IT-Haftpflicht

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Softwareentwicklung, IT-Beratung, Systemhäuser und Agenturen. Wir platzieren die Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht, die Auftraggeber im Vertrag verlangen, und liefern den Nachweis, den Ihr Kunde sehen will.

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Deckung verstehen

Was ist eine IT-Haftpflicht?

Die IT-Haftpflicht schützt IT-Dienstleister vor Ansprüchen Dritter aus ihrer beruflichen Leistung: fehlerhafte Software, Beratungsfehler, Datenverlust beim Kunden. Sie kombiniert in der Regel Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht. Auftraggeber verlangen häufig einen Nachweis mit bestimmten Deckungssummen, bevor sie einen Vertrag unterschreiben.

Vermögensschadenhaftpflicht

Ansprüche von Kunden, denen durch Fehler in Ihrer Leistung ein finanzieller Schaden entsteht: fehlerhafte Software, falsche Beratung, verlorene Daten.

Betriebshaftpflicht

Personen- und Sachschäden bei Dritten, etwa beim Kunden vor Ort. Die Grundlage, die viele Auftraggeber zusätzlich verlangen.

Cyber, getrennt davon

Eine Cyberversicherung deckt vor allem eigene Schäden nach einem Angriff auf Ihre Systeme. Manche Verträge verlangen beides.

Deckungssummen

Welche Summe sinnvoll ist, hängt von Kunden, Projektgrößen und Vertragsklauseln ab. Wir übersetzen die Anforderung in eine passende Absicherung, nicht in die teuerste.

Nachweis

Die Bestätigung des Versicherers oder Maklers, die Ihr Auftraggeber vor der Unterschrift sehen will.

Für wen

Wer braucht eine IT-Haftpflicht?

Sie müssen die Versicherungsfrage nicht vor dem ersten Gespräch selbst lösen. „Noch unsicher" ist im Formular eine zulässige Antwort.

  • Softwareentwicklung und Individualsoftware

    Kunden verlangen Nachweise, bevor ein Projektvertrag unterschrieben wird.

  • IT-Beratung und Systemhäuser

    Zugriff auf Kundensysteme, Verantwortung für Betrieb und Migration.

  • Managed Services und Hosting

    Laufende Verantwortung für Verfügbarkeit und Daten Dritter.

  • Agenturen und junge SaaS-Anbieter

    Der erste große Kunde bringt die erste Versicherungsklausel.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Ein Ansprechpartner, der das Geschäft kennt

Christoph hat fünf Jahre bei Marsh und zwei Jahre bei deas gearbeitet, zwei der großen Industriemakler. Er kennt Deckung, Verhandlung und Schadenfall aus der Praxis und bleibt Ihr Ansprechpartner, vom ersten Gespräch bis zum Angebot.

2

Nachweis für Ihren Auftraggeber

Versicherungsklauseln in Kundenverträgen sind oft aus Konzernvorlagen kopiert. Wir lesen die Klausel mit Ihnen, sagen, was tatsächlich verlangt wird, und was der realistische Weg zum Nachweis ist.

3

Klare, praktische Erklärungen

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift.

4

Eine ehrliche Einordnung

Nicht jedes Risiko ist überall platzierbar. Wenn etwas nicht geht, sagen wir es Ihnen früh und offen, statt Sie wochenlang warten zu lassen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Für wen ist die Anfrage gedacht?

Für IT-Dienstleister, Softwareentwickler und Unternehmen mit IT-Serviceleistungen. Beschreiben Sie Ihre Tätigkeit, damit wir den Bedarf passend einordnen können.

Sind IT-Haftpflicht und Cyberversicherung dasselbe?

Nein. Ansprüche wegen Ihrer beruflichen Leistungen und Schäden durch Cybervorfälle an Ihren eigenen Systemen sind unterschiedliche Themen. Welche Absicherung passt, muss anhand Ihrer Tätigkeit und der Bedingungen geprüft werden.

Was steht in einem Versicherungsnachweis?

Meist eine Bestätigung des Versicherers oder Maklers über Versicherungsart, Deckungssummen und Laufzeit. Manche Auftraggeber verlangen eine bestimmte Form oder Mindestsummen. Bringen Sie die Klausel aus dem Vertrag mit, dann prüfen wir, was verlangt wird.

Wie schnell bekomme ich den Nachweis?

Das hängt davon ab, ob bereits eine passende Police besteht. Bei bestehendem Vertrag geht es meist um eine Bestätigung des Versicherers. Ohne Vertrag muss zuerst Deckung beschafft werden. Wir sagen Ihnen im ersten Gespräch, welcher Fall vorliegt und was der realistische Weg ist.

Was soll ich zum ersten Gespräch mitbringen?

Eine kurze Beschreibung Ihrer Leistungen und, falls vorhanden, die Versicherungsanforderung aus dem Kundenvertrag. Den Weg für weitere Unterlagen besprechen wir persönlich.

Kann ich anfragen, wenn ich noch nicht weiß, was fehlt?

Ja. Wählen Sie im Formular „Noch unsicher". Sie müssen die Versicherungsfrage vor dem ersten Gespräch nicht selbst lösen.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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