Marktplätze und Plattformen

Versicherung für
Marktplätze.

Sie vermitteln zwischen zwei Seiten und haften gegenüber beiden: gegenüber dem Anbieter für die Abrechnung, gegenüber dem Kunden für das Versprechen Ihrer Plattform. Wir klären, wo Ihre Verantwortung endet und die Ihrer Nutzer beginnt, und sichern genau den Bereich dazwischen ab.

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Was ist eine Versicherung für Marktplätze?

Eine Versicherung für Marktplätze ist das Paket aus Vermögensschadenhaftpflicht und Betriebshaftpflicht, die zusammen am Markt IT-Haftpflicht heißen, dazu Cyberversicherung und, sobald Sie Zahlungen durchleiten, Vertrauensschadenversicherung. Die Besonderheit liegt in der Dreiecksbeziehung: Sie erbringen die Leistung nicht selbst, versprechen aber etwas über sie, wickeln das Geld ab und stehen im Streitfall als Erster in der Kommunikation. Daraus entstehen Ansprüche, die weder ein reiner Softwareanbieter noch ein klassischer Händler kennt.

Das wissen wir

Nicht Ihre Nutzungsbedingungen entscheiden, wofür Sie haften, sondern Ihr Auftritt.

Das Gesetz über digitale Dienste stellt Plattformen für fremde Inhalte grundsätzlich frei. Artikel 6 Absatz 3 nimmt davon aber die verbraucherschutzrechtliche Haftung aus, wenn die Plattform die Transaktion so darstellt oder ermöglicht, dass ein durchschnittlicher Verbraucher annehmen kann, das Produkt stamme von der Plattform selbst oder von einem Nutzer unter ihrer Aufsicht. Wer Anbieter prüft, Qualität zusichert, Preise setzt oder eine Garantie gibt, bewegt sich genau auf diese Linie zu. Die Police muss zu der Rolle passen, die Sie tatsächlich spielen, nicht zu der, die in der Präambel steht. Die Frage ist nicht, was Sie sein wollen, sondern wovon ein durchschnittlicher Verbraucher ausgeht.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Marktplätze?

Plattformen für Finanzanlagen, Kryptowerte, verschreibungspflichtige Produkte und Glücksspiel betrachten wir gesondert; dasselbe gilt, wenn Sie Ihren Nutzern selbst einen Versicherungsschutz anbieten wollen, denn das ist ein eigenes Vorhaben mit eigenen Erlaubnisfragen.

Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, was geht und was nicht.

  • Dienstleistungsplattformen

    Sie vermitteln Handwerk, Pflege, Unterricht oder Beratung und werden beim Streit zuerst angerufen.

  • Warenmarktplätze

    Produkthaftung der Händler, eigene Verantwortung bei Eigenmarken und Fulfillment.

  • Vermietung und Sharing

    Fremdes Eigentum in fremden Händen, oft mit eigenem Schutzversprechen an die Nutzer.

  • Plattformen mit eigener Zahlungsabwicklung

    Treuhandähnliche Konstruktionen, Auszahlungen, Rückbuchungen.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Wir trennen Ihre Haftung von der Ihrer Nutzer

Jahrelange Erfahrung bei zwei der großen Industriemakler: Wir gehen mit Ihnen durch, was Sie zusichern, prüfen und abrechnen, und leiten daraus ab, welche Ansprüche bei Ihnen landen können. Diese Unterscheidung ist die eigentliche Arbeit, die Deckung folgt daraus.

2

Nachweise für Partner und Großkunden

Wenn ein großer Anbieter auf Ihre Plattform kommt oder ein Unternehmenskunde sie nutzt, steht die Versicherungsfrage im Rahmenvertrag. Wir liefern die Bestätigung so, wie sie verlangt wird, und klären vorab, was sie enthalten muss.

3

Deckung, die zu Ihrem Modell passt

Vermittler, Verkäufer im eigenen Namen, Treuhänder für Zahlungen: Je nachdem, was Sie tatsächlich tun, verschieben sich Risiko und Bausteine erheblich. Wir stellen sie danach zusammen und nicht nach einem Standardpaket für Internetfirmen.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Marktplätze und Plattformen?

In der Regel die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht für Fehler in der Vermittlung, die Betriebshaftpflicht für alles Körperliche, die Cyberversicherung für Systeme und Daten beider Marktseiten und, sobald Geld durch Ihre Hände läuft, die Vertrauensschadenversicherung. Bei Eigenmarken und eigenem Lager kommt die Produkthaftpflicht dazu, bei vielen Vertragsbeziehungen der Firmenrechtsschutz.

