Firmenrechtsschutz

Firmenrechtsschutz,
bevor der Streit da ist.

Ob Sie zum ersten Mal über Rechtsschutz nachdenken oder eine bestehende Police prüfen lassen möchten: Wir klären, welche Leistungsarten Ihr Betrieb wirklich braucht, fragen passende Versicherer an und erklären Ihnen die verfügbaren Angebote.

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Deckung verstehen

Was ist eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen?

Eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen trägt die Kosten einer rechtlichen Auseinandersetzung: Anwalt, Gericht, Gutachter und die Kosten der Gegenseite, wenn Sie verlieren. Sie entscheidet nicht, wer recht hat, sondern nimmt Ihnen das Kostenrisiko ab, das sonst darüber entscheidet, ob Sie eine Sache überhaupt austragen. Welche Streitigkeiten gedeckt sind, ergibt sich aus den vereinbarten Leistungsarten, und die unterscheiden sich stark.

Das wissen wir

Rechtsschutz hilft nicht beim Streit, den Sie schon haben.

Davor stehen zwei Hürden: Die Ursache der Auseinandersetzung muss nach Vertragsbeginn liegen, und viele Leistungsarten haben zusätzlich eine Wartezeit von einigen Monaten, wer erst beim Ärger abschließt, kommt zu spät.

Arbeitsrecht

Kündigungsschutzklagen, Streit um Zeugnisse, Abmahnungen und Überstunden. Für Betriebe mit Mitarbeitern die Leistungsart, die am häufigsten gebraucht wird.

Vertragsrecht

Streit mit Kunden und Lieferanten um Leistung, Mängel und offene Rechnungen. Nicht in jedem Firmenrechtsschutz automatisch enthalten, und genau das ist die häufigste Lücke.

Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Steuerrecht

Vorwürfe aus dem Betrieb heraus, von der Verkehrsordnungswidrigkeit des Fahrers bis zum Streit mit dem Finanzamt vor dem Finanzgericht.

Wo die Deckung endet

Vorsätzliche Taten, Streitigkeiten rund um Bau und Erwerb von Immobilien und Kapitalanlagen sind in aller Regel ausgeschlossen. Das Baurisiko gehört zu den allgemeinen Ausschlüssen.

Für wen

Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen?

Streitigkeiten, deren Ursache vor Vertragsbeginn liegt, sind nicht versicherbar, auch nicht rückwirkend. Bau und Erwerb von Immobilien, Kapitalanlagen und vorsätzliche Taten sind in aller Regel ausgeschlossen.

Betriebe mit laufenden Verfahren oder mehreren Fällen in den letzten Jahren werden gesondert betrachtet. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Betriebe mit Mitarbeitern

    Jede Trennung kann vor dem Arbeitsgericht enden, und dort trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst.

  • Handwerk und Bau

    Streit um Mängel, Abnahme und offene Rechnungen gehört zum Geschäft, und die Streitwerte sind selten klein.

  • Handel und E-Commerce

    Lieferanten, Kunden, Abmahnungen: viele Verträge, viele Gegenüber, und oft über Grenzen hinweg.

  • Betriebe mit Fuhrpark

    Nach einem Unfall geht es um Schuld und Schadenhöhe, und der Verkehrsrechtsschutz trägt den Streit darum.

  • Dienstleister mit Rahmenverträgen

    Wo Leistung schwer messbar ist, wird über ihre Qualität gestritten, und der Kunde hat meist den längeren Atem.

  • Betriebe mit Betriebsprüfungen

    Steuerliche Auseinandersetzungen dauern lange und kosten Beratung, lange bevor ein Gericht eingeschaltet wird.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Erfahrung mit Leistungsarten

Firmenrechtsschutz ist kein Produkt, sondern ein Bündel von Leistungsarten, und zwei Verträge mit demselben Namen können völlig Unterschiedliches enthalten. Wir sehen nach, worüber Ihr Betrieb tatsächlich streiten würde, und stellen die Arten danach zusammen, statt das Standardpaket zu übernehmen.

2

Lückenloser Übergang beim Wechsel

Beim Wechsel zählt, dass kein Tag dazwischen liegt: Nur dann entfallen Wartezeiten meist für die Risiken, die schon im Vorvertrag versichert waren. Wir legen alten und neuen Vertrag nebeneinander, bevor etwas gekündigt wird, damit keine Lücke entsteht, die später niemand mehr schließen kann.

3

Deckung, die zu Ihren Streitfällen passt

Ein Betrieb mit dreißig Mitarbeitern braucht Arbeitsrecht an erster Stelle, ein Händler mit Lieferanten eher Vertragsrecht. Wir prüfen, welche Leistungsarten für Sie zählen, und sparen die ein, die nur den Beitrag heben.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Betriebe mit Mitarbeitern und Verträgen?

