Betriebsunterbrechung,
wenn nichts mehr hereinkommt.
Betriebsausfall nach Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch: Wir klären, wie lange Ihr Betrieb im Ernstfall braucht, fragen passende Versicherer an und erklären Ihnen die verfügbaren Angebote. Ob Sie zum ersten Mal über den Stillstand nachdenken oder eine bestehende Deckung prüfen lassen möchten.
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Was ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Eine Betriebsunterbrechungsversicherung, oft auch Betriebsausfallversicherung genannt, ersetzt, was nach einem Sachschaden fehlt: die Kosten, die weiterlaufen, obwohl nichts hereinkommt, und den Gewinn, der in dieser Zeit nicht erwirtschaftet wird. Sie setzt einen versicherten Sachschaden voraus, meistens Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Einbruch, und schließt deshalb an die Inhalts- oder Gebäudeversicherung an. Gezahlt wird für die Dauer der vereinbarten Haftzeit, nicht bis der Betrieb wieder läuft.
Die Haftzeit entscheidet, nicht die Summe.
Üblich sind zwölf Monate ab dem Sachschaden. Dauert der Wiederaufbau länger oder kommt die Auslastung erst Monate nach der Wiedereröffnung zurück, endet die Leistung mitten im Problem, und eine längere Haftzeit muss man vorher vereinbaren.
Wer braucht eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Stillstand ohne Sachschaden ist hier nicht gedeckt: ein Cyberangriff gehört in die Cyberversicherung, der Ausfall einer einzelnen Maschine in die Maschinenversicherung mit eigenem Baustein, der Ausfall eines Lieferanten in eine gesonderte Vereinbarung.
Fällt der Inhaber selbst aus, durch Krankheit oder Unfall, hilft diese Police ebenfalls nicht: dafür gibt es die Praxisausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung für Personen, nach der wir getrennt fragen. Betriebe, deren Wiederaufbau erkennbar sehr lange dauern würde, und Einzelstandorte mit besonderen Risiken werden gesondert betrachtet. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Produktion und Werkstätten
Maschinen und Hallen lassen sich nicht in zwei Wochen ersetzen, und solange steht die Fertigung.
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Gastronomie und Hotellerie
Nach einem Küchenbrand bleibt die Tür zu, während Pacht und Personal weiterlaufen.
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Handel mit Ladenfläche
Die Fläche ist der Umsatz. Fällt sie aus, hilft kein Lagerbestand, und Stammkunden kaufen in der Zwischenzeit woanders.
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Praxen und Labore
Ohne Geräte keine Behandlung, und die Termine lassen sich nicht nachholen, weil der Tag voll war.
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Betriebe mit hohen Fixkosten
Je mehr Kosten unabhängig vom Betrieb weiterlaufen, desto schneller wird aus einem Schaden ein Liquiditätsproblem.
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Betriebe mit einem einzigen Standort
Wer nicht ausweichen kann, hat nach einem Schaden keine zweite Fläche, auf die sich die Arbeit verlagern ließe.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Erfahrung mit Wiederaufbauzeiten
Die wichtigste Frage ist nicht, wie viel, sondern wie lange. Wir gehen mit Ihnen durch, wie lange Neubau, Genehmigung, Lieferzeiten für Anlagen und die Rückkehr der Kunden realistisch dauern, und leiten die Haftzeit daraus ab, statt die Voreinstellung zu übernehmen.
Nachweise für Banken und Vermieter
Finanzierende Banken verlangen die Deckung häufig, weil sie ihre Tilgung sichert, und manche Mietverträge nennen sie ebenfalls. Sagen Sie uns, was gefordert ist, dann prüfen wir, ob Ihre Police das hergibt, und besorgen die Bestätigung in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihrem Betrieb passt
Ein Ladengeschäft steht nach einem Wasserschaden anders da als eine Fertigung mit Sonderanlagen aus dem Ausland. Wir rechnen mit Ihnen den Rohertrag und die Fixkosten aus und wählen die Haftzeit danach, statt eine Zahl zu setzen, die gut aussieht.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Betriebe mit laufenden Fixkosten?
Die Betriebsunterbrechung schließt an eine Sachversicherung an, also an die Inhaltsversicherung und, wenn Sie das Gebäude besitzen, an die Gebäudeversicherung. Für den Ausfall einzelner Anlagen kommt die Maschinen- oder Elektronikversicherung dazu, für den Stillstand nach einem Angriff die Cyberversicherung, die den Ertragsausfall dort selbst abdeckt. Die Betriebshaftpflicht bleibt die Grundlage. Welche Kombination zu Ihnen passt, hängt daran, was bei Ihnen zuerst ausfallen würde.
