Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Steuerberatungs- und Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer sowie Versicherungs- und Finanzvermittler. Wir platzieren die Vermögensschadenhaftpflicht mit Summen, die über die gesetzliche Mindestdeckung hinaus zu Ihren Mandaten passen, bei Versicherern, die Kanzleien kennen, und sorgen für einen Wechsel ohne Lücke.

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Deckung verstehen

Welche Versicherung braucht eine Kanzlei?

Im Mittelpunkt steht die Vermögensschadenhaftpflicht: Sie deckt Fehler in Beratung, Vertretung und Prüfung, die Mandanten Geld kosten. Für Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und zugelassene Vermittler ist sie gesetzlich Pflicht, mit Mindestsummen, die für viele Mandate zu niedrig sind. Dazu kommen die Bausteine, die jede Kanzlei braucht: Einrichtung und Technik, Mandantendaten, Vertrauensschaden und Rechtsschutz.

Vermögensschadenhaftpflicht

Der Kern: Fristversäumnis, Falschberatung, Fehler in Abschluss oder Prüfung. Die gesetzliche Mindestsumme ist die Untergrenze; welche Summe zu Ihren Mandaten passt, hängt von Mandantenstruktur und Streitwerten ab. Berufsausübungsgesellschaften mit beschränkter Haftung brauchen je nach Rechtsform höhere Summen.

Vertrauensschaden

Wenn Mitarbeiter Mandantengelder oder Fremdgelder veruntreuen. Für Kanzleien mit Anderkonten und Treuhandtätigkeit oft die zweite wichtige Police.

Kanzlei, Technik und Daten

Einrichtung und Rechner gegen Feuer, Wasser und Einbruch; Elektronik gegen Bedienfehler und Überspannung; Cyber für Mandantendaten, Postfächer und Kanzleisoftware, samt Meldepflichten und Wiederherstellung.

Firmenrechtsschutz

Anwalt und Gericht bei Streit mit Mitarbeitern, Vermietern oder Behörden, ohne dass Sie das Kostenrisiko tragen. Honorarstreitigkeiten sind je nach Vertrag eingeschlossen.

Wechsel und Nachhaftung

Beim Wechsel des Versicherers oder bei Kanzleiübergabe kommt es darauf an, wie alter und neuer Vertrag den Versicherungsfall bestimmen. Wir lesen beide, damit keine Lücke für laufende Mandate entsteht.

Für wen

Für welche Kanzleien ist das gedacht?

Notare, Kanzleien mit Schwerpunkt Kapitalmarkt- oder Transaktionsberatung und Kanzleien mit offenen Haftungsfällen betrachten wir gesondert. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Steuerberatungskanzleien

    Fristen, Abschlüsse, Lohn: viele Mandate, viele Gelegenheiten für einen Fehler mit Folgen.

  • Rechtsanwaltskanzleien

    Pflichtversicherung nach Berufsrecht, Summen je nach Rechtsgebiet und Streitwerten.

  • Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer

    Prüfungsmandate mit hohen Haftungssummen und Anforderungen der Kammer.

  • Versicherungs- und Finanzvermittler

    Pflichtversicherung für die Zulassung nach Gewerbeordnung, mit Nachweis gegenüber der IHK.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Ein Ansprechpartner, der das Geschäft kennt

Christoph hat fünf Jahre bei Marsh und zwei Jahre bei deas gearbeitet, zwei der großen Industriemakler. Er kennt Deckung, Verhandlung und Schadenfall aus der Praxis und bleibt Ihr Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Angebot.

2

Summen, die zum Mandat passen

Die gesetzliche Mindestsumme reicht selten für den Mandanten mit dem größten Streitwert. Wir schauen auf Ihre Mandantenstruktur und schlagen eine Summe vor, die den größten Fall trägt, ohne die Kanzlei mit Prämie für Risiken zu belasten, die Sie nicht haben.

3

Wechsel ohne Lücke

Kanzleien bleiben oft jahrelang beim ersten Versicherer, weil der Wechsel kompliziert wirkt. Wir prüfen alten und neuen Vertrag auf Nachhaftung und Rückwärtsdeckung und sorgen dafür, dass laufende Mandate durchgehend gedeckt sind.

4

Eine ehrliche Einordnung

Nicht jedes Risiko ist überall platzierbar. Wenn etwas nicht geht, sagen wir es Ihnen früh und offen, statt Sie wochenlang warten zu lassen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Reicht die gesetzliche Mindestsumme?

Sie erfüllt die Berufspflicht, nicht unbedingt Ihr Risiko. Ein einzelnes Mandat mit hohem Streitwert kann die Mindestsumme übersteigen. Wir gehen mit Ihnen die Mandantenstruktur durch und leiten daraus die passende Summe ab.

Was ändert sich bei einer Berufsausübungsgesellschaft mit beschränkter Haftung?

Je nach Rechtsform verlangt das Berufsrecht eine deutlich höhere Mindestsumme, damit die Haftungsbeschränkung wirkt. Wir klären, welche Summe für Ihre Rechtsform gilt und wie sie im Vertrag steht.

Sind angestellte Berufsträger und freie Mitarbeiter mitversichert?

Angestellte in der Regel über die Kanzlei, freie Mitarbeiter nur, wenn der Vertrag sie einschließt. Wir prüfen, wer in Ihrer Kanzlei tätig ist und ob die Police alle abdeckt.

Was passiert bei einem Wechsel des Versicherers mit alten Mandaten?

Das hängt davon ab, ob die Verträge auf den Verstoß oder auf die Anspruchserhebung abstellen. Wir lesen beide Verträge und sorgen dafür, dass Fehler aus der Vergangenheit, die erst später auffallen, gedeckt bleiben.

Welche Unterlagen brauche ich für das erste Gespräch?

Für den Einstieg reichen Tätigkeit, Zahl der Berufsträger, Honorarumsatz und Ihr Anlass. Für ein Angebot brauchen die Versicherer die bestehenden Verträge, die Mandantenstruktur in groben Zügen und den Schadenverlauf der letzten Jahre.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Erhalte ich sofort einen Preis?

Nein. Ein belastbares Angebot hängt von Betrieb, Umsatz, Tätigkeit, Schadenverlauf und gewünschtem Schutz ab. Die Anfrage startet ein persönliches Gespräch, keinen automatischen Tarifrechner.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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