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Nachweise für Auftraggeber

Versicherungsnachweis für den Auftraggeber: Was muss darin stehen?

Ihr Auftraggeber verlangt einen Nachweis, meist kurzfristig und mit Frist. Hier steht, welches Dokument gemeint ist, welche acht Punkte Sie darin prüfen, was gilt, wenn die geforderte Summe über Ihrer liegt, und für welche Betriebe die Versicherung Pflicht ist.

Alea 9 Minuten Lesezeit

Auf dieser Seite
Kurz gesagt
  1. 1 Verlangt wird die Versicherungsbestätigung Ein Dokument, das Ihr Versicherer ausstellt. Der Versicherungsschein, die Beitragsrechnung und eine vorläufige Deckungszusage sagen etwas anderes aus und reichen in der Regel nicht.
  2. 2 Anspruch haben Sie nur bei einer Pflichtversicherung Ist die Haftpflicht gesetzlich vorgeschrieben, muss der Versicherer bescheinigen. In allen anderen Fällen stellt er die Bestätigung freiwillig aus, und Form und Inhalt liegen bei ihm.
  3. 3 Das Risiko liegt in der Tätigkeitsbeschreibung Eine Bestätigung kann formal einwandfrei sein und den beauftragten Auftrag trotzdem nicht abdecken. Der Versicherer stellt sie aus, Sie geben sie an Ihren Auftraggeber weiter. Lesen Sie sie vorher.

Dieser Beitrag erklärt den Ablauf. Ob Ihr Vertrag eine bestimmte Anforderung erfüllt, ergibt sich aus Ihrer Police und den Bedingungen Ihres Versicherers.

Die vier Papiere

Welches Dokument verlangt Ihr Auftraggeber?

Größere Auftraggeber lassen sich vor der Vergabe bestätigen, dass ihr Auftragnehmer versichert ist. Das ist deren eigenes Risikomanagement: Wenn bei Ihnen etwas passiert und Sie nicht zahlen können, bleibt der Schaden bei ihnen. Verlangt wird fast immer die Versicherungsbestätigung. Vier Papiere werden regelmäßig verwechselt, und nur eines beantwortet die Frage, die der Auftraggeber stellt.

Worauf Sie Anspruch haben

Anspruch oder Gefälligkeit, das ist der Unterschied.

Ist die Haftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben, muss der Versicherer nach § 113 Abs. 2 VVG bescheinigen, dass eine solche Pflichtversicherung besteht, und dabei die Versicherungssumme und die einschlägige Rechtsvorschrift angeben. Für die Betriebshaftpflicht eines Handwerks-, Handels- oder Gastronomiebetriebs gilt das nicht: Dort verlangt Ihr Auftraggeber den Nachweis aufgrund seines Vertrags, nicht aufgrund eines Gesetzes. Praktisch heißt das: Im einen Fall können Sie die Bescheinigung verlangen, im anderen bitten Sie darum. Für welche Betriebe die Versicherung vorgeschrieben ist, steht am Ende dieses Beitrags mit der jeweiligen Vorschrift.

Versicherungsbestätigung

Das gesuchte Dokument. Der Versicherer bestätigt mit Datum, dass der Vertrag besteht, für welche Tätigkeit er gilt und mit welchen Summen. Nur dieses Papier beantwortet die Frage des Auftraggebers.

Versicherungsschein

Ihre Police. Sie belegt, dass ein Vertrag geschlossen wurde, nicht dass er heute noch läuft. Manche Auftraggeber nehmen sie an, viele nicht.

Beitragsrechnung

Zeigt eine Forderung, nicht eine Zahlung und nicht den Deckungsumfang. Als Nachweis für einen Auftraggeber ist sie das schwächste der vier Papiere.

Vorläufige Deckungszusage

Überbrückt die Zeit bis zum Vertragsschluss und kann befristet oder eingeschränkt sein. Wer sie weiterreicht, sollte dazusagen, dass sie vorläufig ist.

Prüfen, bevor es rausgeht

Acht Punkte, die in der Bestätigung stehen müssen.

