SaaS und Softwareprodukte

Versicherung für
SaaS-Anbieter.

Ihr Risiko steht in Ihren Kundenverträgen: zugesagte Verfügbarkeit, Haftungsgrenzen, die Pflicht zu einer Versicherung mit einer bestimmten Deckungssumme. Wir lesen diese Klauseln, stellen die Deckung so zusammen, dass sie dazu passt, und liefern den Nachweis in der Form, die Ihr Kunde verlangt.

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Was ist eine Versicherung für SaaS-Anbieter?

Eine Versicherung für SaaS-Anbieter heißt am Markt meist IT-Haftpflicht und fasst zwei Deckungen in einer Police zusammen. Die Vermögensschadenhaftpflicht steht für den Fall ein, der bei Software der Regelfall ist: Ihr Kunde verliert Geld, ohne dass jemand verletzt wurde oder etwas kaputtgegangen ist. Die Betriebshaftpflicht deckt Personen- und Sachschäden bei Dritten und die Vermögensschäden, die daraus folgen. Diese Trennung ist der ganze Grund für die Kombination: Eine klassische Betriebshaftpflicht schließt reine Vermögensschäden aus, und genau die entstehen durch Software. Dazu kommt die Cyberversicherung, die nicht für Schäden bei Ihrem Kunden zuständig ist, sondern für Angriffe auf Ihre eigenen Systeme.

Das wissen wir

Die Haftungsbegrenzung in Ihren AGB trägt weniger, als ihr Wortlaut verspricht.

Drei Grenzen stehen im Gesetz. Für Vorsatz kann die Haftung nach § 276 Abs. 3 BGB nie im Voraus erlassen werden. Zwischen Unternehmen gelten die Klauselverbote der §§ 308 und 309 BGB zwar nicht unmittelbar, § 310 Abs. 1 Satz 2 BGB ordnet aber ausdrücklich an, dass § 307 Abs. 1 und 2 BGB auch insoweit gilt. Und nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 BGB ist eine unangemessene Benachteiligung im Zweifel anzunehmen, wenn wesentliche Rechte oder Pflichten aus der Natur des Vertrags so eingeschränkt werden, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Dazu kommt § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB: Auch eine Klausel, die nicht klar und verständlich ist, kann allein daran scheitern. Die Klausel ist Ihre erste Verteidigungslinie, nicht Ihre einzige. Ob sie im Einzelfall hält, entscheidet ein Gericht; die Police entscheidet, wer zahlt, wenn sie es nicht tut.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für SaaS-Anbieter?

Software für Medizin, Luftfahrt, autonomes Fahren und andere Bereiche, in denen ein Fehler Menschen gefährdet, betrachten wir gesondert; dasselbe gilt für Anbieter, deren Kunden ausschließlich in den USA sitzen.

Fragen Sie trotzdem an. Wir sagen Ihnen offen, was geht und was nicht, und das lieber vor dem Kundentermin als danach.

  • SaaS mit Abonnement und festen Kundenverträgen

    Zugesagte Verfügbarkeit, Haftungsklauseln, geforderte Deckungssummen.

  • Software, die geschäftskritische Prozesse steuert

    Abrechnung, Logistik, Personal: Ein Fehler kostet den Kunden direkt Geld.

  • Anbieter mit Kunden im Ausland

    Andere Rechtsordnung, andere Anforderungen an die Police.

  • Teams mit Freelancern und Subunternehmern

    Wer haftet, wenn der Fehler nicht aus dem eigenen Haus kommt.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Wir lesen die Klausel, nicht nur die Zahl

Jahrelange Erfahrung bei zwei der großen Industriemakler: Wir sehen in Ihrem Kundenvertrag, ob die geforderte Deckung sich auf Vermögensschäden, auf Personen- und Sachschäden oder auf beides bezieht, ob der Auftraggeber mitversichert sein soll und ob die Summe je Fall oder je Jahr gilt. Das sind die Unterschiede, an denen ein Nachweis scheitert.

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Nachweise, wenn der Vertrag wartet

Wenn ein Abschluss an einer Bestätigung hängt, ist Geschwindigkeit der ganze Wert. Wir wissen, welchen Versicherer wir zuerst anfragen, und kümmern uns darum, dass die Bestätigung die Punkte nennt, die Ihr Kunde sehen will.

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Deckung, die zu Ihrem Vertragswerk passt

Wir stimmen Deckungssummen und Bausteine auf das ab, was Sie tatsächlich zusagen: Verfügbarkeit, Datenverarbeitung, Supportzeiten, Unterauftragsverhältnisse. Ohne Bausteine, die Sie nicht brauchen, und ohne Lücke an der Stelle, auf die Ihr größter Kunde schaut.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen SaaS-Anbieter?

In der Regel die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht als Kern, die Cyberversicherung für die eigenen Systeme und die Betriebshaftpflicht für alles Körperliche. Je nach Betrieb kommen Inhalt und Elektronik für Büro und Geräte dazu, Firmenrechtsschutz für Streit mit Kunden und Mitarbeitern und, sobald Investoren und ein Beirat da sind, die D&O. Welche Summen Sie brauchen, sagt nicht der Markt, sondern Ihr größter Kundenvertrag.

Ist eine Versicherung für SaaS-Anbieter Pflicht?

