Baumaschinenversicherung

Ihre Maschinen arbeiten.
Wir kümmern uns um den Schutz.

Bagger, Minibagger, Radlader: Eine Anfrage genügt. Wir klären Ihren Bedarf, holen passende Angebote ein und bringen Beitrag und Leistung auf den Punkt. Für neue Maschinen und Ihren bestehenden Maschinenpark.

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Was möchten Sie absichern?
Deckung verstehen

Was ist eine Baumaschinenversicherung?

Eine Baumaschinenversicherung ersetzt Schäden an Ihrer eigenen Maschine. Fachlich ist sie eine Maschinenversicherung für fahrbare Geräte: versichert ist die unvorhergesehene Beschädigung, also alles, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist. Am Markt heißt dieselbe Deckung auch Maschinenkasko oder Baugeräteversicherung. Nicht gemeint ist der Schaden, den die Maschine bei anderen anrichtet.

Das wissen wir

Die Betriebshaftpflicht zahlt den Schaden des anderen, nicht Ihren Bagger.

Sie springt ein, wenn Ihre Maschine eine fremde Leitung erwischt oder ein fremdes Fahrzeug beschädigt. Für den Bagger selbst ist sie nicht da: nicht bei Bedienfehler, nicht bei Diebstahl, nicht beim Umkippen auf der eigenen Baustelle. Das sind zwei verschiedene Verträge, und der eine ersetzt den anderen nicht.

Eigener Schaden statt fremdem

Umkippen, Absturz, Anprall, Bedienfehler und Ungeschicklichkeit, Kurzschluss und Überspannung, Konstruktions- und Materialfehler, dazu Vandalismus. Immer am eigenen Gerät. Was Ihre Maschine bei Dritten anrichtet, gehört in die Haftpflicht.

Kasko oder volle Maschinenversicherung

Die Kaskovariante deckt das Ereignis von außen: Unfall, Brand, Diebstahl. Die weitergehende Maschinenversicherung nimmt den inneren Schaden dazu, also Bruch, Bedienfehler und Fehler in Material und Steuerung. Was passt, hängt am Gerät.

Diebstahl, Transport und Anbaugeräte

Diebstahl lässt sich einschließen, oft auch der Teildiebstahl einzelner Komponenten. Transport zur Baustelle und Anbaugeräte wie Löffel, Greifer oder Hammer sind nicht automatisch dabei: Sie gehören in die Maschinenliste und in den Vertrag.

Wo die Deckung endet

Verschleiß und Abnutzung sind ausgeschlossen, ebenso mangelnde Wartung, Betriebsstoffe und Vorsatz. Je Schaden bleibt ein Selbstbehalt bei Ihnen. Beim Diebstahl gelten zusätzlich Abstellbedingungen, etwa gesichertes Gelände.

Für wen

Wer braucht eine Baumaschinenversicherung?

Maschinen, die Sie mieten oder vermieten, gehören in eine eigene Lösung: Beim Mieten zählt, was der Mietvertrag Ihnen aufbürdet, beim Vermieten zeichnen Versicherer anders als für den eigenen Einsatz. Mobile und turmartige Krane betrachten Versicherer gesondert, ebenso stationäre Anlagen in der Halle, für die es die Maschinenversicherung für stationäre Maschinen gibt.

Ob die Kfz- oder die Betriebshaftpflicht greift, hängt an Geschwindigkeit und Zulassung der Maschine; der Schaden an fremdem Eigentum gehört in keinem Fall hierher. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Bauunternehmen und Tiefbau

    Ein Kettenbagger steht selten still und nie am selben Ort. Jeder Wechsel der Baustelle ist ein neues Risiko für Transport und Abstellen.

  • Garten- und Landschaftsbau

    Minibagger und Radlader sind klein, teuer und leicht zu verladen. Genau deshalb werden sie häufiger gestohlen als große Geräte.

  • Erd- und Abbrucharbeiten

    Harte Einsätze, wechselnde Anbaugeräte und ein Hammer, der die Maschine schneller altern lässt als jede Wartung einplant.

  • Kommunale Betriebe und Bauhöfe

    Ein gemischter Park aus Ladern, Kehrmaschinen und Anbaugeräten, der über Jahre gewachsen ist und selten vollständig erfasst wurde.

  • Betriebe mit geleasten Maschinen

    Der Leasinggeber verlangt für sein Eigentum in der Regel eine Deckung und einen Sicherungsschein auf seinen Namen.

  • Betriebe vor der Neuanschaffung

    Wer gerade bestellt hat, braucht die Deckung zur Übergabe, nicht danach. Das lässt sich vorher klären.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Erfahrung mit Maschinenlisten

In dieser Sparte entscheidet die Liste: welche Maschine mit welcher Nummer, welchem Baujahr und welchem Wert im Vertrag steht, und welche Anbaugeräte dazugehören. Wir gehen sie mit Ihnen durch und richten sie so ein, dass sich ein Zukauf nachmelden lässt, statt jahrelang unversichert mitzulaufen.

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Nachweise für Leasinggeber und Banken

Wer eine Maschine least oder finanziert, muss dem Geber in der Regel eine Deckung samt Sicherungsschein nachweisen. Sagen Sie uns, was gefordert ist, dann prüfen wir, ob Ihr Vertrag das hergibt, und besorgen die Bestätigung in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihrem Einsatz passt

Ein Minibagger im Gartenbau braucht etwas anderes als ein Abbruchbagger im Dauerbetrieb. Wir sehen uns an, wo die Maschinen stehen, wer sie bedient und was im Schadenfall wirklich wehtut, und richten Umfang und Selbstbehalt danach aus.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Betriebe mit eigenen Baumaschinen?

