Fintech und Finanzdienstleistungen

Versicherung für
Fintechs.

Zwischen Ihnen und Ihrem Kunden stehen Dritte: eine Partnerbank, ein Zahlungsdienstleister, eine Aufsicht. Jeder davon hat eine Vorstellung davon, wie Sie abgesichert sein sollen, und die steht selten an derselben Stelle. Wir bringen die Anforderungen zusammen und stellen eine Deckung, die allen standhält.

Alle Phasen und Deckungen für Startups

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Was möchten Sie absichern?
Deckung verstehen

Was ist eine Versicherung für Fintechs?

Eine Versicherung für Fintechs ist das Paket aus Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht, Cyberversicherung, Vertrauensschadenversicherung und D&O. Der Schwerpunkt liegt anders als bei anderer Software auf reinen Vermögensschäden: Es geht fast nie um ein kaputtes Gerät, sondern um Geld, das falsch berechnet, falsch überwiesen, zu spät gemeldet oder veruntreut wurde. Dazu kommt, dass Partnerbanken und Aufsicht die Absicherung regelmäßig zum Thema machen, bevor überhaupt ein Kunde da ist. Reine Technikanbieter finden dieselbe Kombination aus Vermögensschaden- und Betriebshaftpflicht am Markt unter dem Namen IT-Haftpflicht; das Aufsichtsrecht spricht dagegen von der Berufshaftpflichtversicherung, und in Ihren Unterlagen sollte der Begriff stehen, den Ihr Erlaubnistatbestand verwendet.

Das wissen wir

Die Vertrauensschadenversicherung ist hier kein Nebenbaustein.

Sobald Sie Kundengelder berühren, Zahlungen auslösen oder Zugang zu Konten haben, steht ein Risiko im Raum, das keine Haftpflichtpolice abdeckt: Untreue eigener Mitarbeiter und Betrug von außen, etwa gefälschte Zahlungsanweisungen. Die Haftpflicht zahlt für Fehler, nicht für vorsätzliche Taten. Dafür gibt es die Vertrauensschadenversicherung, und Partnerbanken fragen regelmäßig danach. Fehler und Absicht sind zwei verschiedene Policen.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Fintechs?

Verwahrung von Kryptowerten, Eigenhandel, erlaubnispflichtige Tätigkeiten ohne vorliegende Erlaubnis und Geschäfte mit Kunden ausschließlich außerhalb Europas betrachten wir gesondert.

Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, was geht und was nicht, und wo zuerst eine aufsichtsrechtliche Klärung ansteht.

  • Zahlungsabwicklung und Banking-Software

    Fremdes Geld, enge Fristen, Anforderungen der Partnerbank.

  • Kreditvermittlung und Finanzierungsplattformen

    Beratungs- und Vermittlungshaftung, Erlaubnispflichten.

  • Buchhaltung, Steuern und Abrechnung

    Rechenfehler mit unmittelbarer finanzieller Folge beim Kunden.

  • Anbieter für regulierte Institute

    Auslagerungsanforderungen: Ihr Kunde muss gegenüber der Aufsicht Rechenschaft ablegen.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Wir kennen die Anforderungen der Gegenseite

Jahrelange Erfahrung bei zwei der großen Industriemakler: Wir wissen, worauf Partnerbanken, Auslagerungsverträge und Einkaufsbedingungen regulierter Institute bei der Versicherung schauen, und bringen Ihre Police auf einen Stand, der dort nicht hängen bleibt.

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Nachweise für Bank, Prüfer und Aufsicht

Ein Auslagerungsprüfer will nicht hören, dass Sie versichert sind, er will die Deckungssummen, den Geltungsbereich und die Laufzeit sehen. Wir liefern die Bestätigung in der Form, die gefordert wird, und bringen sie bei Bedarf jährlich wieder.

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Deckung, die zu Ihrem Erlaubnisstatus passt

Ob Sie eine eigene Erlaubnis haben, unter dem Dach eines Instituts arbeiten oder als reiner Technikanbieter liefern, verändert Ihr Risiko grundlegend. Wir stellen die Bausteine danach zusammen und nicht nach einem Musterpaket für Softwarefirmen.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Fintechs?