Der Versicherer schickt die Bestätigung als PDF, und die meisten geben sie ungelesen an den Auftraggeber weiter. Das ist der Moment, in dem ein Fehler unentdeckt bleibt, der im Schadenfall zählt. Acht Punkte, die Sie abgleichen, und zwar mit der Anforderung Ihres Auftraggebers im Wortlaut daneben.

  1. 1 Steht der Versicherungsnehmer mit der Firmierung da, die auch im Auftrag steht?
  2. 2 Sind Versicherer und Vertragsnummer genannt?
  3. 3 Beschreibt die versicherte Tätigkeit das, was Sie in diesem Auftrag tatsächlich tun?
  4. 4 Decken die Versicherungssummen die geforderten Beträge, getrennt nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden?
  5. 5 Wie oft steht die Summe im Versicherungsjahr zur Verfügung (Jahreshöchstleistung oder Maximierung)?
  6. 6 Läuft der Vertrag mindestens bis zum Ende des Auftrags, und trägt die Bestätigung ein aktuelles Datum?
  7. 7 Sind die Einschlüsse genannt, die Ihr Auftraggeber ausdrücklich verlangt, etwa Bearbeitungsschäden oder Tätigkeitsschäden?
  8. 8 Deckt der räumliche Geltungsbereich den Ort ab, an dem Sie arbeiten?

Die Liste ersetzt keine Prüfung Ihres Vertrags. Welche Einschlüsse Ihre Police tatsächlich enthält, steht in den Bedingungen, nicht in der Bestätigung.

Der unangenehme Fall

Die geforderte Summe liegt über Ihrer.

1

Die bestehende Deckungssumme erhöhen

Der Versicherer prüft Ihren Betrieb und entscheidet. Bei einem Vertrag ohne Schäden ist das der geradlinigste Weg. Wie lange die Prüfung dauert, hängt vom Risiko und vom Versicherer ab.

2

Eine Exzedentendeckung aufsetzen

Ein zusätzlicher Vertrag, der oberhalb Ihrer bestehenden Summe greift. Der Grundvertrag bleibt unverändert, was die Abstimmung vereinfachen kann.

3

Eine objektbezogene Deckung für das Vorhaben

Deckung für ein einzelnes Projekt, wenn die höhere Summe nur dort gebraucht wird. Bei Bauvorhaben verbreitet.

4

Mit dem Auftraggeber sprechen

Nicht jede Anforderung ist in Stein gemeißelt. Manche Auftraggeber akzeptieren eine projektbezogene Bestätigung oder eine andere Aufteilung der Summen, wenn man früh fragt.

Welcher Weg möglich ist, entscheidet der Versicherer im Einzelfall. Eine Anfrage begründet noch keinen erweiterten Versicherungsschutz, und eine Zusage über den Zeitpunkt können wir vorab nicht geben. Klären Sie die Anforderung deshalb, bevor Sie das Angebot abgeben, nicht danach.

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Gesetzlich vorgeschrieben

Für welche Betriebe ist die Versicherung Pflicht?

Oben steht, dass Sie die Bescheinigung nur dann verlangen können, wenn die Versicherung gesetzlich vorgeschrieben ist. Hier steht, für wen das gilt. Eine Pflichtversicherung ist eine Haftpflichtversicherung, zu deren Abschluss eine Rechtsvorschrift verpflichtet. Nur dort greift der Anspruch aus § 113 Abs. 2 VVG. Daneben steht ein zweiter Fall, der praktisch dasselbe bewirkt: Bei einigen erlaubnispflichtigen Gewerben ist die Erlaubnis zu versagen, wenn der Betrieb keine Berufshaftpflicht nachweist. Die folgenden Fälle sind an der jeweiligen Vorschrift geprüft; die Aufzählung ist nicht vollständig, und für Architektur- und Ingenieurbüros regeln die Kammergesetze der Länder die Pflicht, nicht ein Bundesgesetz.