Gesetzlich nicht. Für SaaS-Anbieter gibt es keine Pflichtversicherung, wie sie etwa § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung für Rechtsanwälte und § 15 Makler- und Bauträgerverordnung für Wohnimmobilienverwalter anordnen. Vertraglich sehr häufig: Sobald Sie an größere Unternehmen oder an die öffentliche Hand liefern, steht eine Mindestdeckung regelmäßig im Vertrag oder in den Einkaufsbedingungen, und ohne den Nachweis gibt es keine Unterschrift. In diesem Sinn ist sie für das Geschäft Pflicht, auch wenn sie es für den Gesetzgeber nicht ist.

Was kostet eine Versicherung für SaaS-Anbieter?

Das hängt vor allem von Umsatz, Art der gesteuerten Prozesse, geforderten Deckungssummen, Ihrem Kundenkreis einschließlich Kunden im Ausland und dem Schadenverlauf ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Wenn unsere Software einen Schaden verursacht, was für ein Schaden ist das?

Meistens ein reiner Vermögensschaden: Ihr Kunde verliert Geld, ohne dass jemand verletzt wurde oder etwas kaputtgegangen ist. Eine falsche Berechnung in der Abrechnung, eine Ausschreibung mit falschen Mengen, ein Ausfall während des Monatsabschlusses, verlorene Daten. Die Musterbedingungen des Gesamtverbands der Versicherer sagen das wörtlich: Die Betriebs- und Berufshaftpflicht versichert die Haftpflicht für Personen-, Sach- und sich daraus ergebende Vermögensschäden, und reine Vermögensschäden sind danach solche, die weder Personen- noch Sachschäden sind noch sich aus solchen herleiten. Für die ist die Vermögensschadenhaftpflicht da. Den zweiten Fall gibt es auch: Wenn Ihre Software eine Maschine, eine Anlage oder ein Gerät steuert und dabei etwas beschädigt wird, ist das ein Sachschaden, und dann ist die Betriebshaftpflicht zuständig, je nach Konstellation auch die Produkthaftpflicht. Deshalb wird am Markt beides zusammen als IT-Haftpflicht verkauft. Welcher der beiden Fälle bei Ihnen überhaupt eintreten kann, klären wir im ersten Gespräch.

Was ist der Unterschied zwischen IT-Haftpflicht und Cyberversicherung?

Die IT-Haftpflicht, genauer die Berufs- und Vermögensschadenhaftpflicht, zahlt, wenn Ihre Arbeit bei einem Dritten einen Schaden verursacht: Ihr Fehler, sein Schaden. Die Cyberversicherung zahlt, wenn Sie selbst angegriffen werden: Ihr System, Ihr Schaden, dazu die Kosten für Forensik, Wiederherstellung und Meldepflichten. Viele Betriebe brauchen beides, weil die eine Police den Fall der anderen gerade nicht abdeckt.

Unser Kunde will als Mitversicherter in die Police. Geht das?

Je nach Versicherer und Vertrag ist das möglich, und es ist eine gängige Anforderung in Rahmenverträgen. Wichtig ist die Unterscheidung: Mitversicherung ist etwas anderes als eine bloße Bestätigung, dass es die Police gibt. Schicken Sie uns die Klausel. Wir sagen Ihnen, was sie verlangt und welcher Versicherer das mitmacht.

Deckt die Police auch einen Ausfall unseres Hosters?

Das hängt vom Vertrag ab und ist eine der Stellen, an denen sich Bedingungen deutlich unterscheiden. Zu trennen sind zwei Fälle: Ihre Haftung gegenüber dem Kunden, wenn Ihre Leistung ausfällt, und Ihr eigener Ertragsausfall. Für den ersten Fall ist die Vermögensschadenhaftpflicht zuständig, für den zweiten je nach Vertrag die Cyberversicherung mit einer Betriebsunterbrechungsdeckung, die auch Ausfälle beim Dienstleister einschließt. Wir prüfen beides ausdrücklich.

Ändert sich für Software etwas durch das neue Produkthaftungsrecht?

Ja, aber weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Ab dem 9. Dezember 2026 gilt Software ausdrücklich als Produkt, und damit kommt eine verschuldensunabhängige Haftung hinzu, die auch Menschen geltend machen können, die mit Ihnen keinen Vertrag haben. Ersetzt werden aber nur bestimmte Schäden: Tod und Körperverletzung, beschädigte Sachen und vernichtete Daten. Sachen und Daten, die ausschließlich beruflich genutzt werden, sind ausdrücklich ausgenommen. Für reines Geschäftskundengeschäft ändert sich deshalb wenig; relevant wird es, sobald Ihre Software bei Verbrauchern ankommt, Geräte steuert oder in einem Produkt steckt. Wir sehen uns an, welcher Fall auf Sie zutrifft.

Kann ich anfragen, wenn ich noch nicht weiß, was mir fehlt?

Ja. Wählen Sie im Formular „Noch unsicher". Sie müssen die Versicherungsfrage vor dem ersten Gespräch nicht selbst lösen. Wir ordnen gemeinsam ein, was Ihr Betrieb braucht und was nicht.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

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Produkthaftung für Software 2026

Ab dem 9. Dezember 2026 gilt Software als Produkt. Warum sich für reines Geschäftskundengeschäft trotzdem weniger ändert als in den Schlagzeilen, und wo es doch eng wird.

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Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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