In der Regel die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht als Kern, die Cyberversicherung für Systeme und Daten, die Vertrauensschadenversicherung, sobald Sie an Kundengelder oder Konten kommen, und die D&O für die Geschäftsführung. Dazu je nach Betrieb Betriebshaftpflicht, Firmenrechtsschutz und Inhalt. Die Reihenfolge ergibt sich meist nicht aus Ihrem Wunsch, sondern aus dem, was Ihre Partnerbank zuerst verlangt.

Ist eine Versicherung für Fintechs Pflicht?

Das kommt auf Ihre Tätigkeit an. Für reine Softwareanbieter besteht keine gesetzliche Versicherungspflicht. Im Aufsichtsrecht gibt es dagegen ausdrückliche Anforderungen: Wer Zahlungsauslösedienste erbringt, muss nach § 16 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz eine Berufshaftpflichtversicherung oder eine gleichwertige Garantie abschließen und während der Geltungsdauer der Erlaubnis aufrechterhalten. Für Kontoinformationsdienste gilt § 36 entsprechend, dort bezogen auf den unbefugten oder betrügerischen Zugang zu Zahlungskontoinformationen. Die Mindestsummen stehen nicht im Gesetz selbst, sondern in einer Rechtsverordnung. Welcher Erlaubnistatbestand auf Sie zutrifft, gehört in eine aufsichtsrechtliche Prüfung. Unabhängig davon verlangen Partnerbanken und regulierte Kunden die Absicherung praktisch immer vertraglich.

Was kostet eine Versicherung für Fintechs?

Das hängt vor allem von Tätigkeit und Erlaubnisstatus, Umsatz, verwaltetem oder bewegtem Volumen, geforderten Deckungssummen, Ihrem Kundenkreis und dem Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Unsere Partnerbank verlangt eine bestimmte Deckungssumme. Reicht unsere Police?

Das lässt sich nur am Text beantworten, und die häufigste Stolperstelle ist nicht die Höhe, sondern der Bezug: Gefordert ist oft eine Summe für Vermögensschäden, vorhanden ist eine Betriebshaftpflicht, die genau diese ausschließt. Schicken Sie uns die Anforderung und Ihre bestehende Police. Wir sagen Ihnen, ob sie passt, und wenn nicht, was zu tun ist.

Wir sind Technikanbieter ohne eigene Erlaubnis. Brauchen wir trotzdem so viel Deckung?

Häufig ja, allerdings aus einem anderen Grund. Ihr Kunde ist reguliert, lagert einen Teil seiner Prozesse zu Ihnen aus und muss gegenüber seiner Aufsicht darlegen, wie dieses Risiko beherrscht wird. Die Versicherung ist dabei ein Baustein, und die geforderte Summe orientiert sich an seinem Risiko, nicht an Ihrer Unternehmensgröße.

Deckt die D&O auch Bußgelder der Aufsicht?

In aller Regel nicht. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer schließen Schäden aufgrund von Vertragsstrafen, Kautionen, Bußgeldern und Entschädigungen mit Strafcharakter aus, soweit sie gegen das Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft verhängt oder von ihnen übernommen wurden. Gedeckt ist nach denselben Bedingungen die Prüfung der Haftpflichtfrage, die Abwehr unberechtigter und die Freistellung von berechtigten Schadenersatzansprüchen. Für ein Strafverfahren gilt: Wünscht oder genehmigt der Versicherer die Bestellung eines Verteidigers, trägt er dessen Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Diese Musterbedingungen sind unverbindlich, abweichende Vereinbarungen sind möglich, und genau deshalb lesen wir Ihr konkretes Bedingungswerk mit Ihnen.

Kann ich anfragen, wenn ich noch nicht weiß, was mir fehlt?

Ja. Wählen Sie im Formular „Noch unsicher". Sie müssen die Versicherungsfrage vor dem ersten Gespräch nicht selbst lösen. Wir ordnen gemeinsam ein, was Ihr Betrieb braucht und was nicht.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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