Der Firmenrechtsschutz mit den Leistungsarten, die zu Ihnen passen, meist Arbeits- und Vertragsrecht, dazu Verkehrsrecht, wenn Sie Fahrzeuge haben, und Steuerrecht. Er ersetzt keine Haftpflicht: Betriebshaftpflicht, Berufshaftpflicht und Produkthaftpflicht wehren Ansprüche gegen Sie ab und zahlen berechtigte, der Rechtsschutz trägt die Kosten, wenn Sie selbst klagen oder sich gegen etwas wehren, das keine Haftpflicht abdeckt. Was davon Sie brauchen, hängt an Mitarbeitern, Verträgen und Fuhrpark.

Ist eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht, und für die eigentliche Haftung sorgt sie auch nicht: Dafür sind Betriebs-, Berufs- und Produkthaftpflicht da. Der Rechtsschutz nimmt Ihnen das Kostenrisiko ab, wenn Sie selbst etwas durchsetzen oder abwehren wollen. Besonders im Arbeitsrecht ist das spürbar, weil vor dem Arbeitsgericht in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst trägt, auch wenn sie gewinnt.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung für Unternehmen?

Das hängt vor allem von der Betriebsart, der Mitarbeiterzahl, dem Umsatz, den gewählten Leistungsarten, der Selbstbeteiligung und davon, ob und wie oft Sie in den letzten Jahren Fälle hatten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Was ist eine Wartezeit, und wie lange dauert sie?

Eine Frist zu Beginn des Vertrags, in der bestimmte Leistungsarten noch nicht greifen, damit niemand erst abschließt, wenn der Streit absehbar ist. Sie gilt nicht für alle Arten gleich: Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Verkehrsrechtsschutz sind oft sofort da, Arbeits-, Vertrags- und Immobilienrecht häufig erst nach einigen Monaten. Wie lange genau, unterscheidet sich je Anbieter und steht in den Bedingungen.

Was ist der Unterschied zur Vorvertraglichkeit?

Zwei verschiedene Hürden, die oft verwechselt werden. Bei der Wartezeit liegt die Ursache nach Vertragsbeginn, aber zu früh. Bei der Vorvertraglichkeit liegt sie davor, und dann hilft auch ein Tarif ohne Wartezeit nicht. Maßgeblich ist, wann der Rechtsverstoß oder die Ursache des Streits eingetreten ist, nicht wann geklagt wird. Ein Konflikt, der sich seit Monaten anbahnt, ist deshalb meist nicht mehr versicherbar.

Ist der Streit um eine offene Rechnung mitversichert?

Nur mit Vertragsrechtsschutz, und der ist in vielen Firmentarifen nicht automatisch enthalten. Für Betriebe, die regelmäßig auf Rechnungen warten oder um Mängel streiten, ist er aber meist die wichtigste Leistungsart überhaupt. Prüfen Sie Ihren bestehenden Vertrag genau an dieser Stelle; wir tun das mit, wenn Sie uns die Police schicken.

Wir wechseln den Versicherer. Was muss ich beachten?

Dass kein Tag ohne Deckung bleibt. Bei lückenlosem Übergang entfallen Wartezeiten in der Regel für die Risiken, die im Vorvertrag schon versichert waren. Nehmen Sie eine Leistungsart neu dazu, läuft für diese die Wartezeit von vorn. Kündigen Sie deshalb nichts, bevor der neue Vertrag steht, sonst ist die Lücke dazwischen dauerhaft.

Kann ich meinen Anwalt frei wählen?

Ja. Die freie Anwaltswahl ist in der Rechtsschutzversicherung der Normalfall. Manche Tarife bieten Nachlässe oder niedrigere Selbstbeteiligungen, wenn Sie eine Empfehlung des Versicherers annehmen; wählen müssen Sie sie nicht. Vor der Beauftragung sollten Sie die Deckungszusage einholen, sonst bleiben Sie im Zweifel auf den Kosten sitzen.

Deckt er auch Streit mit dem Finanzamt?

Je nach Leistungsart. Der Steuerrechtsschutz greift in der Regel für das Verfahren vor den Finanzgerichten, oft nicht für das Einspruchsverfahren davor und selten für die laufende steuerliche Beratung. Wo genau die Grenze verläuft, steht in den Bedingungen und unterscheidet sich deutlich. Wenn bei Ihnen regelmäßig Betriebsprüfungen anstehen, sehen wir uns diesen Punkt besonders an.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

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Schaden in der Betriebshaftpflicht

Die Abwehr unbegründeter Ansprüche trägt schon die Haftpflicht, samt Kosten nach § 101 VVG. Wo diese Abwehr endet und der Rechtsschutz anfängt.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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