  • Bewachungsgewerbe

    Vorgeschrieben nach § 34a Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 GewO. § 14 Abs. 2 BewachV nennt die Mindestsummen je Schadensereignis: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden, 15.000 Euro für das Abhandenkommen bewachter Sachen und 12.500 Euro für reine Vermögensschäden. Die Leistung für ein Versicherungsjahr darf auf den doppelten Betrag begrenzt werden.

  • Güterkraftverkehr

    Nach § 7a GüKG muss der Unternehmer eine Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden unterhalten, wenn Be- oder Entladeort im Inland liegen. Die Mindestversicherungssumme beträgt 600.000 Euro je Schadensereignis. Eine Jahreshöchstersatzleistung ist zulässig, sie darf aber nicht unter dem Doppelten liegen; ein Selbstbehalt ist erlaubt.

  • Verwalter von Wohnimmobilien

    Die Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 GewO ist zu versagen, wenn der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung fehlt. § 15 MaBV nennt die Summen: 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres, für Vermögensschäden. Die Deckung erstreckt sich auch auf Schäden, für die der Verwalter nach §§ 278, 831 BGB einzustehen hat.

  • Steuerberater, Anwälte und Wirtschaftsprüfer

    Nach § 67 StBerG besteht die Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden für die gesamte Dauer der Bestellung; zuständige Stelle im Sinne des § 117 Abs. 2 VVG ist die Steuerberaterkammer. § 51 BRAO verlangt dasselbe für die gesamte Zulassung und bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb befugten Versicherer. Für Wirtschaftsprüfer steht die Pflicht in § 54 WPO.

  • Vertragsärzte

    Nach § 95e SGB V ist eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 3.000.000 Euro je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden zu unterhalten, mit einer Jahresleistung von mindestens dem Doppelten. Für Hebammen ist die Haftpflicht nach § 134a SGB V Teil des Versorgungsvertrags.

  • Halter von Fahrzeugen, auch mit rotem Kennzeichen

    Die Kfz-Haftpflicht ist nach § 1 PflVG Pflicht. Für Werkstätten und Autohäuser betrifft das auch die Fahrzeuge in Obhut und die Probefahrten; der Nachweis läuft dort über die elektronische Versicherungsbestätigung des Versicherers.

  • Halter von Drohnen

    Unbemannte Fluggeräte sind Luftfahrzeuge, und nach § 43 Abs. 2 LuftVG muss ihr Halter eine Haftpflichtversicherung unterhalten; die Höhe bestimmt eine Rechtsverordnung. Absatz 3 erklärt die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes über die Pflichtversicherung ausdrücklich für anwendbar. Betrifft Vermessung, Dachinspektion und Luftbildaufnahmen.

  • Inhaber von Anlagen nach dem Umwelthaftungsgesetz

    Für die im Anhang 2 des UmweltHG genannten Anlagen verlangt § 19 UmweltHG eine Deckungsvorsorge für Tötung, Körper- und Gesundheitsverletzung sowie Sachbeschädigung durch Umwelteinwirkungen. Wer den Betrieb einstellt, kann für bis zu zehn Jahre weiter dazu verpflichtet bleiben.

  • Alle übrigen Betriebe

    Für Handwerk, Bau, Handel, Gastronomie, IT und die meisten anderen Gewerbe gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Betriebshaftpflicht. Die Anforderung kommt dann aus dem Vertrag oder den Einkaufsbedingungen Ihres Auftraggebers, und die Bestätigung stellt der Versicherer freiwillig aus.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
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Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Reicht eine Kopie meiner Police als Nachweis?

Meist nicht. Der Versicherungsschein belegt, dass ein Vertrag geschlossen wurde, nicht dass er heute noch besteht. Verlangt wird deshalb in der Regel eine aktuelle Bestätigung des Versicherers mit Datum. Ob Ihr Auftraggeber im Einzelfall etwas anderes akzeptiert, steht in seiner Anforderung.

Was kostet eine Versicherungsbestätigung?

Versicherer stellen sie üblicherweise ohne gesonderte Berechnung aus. Verbindlich ist, was Ihr Versicherer dazu sagt; eine allgemeine Zusage können wir dazu nicht geben.

