umsatz, Tätigkeit, Schadenverlauf und gewünschtem Schutz ab. Die Anfrage startet ein persönliches Gespräch, keinen automatischen Tarifrechner.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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