Die Maschinenversicherung für das eigene Gerät, die Betriebshaftpflicht für Schäden bei Dritten einschließlich der selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, und eine Deckung für Werkzeug und Material unterwegs. Wer auf fremdem Grund arbeitet, sollte zusätzlich prüfen, wie Schäden an Leitungen und am Baugrund geregelt sind, weil die üblichen Bedingungen dort Grenzen ziehen. Was davon zu Ihnen passt, hängt daran, welcher Ausfall Sie am schnellsten stehen ließe.

Ist eine Baumaschinenversicherung Pflicht?

Für die Maschine selbst gibt es keine gesetzliche Pflicht. Verlangt wird sie trotzdem: Leasinggeber und finanzierende Banken schreiben für ihr Eigentum in der Regel eine Deckung samt Sicherungsschein vor. Getrennt davon steht die Haftpflichtseite. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler sind zulassungsfrei, und § 2a Absatz 1 Nummer 1 des Pflichtversicherungsgesetzes nimmt sie von der Kfz-Versicherungspflicht aus, solange sie bauartbedingt nicht schneller als 20 Kilometer pro Stunde fahren und keinem Zulassungsverfahren unterliegen. Haften müssen Sie trotzdem. In der Praxis läuft diese Haftung über die Betriebshaftpflicht, die selbstfahrende Arbeitsmaschinen allerdings ausdrücklich einschließen muss. Schnellere oder zugelassene Maschinen brauchen eine eigene Kfz-Haftpflicht.

Was kostet eine Baumaschinenversicherung?

Das hängt vor allem von Wert, Alter und Art der Maschinen, ihrer Nutzung, dem Ort, an dem sie nachts stehen, dem gewählten Umfang mit oder ohne Diebstahl und Transport, der Selbstbeteiligung und dem bisherigen Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Welche Geräte lassen sich darüber versichern?

Mobile Baugeräte: Bagger und Minibagger, Radlader und Kompaktlader, Walzen, Rüttelplatten, Dumper, Teleskoplader und Arbeitsbühnen. Entscheidend ist, dass das Gerät fahrbar oder transportabel ist und in der Maschinenliste steht, nicht die Branche, in der es arbeitet. Für Krane und für Anlagen, die fest in der Halle stehen, gelten eigene Lösungen. Sagen Sie uns, was bei Ihnen läuft, dann ordnen wir es ein.

Gilt das nur für neue Maschinen oder auch für den bestehenden Park?

Für beides, und beides ist gleich häufig der Anlass. Bei einer Neuanschaffung geht es darum, dass die Deckung zur Übergabe steht und der Leasinggeber seinen Nachweis bekommt. Bei einem gewachsenen Park geht es meist um etwas anderes: welche Geräte überhaupt in der Liste stehen, zu welchen Werten, und ob die letzten drei Zukäufe nachgemeldet wurden. Wir sehen uns an, was Sie haben, bevor wir anfragen.

Unser Leasinggeber verlangt einen Nachweis. Was genau braucht er?

In aller Regel eine Bestätigung über eine bestehende Maschinenversicherung und einen Sicherungsschein, der seine Rechte am Gerät festhält, oft mit einer Mindestversicherungssumme und einer Frist. Was im Einzelnen gefordert ist, steht im Leasingvertrag und unterscheidet sich zwischen den Gebern. Schicken Sie uns die Anforderung, dann richten wir die Deckung danach aus und besorgen die Papiere in der verlangten Form.

Was ist der Unterschied zur Betriebshaftpflicht?

Wem der Schaden gehört. Die Betriebshaftpflicht zahlt, was Ihre Maschine bei anderen anrichtet: die angefahrene Hauswand, die durchtrennte Leitung, der verletzte Passant. Die Maschinenversicherung zahlt den Schaden an Ihrer Maschine, und zwar auch dann, wenn ihn niemand sonst verschuldet hat. Beide Verträge greifen nebeneinander, und keiner von beiden ersetzt den anderen.

Welche Angaben brauchen Sie nach der ersten Anfrage?

Für das Angebot brauchen wir die Maschinen mit Typ, Baujahr und Wert, dazu die Anbaugeräte, den üblichen Einsatz und den Ort, an dem die Geräte nachts stehen. Bei Leasing kommt die Anforderung des Gebers dazu, und wenn es Schäden gab, deren Verlauf. Das sammeln wir im Gespräch mit Ihnen, nicht über ein längeres Formular. Für die erste Anfrage genügen die Felder auf dieser Seite.

Wir brauchen nur eine Bescheinigung, versichert sind die Maschinen schon.

Dann sind das zwei verschiedene Anliegen. Eine Bestätigung oder einen Sicherungsschein stellt immer der Versicherer aus, bei dem der Vertrag läuft, und angefordert wird sie über den Betreuer dieses Vertrags. Liegt Ihre Deckung woanders, können wir sie Ihnen nicht ausstellen. Wir können sie uns ansehen und Ihnen sagen, ob sie das hergibt, was Ihr Leasinggeber verlangt, und was fehlt. Wenn alles passt, sagen wir Ihnen das auch.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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