Habe ich einen Anspruch auf die Bestätigung?

Bei einer Pflichtversicherung ja. § 113 Abs. 2 VVG verpflichtet den Versicherer, unter Angabe der Versicherungssumme zu bescheinigen, dass eine der zu bezeichnenden Rechtsvorschrift entsprechende Pflichtversicherung besteht. Ist Ihre Haftpflicht nicht gesetzlich vorgeschrieben, greift diese Vorschrift nicht, und der Versicherer stellt die Bestätigung freiwillig aus.

Mein Auftraggeber verlangt eine höhere Summe, als meine Police ausweist. Was nun?

Üblich sind drei Wege: die bestehende Summe erhöhen, eine Exzedentendeckung aufsetzen oder eine objektbezogene Deckung für das Vorhaben abschließen. Welcher davon möglich ist, prüft der Versicherer. Sprechen Sie außerdem mit Ihrem Auftraggeber, bevor Sie das Angebot abgeben.

Die Bestätigung sieht gut aus. Reicht das?

Nicht unbedingt. Eine Bestätigung kann formal einwandfrei sein und den konkreten Auftrag trotzdem nicht abdecken, etwa weil die versicherte Tätigkeit noch den Betrieb von vor einigen Jahren beschreibt. Im Schadenfall zählt der Bedingungstext Ihres Vertrags, nicht das weitergeleitete PDF.

Was ist der Unterschied zwischen Deckungssumme und Jahreshöchstleistung?

Die Deckungssumme gilt je Schadensereignis. Die Jahreshöchstleistung, oft Maximierung genannt, sagt, wie viel der Versicherer innerhalb eines Versicherungsjahres insgesamt leistet. Üblich ist eine Begrenzung auf das Zwei- oder Dreifache; im Bewachungsgewerbe erlaubt § 14 Abs. 2 BewachV ausdrücklich die Begrenzung auf den doppelten Betrag.

Kann Alea die Bestätigung für mich anfordern?

Für Kunden, deren Verträge wir betreuen, fordern wir die Bestätigung beim Versicherer an und gleichen sie mit der Anforderung Ihres Auftraggebers ab. Wie lange der Versicherer dafür braucht, hängt von ihm ab; eine Frist können wir nicht zusagen.

Mein Auftrag läuft schon. Kann ich rückwirkend versichern?

Eine neue Anfrage begründet keinen rückwirkenden Versicherungsschutz. Ob ein bestehender Vertrag einen bereits eingetretenen Schaden deckt, muss anhand der Police und des Schadenfalls geprüft werden.

Quellen

Die genannten Vorschriften sind am 23. Oktober 2026 im amtlichen Volltext gelesen worden. Redaktioneller Stand: .

Der Beitrag gibt den Stand am Tag der Prüfung wieder und ersetzt keine Rechtsberatung. Welche Pflichten für Ihren Betrieb gelten, kann zusätzlich vom Landesrecht und von Ihrer Kammer abhängen.

Dazu passend
  • Betriebshaftpflicht

    Die Deckung, um die es in den meisten Anforderungen geht. Was sie zahlt, wo sie endet und welche Einschlüsse Auftraggeber regelmäßig verlangen.

  • Objekt- und Werkschutz

    Die Branche mit den klarsten Zahlen: § 14 BewachV nennt vier Mindestsummen, und die Seite führt sie einzeln auf.

  • Weitere Handwerksgewerke

    Generalunternehmer verlangen den Nachweis, bevor der erste Handgriff getan ist. Was Handwerksbetriebe darüber hinaus absichern.

Anforderung im Wortlaut,
und wir sagen Ihnen, was fehlt.

Schicken Sie uns den genauen Text der Anforderung, nicht die Zusammenfassung. Formulierungen wie „einschließlich Bearbeitungsschäden" oder „Freistellung von Ansprüchen Dritter" haben Folgen, die man dem Satz nicht ansieht. Wir gleichen sie mit Ihrem vorhandenen oder benötigten Schutz ab.

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