Ist eine Versicherung für Marktplätze Pflicht?

Gesetzlich nicht. Für Marktplätze und Plattformen gibt es keine allgemeine Pflichtversicherung. Vertraglich wird sie regelmäßig verlangt, sobald Unternehmen auf Ihrer Plattform anbieten oder einkaufen. Unabhängig davon treffen Sie Pflichten aus dem Gesetz über digitale Dienste: ein Melde- und Abhilfeverfahren nach Artikel 16, ein internes Beschwerdemanagement nach Artikel 20 und, sobald Verbraucher bei Unternehmern abschließen, die Nachverfolgbarkeit der Unternehmer nach Artikel 30, also Name, Anschrift, Kontaktdaten, Identitätsnachweis und Zahlungskonto vor der ersten Nutzung. Das sind Pflichten, keine Versicherungen, und sie gehören in eine rechtliche Prüfung.

Was kostet eine Versicherung für Marktplätze?

Das hängt vor allem von vermitteltem Volumen, Art der vermittelten Leistung, Ihrer Rolle bei Prüfung und Abrechnung, geforderten Deckungssummen und dem Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Haften wir für Schäden, die ein Anbieter auf unserer Plattform verursacht?

Im Grundsatz haftet der Anbieter für seine Leistung und Sie für Ihre, also für die Vermittlung. Die Grenze verschiebt sich aber, je mehr Sie auftreten wie der Leistende: eigene Qualitätsversprechen, Auswahl und Prüfung der Anbieter, Preisvorgaben, eine Garantie an den Kunden. Dann kommen Ansprüche auch bei Ihnen an, und sei es zunächst nur zur Abwehr. Genau dafür ist die Haftpflicht da, die auch unberechtigte Forderungen auf ihre Kosten abwehrt.

Sollen wir unseren Anbietern eine eigene Versicherung vorschreiben?

Das ist in vielen Plattformmodellen sinnvoll und entlastet beide Seiten. Dabei kommt es auf zwei Dinge an: dass die geforderte Deckung zur vermittelten Tätigkeit passt und dass Sie den Nachweis auch tatsächlich einsammeln und aktuell halten. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen, die niemand prüft, hilft im Schadenfall wenig. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung der Anforderung.

Wir wollen unseren Nutzern selbst eine Absicherung anbieten. Geht das?

Das ist ein eigenes Vorhaben und kein Baustein Ihrer Betriebspolice. Je nach Ausgestaltung kommen eine Gruppenversicherung, eine Vermittlung mit Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung oder eine Zusammenarbeit mit einem Versicherer in Betracht, und in jeder Variante stellen sich Erlaubnis- und Vergütungsfragen. Sprechen Sie uns an, bevor Sie es bauen; die Reihenfolge spart hier viel Arbeit.

Haften wir ab Dezember 2026 selbst für fehlerhafte Produkte auf unserer Plattform?

Möglich, aber nur als Auffangtatbestand. Die neue Produkthaftungsrichtlinie gilt für Produkte, die nach dem 9. Dezember 2026 in Verkehr gebracht werden. Sie nimmt zunächst Hersteller, Komponentenhersteller, Importeur, Bevollmächtigten und Fulfilment-Dienstleister in die Pflicht. Lässt sich kein Wirtschaftsakteur in der Union ermitteln, haftet der Lieferant, und unter denselben Voraussetzungen auch der Anbieter einer Online-Plattform, die Verbrauchern Fernabsatzverträge mit Unternehmern ermöglicht. Praktisch hängt viel daran, ob Sie den Hersteller binnen eines Monats benennen können, wenn ein Geschädigter danach fragt. Genau dafür ist die Nachverfolgbarkeit nach Artikel 30 da, und genau deshalb ist sie kein reines Compliance-Thema.

Kann ich anfragen, wenn ich noch nicht weiß, was mir fehlt?

Ja. Wählen Sie im Formular „Noch unsicher". Sie müssen die Versicherungsfrage vor dem ersten Gespräch nicht selbst lösen. Wir ordnen gemeinsam ein, was Ihr Betrieb braucht und was nicht.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

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Produkthaftung für Software 2026

Ab dem 9. Dezember 2026 kann der Plattformbetreiber selbst haften, wenn sich kein Wirtschaftsakteur in der Union ermitteln lässt. Was das mit der Nachverfolgbarkeit Ihrer Anbieter zu tun hat.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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