Produkte mit künstlicher Intelligenz

Versicherung für
KI-Anbieter.

Ihr Produkt trifft Entscheidungen oder bereitet sie vor, und Ihre Kunden fragen inzwischen, wer dafür einsteht. Wir klären, welche Ihrer Risiken die vorhandenen Deckungen tragen, wo Standardbedingungen aussteigen und welcher Versicherer bereit ist, darüber überhaupt zu sprechen.

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Was ist eine Versicherung für KI-Anbieter?

Eine Versicherung für KI-Anbieter ist keine eigene Sparte. Den Kern bildet dieselbe Police wie bei anderer Software, am Markt IT-Haftpflicht genannt: Vermögensschadenhaftpflicht für den finanziellen Schaden beim Kunden und Betriebshaftpflicht für Personen- und Sachschäden, zusammen in einem Vertrag. Dazu die Cyberversicherung für die eigenen Systeme und, sobald Ihr Modell in einem Gerät steckt oder ein physisches Produkt steuert, die Produkthaftpflicht. Der entscheidende Unterschied zu klassischer Software liegt nicht im Schaden, sondern in der Ursache: Wenn ein Modell einen Vorschlag macht oder ein Agent selbst handelt, ist der Fehler kein Programmierfehler im herkömmlichen Sinn, und genau an dieser Stelle fangen die Bedingungen an, sich zu unterscheiden.

Das wissen wir

Ihre Police sagt zu künstlicher Intelligenz vermutlich gar nichts.

Ein genereller Ausschluss für Schäden aus der Nutzung von KI ist nach dem Leitfaden des Bitkom vom Oktober 2026 derzeit nicht marktüblich. Dafür hat sich dort ein eigener Begriff etabliert: „Silent AI", also Deckungen, die KI-bezogene Schäden erfassen können, ohne dass diese Risiken im Bedingungswerk geregelt oder bei der Produktgestaltung bedacht wurden. Das klingt beruhigend und ist das eigentliche Problem, denn Ihr Fall entscheidet sich dann an Formulierungen, die für etwas anderes geschrieben wurden. Derselbe Leitfaden erwartet, dass die Diskussion um Silent AI eine ähnliche Entwicklung nimmt wie zuvor die um Silent Cyber. Schweigen im Vertrag ist keine Zusage, und es bleibt selten dabei.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für KI-Anbieter?

Anwendungen in Medizin, Justiz, Personalauswahl, Kreditvergabe und sicherheitskritischer Steuerung betrachten wir gesondert; je nach Einstufung Ihres Produkts nach der europäischen KI-Verordnung kommen dort eigene Pflichten hinzu, die wir vor der Deckungsfrage klären.

Fragen Sie trotzdem an. Dieser Markt bewegt sich, und was vor einem Jahr niemand gezeichnet hat, ist heute teilweise anders.

  • Anbieter von KI-Agenten, die im Kundensystem handeln

    Der Agent löst Vorgänge aus, und jemand haftet für das Ergebnis.

  • Modelle für Einordnung und Entscheidungsvorbereitung

    Falsche Einordnung, falsche Entscheidung, finanzieller Schaden.

  • Anbieter, die Modelle Dritter einbinden

    Haftung gegenüber dem Kunden, auch wenn der Fehler vom Vorlieferanten kommt.

  • Teams, deren Kunden Auskunft über Haftung und Versicherung verlangen

    Die Frage kommt inzwischen regelmäßig vor dem Vertrag.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Wir kennen die Stelle, an der die Bedingungen aussteigen

Jahrelange Erfahrung bei zwei der großen Industriemakler: Wir lesen Bedingungswerke daraufhin, wie sie mit Automatisierung, Entscheidungsunterstützung und Vorlieferanten umgehen, und sagen Ihnen vor dem Abschluss, welcher Satz im Schadenfall den Unterschied macht.

2

Antworten, die Ihr Kunde akzeptiert

Wenn ein Kunde vor dem Vertrag nach Ihrer Absicherung fragt, braucht er keine Police als PDF, sondern eine Auskunft, die zu seiner Klausel passt. Wir formulieren mit Ihnen, was Sie sagen können, und besorgen die Bestätigung dazu.

3

Deckung, die zu Ihrem Produkt passt

Wir unterscheiden, ob Ihr Produkt vorschlägt, entscheidet oder handelt, ob es in einem Gerät steckt und wessen Modelle darin stecken. Daraus folgt, welche Bausteine Sie brauchen und welche Fragen der Versicherer stellen wird, bevor er zeichnet.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Anbieter von KI-Produkten?

In der Regel die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht als Kern, die Cyberversicherung für die eigenen Systeme und Daten und die Betriebshaftpflicht für alles Körperliche. Steckt Ihr Modell in einem Gerät oder steuert es eines, kommt die Produkthaftpflicht dazu. Wichtiger als die Liste ist hier, welche Bedingungen dahinterstehen: zwei Policen mit demselben Namen können bei automatisierten Entscheidungen weit auseinanderliegen.

Ist eine Versicherung für KI-Anbieter Pflicht?