Ist eine Betriebsunterbrechungsversicherung Pflicht?
Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Finanzierende Banken verlangen sie allerdings häufig, weil ein Stillstand die Tilgung gefährdet, und in manchen Pacht- und Franchiseverträgen steht sie ebenfalls. Wirtschaftlich ist sie für viele Betriebe die wichtigste Sachdeckung überhaupt: Der Sachschaden ist nach Wochen repariert, die Lücke in der Liquidität wirkt deutlich länger.
Was kostet eine Betriebsunterbrechungsversicherung?
Das hängt vor allem von der Versicherungssumme, also den Fixkosten und dem Rohertrag für die vereinbarte Dauer, der Länge der Haftzeit, der Betriebsart, der Bauart und Lage Ihrer Räume, den Sicherungen gegen Feuer und Einbruch und dem Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Wie lange sollte die Haftzeit sein?
So lange, wie Sie im schlimmsten Fall brauchen, bis der Betrieb wieder auf dem alten Stand läuft. Dazu gehören Abriss und Neubau, Genehmigungen, Lieferzeiten für Anlagen und die Zeit, bis Kunden zurück sind. Zwölf Monate sind der verbreitete Standard und für ein Büro oft genug. Für eine Fertigung mit Sonderanlagen können sie deutlich zu kurz sein, und dann fehlt genau am Ende das Geld.
Was zählt als fortlaufende Kosten?
Alles, was weiterläuft, obwohl der Betrieb steht: Löhne und Gehälter, Miete und Pacht, Leasingraten, Zinsen, Versicherungen, Grundgebühren. Nicht dazu gehören Kosten, die mit dem Stillstand ohnehin wegfallen, vor allem Wareneinsatz und Material. Genau diese Trennung macht den Rohertrag aus, auf dem die Versicherungssumme beruht.
Was ist, wenn ein Cyberangriff den Betrieb lahmlegt?
Dann greift diese Deckung nicht, denn sie setzt einen Sachschaden voraus, und verschlüsselte Daten sind keiner. Für diesen Fall gibt es die Betriebsunterbrechung innerhalb der Cyberversicherung. Wer beides braucht, sollte beide Verträge nebeneinander legen, damit dazwischen keine Lücke bleibt und nichts doppelt bezahlt wird.
Reicht meine Inhaltsversicherung nicht aus?
Sie ersetzt die Sachen, nicht den Ertrag. Nach einem Feuer bekommen Sie neue Maschinen, aber niemand bezahlt die Löhne, die Miete und den entgangenen Gewinn der Monate bis zum Wiederanlauf. Viele Betriebe überstehen den Sachschaden und scheitern an dieser Lücke. Deshalb gehören die beiden Deckungen zusammen und werden meist gemeinsam vereinbart.
Wie wird die Versicherungssumme ermittelt?
Aus den fortlaufenden Kosten und dem Betriebsgewinn für den vereinbarten Zeitraum, üblicherweise anhand Ihrer Buchhaltung. Wächst der Betrieb und bleibt die Summe stehen, droht dieselbe anteilige Kürzung wie in der Inhaltsversicherung. Der Zeitraum, an dem geprüft wird, ist nicht in jedem Vertrag derselbe wie die Haftzeit, und darauf achten wir beim Vergleich.
Was ist, wenn ich selbst krank werde?
Dann greift diese Police nicht. Sie setzt einen Sachschaden voraus, und Krankheit oder Unfall des Inhabers ist keiner. Dafür gibt es eine eigene Deckung, die Praxisausfall- oder Betriebsunterbrechungsversicherung für Personen: Sie zahlt, wenn der Betrieb stillsteht, weil die Person ausfällt, an der er hängt. Sagen Sie uns, ob das für Ihren Betrieb zählt, dann fragen wir beides zusammen an.
Was ist, wenn mein wichtigster Lieferant ausfällt?
Das ist nicht automatisch dabei. Ein Schaden bei einem Zulieferer oder Kunden, der Ihren Betrieb mitreißt, lässt sich als eigener Baustein vereinbaren, teils auch der Ausfall von Strom, Wasser oder Datenleitungen. Beides muss ausdrücklich im Vertrag stehen. Wenn Ihr Betrieb an wenigen Zulieferern hängt, sagen Sie es uns früh, dann fragen wir es mit an.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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