Gesetzlich nicht. Es gibt in Deutschland keine Pflichtversicherung für Anbieter von KI-Produkten. Vertraglich ist sie längst üblich: Unternehmenskunden verlangen eine Mindestdeckung, bevor sie ein Produkt in ihre Prozesse lassen. Daneben gilt die europäische KI-Verordnung, die seit dem 2. August 2026 anwendbar ist; die Einstufung als Hochrisiko-System nach ihrem Artikel 6 Absatz 1 und die daran hängenden Pflichten greifen nach Artikel 113 erst ab dem 2. August 2027. Die Verordnung begründet Pflichten zu Risikomanagement, Dokumentation und Transparenz, aber keine Versicherungspflicht; der Begriff Versicherung kommt in ihr nur mit Blick auf Versicherungsunternehmen als Anwender vor. Wir sagen Ihnen, was der Kundenvertrag verlangt, und empfehlen für die regulatorische Einordnung eine rechtliche Prüfung.

Was kostet eine Versicherung für KI-Anbieter?

Das hängt vor allem von Umsatz, Einsatzbereich Ihres Produkts, dem Grad der Automatisierung, geforderten Deckungssummen, Ihrem Kundenkreis und dem Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Wer haftet, wenn ein KI-Agent beim Kunden etwas Falsches auslöst?

Das richtet sich nach Ihrem Vertrag mit dem Kunden und danach, was Sie zugesagt haben. Im Regelfall haften Sie gegenüber Ihrem Kunden für Ihre Leistung, auch wenn die Ursache in einem Modell liegt, das Sie nicht selbst trainiert haben; im Innenverhältnis können Sie dann Ihren Vorlieferanten in Anspruch nehmen, soweit dessen Bedingungen das zulassen. Die Haftungskette und die Deckung sind zwei getrennte Fragen, und wir klären beide.

Wir setzen Modelle von OpenAI oder Anthropic ein. Ändert das etwas?

Für Ihren Kunden in der Regel nicht: Sie bleiben sein Vertragspartner. Für die Deckung schon, denn der Versicherer will wissen, welcher Teil der Wertschöpfung bei Ihnen liegt, was Sie zusichern und wie Sie Ergebnisse prüfen, bevor sie wirksam werden. Menschliche Freigabe an der richtigen Stelle ist dabei nicht nur ein Haftungsthema, sondern ein Argument im Gespräch mit dem Versicherer.

Gibt es überhaupt Versicherer, die KI-Produkte zeichnen?

Ja, der Markt ist aber schmaler als bei klassischer Software und die Bedingungen unterscheiden sich stärker. Manche Versicherer zeichnen ohne Zusatz, andere verlangen Angaben zu Einsatzbereich, Freigabeprozessen und Vorlieferanten, wieder andere lehnen bestimmte Anwendungen ab. Deshalb ist hier die Auswahl des Versicherers wichtiger als die Auswahl des Produkts, und genau dafür sind wir da.

Werden Versicherer künstliche Intelligenz bald ausschließen?

Damit ist zu rechnen. Der Bitkom-Leitfaden vom Oktober 2026 hält fest, dass ein genereller KI-Ausschluss heute nicht marktüblich ist, und erwartet zugleich, dass die Diskussion um Silent AI eine ähnliche Entwicklung nimmt wie zuvor die um Silent Cyber. Dort stand am Ende die ausdrückliche Regelung in den alten Sparten und eine eigene Sparte daneben. Praktisch heißt das: Entscheidend ist weniger, was Sie heute abschließen, als was bei der nächsten Verlängerung in den Bedingungen steht. Wir behalten das im Blick und sagen Ihnen, wenn sich bei Ihrem Versicherer etwas ändert.

Was bedeutet das neue Produkthaftungsrecht für KI-Produkte?

Ab dem 9. Dezember 2026 gilt Software ausdrücklich als Produkt, und für technisch komplexe Produkte wird die Beweisführung für Geschädigte erleichtert. Das trifft KI-Produkte deutlicher als andere Software, weil gerade bei ihnen schwer zu zeigen ist, warum ein Ergebnis zustande kam. Ersetzt werden allerdings nur Tod und Körperverletzung, beschädigte Sachen und vernichtete Daten, und ausschließlich beruflich genutzte Sachen und Daten sind ausgenommen. Entscheidend ist deshalb, wo Ihr Produkt ankommt: bei Verbrauchern, in Geräten oder ausschließlich in Geschäftsprozessen.

Unser Kundenvertrag enthält eine Performance-Garantie. Ist die versichert?

Aus der klassischen Haftpflicht heraus in aller Regel nicht. Die Haftpflichtversicherung knüpft an die gesetzliche Haftung an; rein vertragliche Zusagen und Vertragsstrafen gehen darüber hinaus und sind nach dem Bitkom-Leitfaden regelmäßig nicht vom Umfang klassischer Haftpflichtkonzepte umfasst. Es gibt dafür inzwischen eigene Konzepte, die an eine definierte Fehlerquote anknüpfen und ausdrücklich auf Start-ups und Scale-ups zielen, die solche Zusagen in ihren Lizenzverträgen machen. Das ist ein Spezialmarkt mit wenigen Anbietern. Schicken Sie uns die Klausel, dann sagen wir Ihnen, ob es dafür einen Weg gibt.

Kann ich anfragen, wenn ich noch nicht weiß, was mir fehlt?

Ja. Wählen Sie im Formular „Noch unsicher". Sie müssen die Versicherungsfrage vor dem ersten Gespräch nicht selbst lösen. Wir ordnen gemeinsam ein, was Ihr Betrieb braucht und was nicht.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

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Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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