Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Abbruch, Rückbau, Entkernung und Schadstoffsanierung. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit dem Einschluss der Abbruchzone, Maschinen, Betriebshof und Rechtsschutz bei Versicherern, die Abbruch zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
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Was ist eine Versicherung für Abbruchbetriebe?
Eine Versicherung für Abbruch und Rückbau ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit eingeschlossener Abbruchzone, den Maschinen, dem Betriebshof und dem Rechtsschutz. Ihr Gewerbe hat eine Eigenheit, die kaum jemand kennt, der nicht darin arbeitet: Standardbedingungen schließen Schäden in einem Umkreis aus, dessen Radius der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht. Bei Sprengungen liegt dieser Radius bei 150 Metern. Was dort kaputtgeht, ist also zunächst nicht gedeckt, und genau dort steht alles, was Ihnen Ärger macht.
Wer braucht eine Versicherung für Abbruchbetriebe?
Sprengarbeiten, Rückbau kerntechnischer Anlagen und Arbeiten an Brücken und Hochhäusern über der üblichen Höhe betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Abbruch im Bestand
Enge Bebauung heißt: Nachbarhaus, Zaun und Autos liegen innerhalb der Zone, die der Standardvertrag ausnimmt.
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Entkernung und Innenrückbau
Sie arbeiten im stehenden Gebäude, oft im laufenden Betrieb, und beschädigen dort, was bleiben soll.
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Schadstoffsanierung
Asbest ist in Standardbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen, und das gilt auch für Folgeschäden.
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Betriebe mit eigener Entsorgung
Container, Transport und Nachweise lösen eigene Pflichten aus, die mit dem Abbruch selbst nichts zu tun haben.
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Betriebe mit großem Gerätepark
Longfront und Anbaugeräte binden Kapital, das nachts auf der Baustelle steht.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise im Abbruch
Wir fragen bei Ihnen zuerst nach der Höhe der Gebäude, die Sie abbrechen, und nach der Bebauung drumherum. Der Grund steht in den Bedingungen: Die ausgeschlossene Zone misst sich an der Bauwerkshöhe, und in enger Bebauung liegt damit praktisch jedes Nachbargrundstück darin. Ein Angebot ohne diesen Einschluss ist für einen Abbruchbetrieb unbrauchbar, unabhängig vom Beitrag.
Nachweise für Auftraggeber und Behörden
Auftraggeber verlangen den Deckungsnachweis mit bestimmten Summen vor Baubeginn, öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren, und bei Schadstoffarbeiten kommt die Anzeige bei der Behörde dazu. Wir liefern die Nachweise in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Innenrückbauer braucht andere Einschlüsse als ein Betrieb mit Longfront im Bestand. Wir fragen Bauwerkshöhen, Schadstoffarbeiten, Gerätepark und Entsorgung vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Abbruch- und Rückbaubetriebe?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit ausdrücklichem Einschluss der Abbruchzone, die Maschinenversicherung, der Betriebshof und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Abbruchbetriebe Pflicht?
Eine eigene Versicherungspflicht gibt es für Abbruchbetriebe nicht, aber ohne Deckungsnachweis vergibt kaum ein Auftraggeber. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge und Anhänger. Vorgeschrieben sind dagegen Ihre Pflichten vor und während der Arbeiten: die Erkundung des Gebäudes auf Schadstoffe, die Anzeige und die besonderen Schutzmaßnahmen bei Asbest, die Standsicherheit während des Rückbaus und der Nachweis über den Verbleib des Abfalls. Diese Pflichten entscheiden nach einem Schaden darüber, ob Ihnen grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen wird, und das wirkt sich unmittelbar auf Ihre Deckung aus.
Was kostet eine Versicherung für Abbruchbetriebe?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Art der Objekte, der Nähe zur Nachbarbebauung, dem Gerätepark und daran, ob Schadstoffarbeiten dazugehören ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Warum sind Schäden am Nachbarhaus oft nicht gedeckt?
Weil die Standardbedingungen eine Zone ausnehmen: Bei Abbruch- und Einreißarbeiten sind Sachschäden in einem Umkreis ausgeschlossen, dessen Radius der Höhe des einzureißenden Bauwerks entspricht. Reißen Sie ein zwölf Meter hohes Haus ab, liegt alles im Umkreis von zwölf Metern draußen. Der Einschluss ist möglich, er muss aber ausdrücklich im Versicherungsschein stehen.
Was gilt bei Asbest?
Asbest ist in den Standardbedingungen eigens ausgeschlossen, und zwar für alle Schäden, die darauf zurückzuführen sind. Das trifft Rückbau und Sanierung im Bestand hart, denn Altbauten enthalten regelmäßig asbesthaltige Baustoffe. Wir sagen Ihnen offen, in welchem Umfang sich das überhaupt zeichnen lässt, statt Ihnen eine Police zu verkaufen, die Ihr Hauptgeschäft ausnimmt.
Sind Erschütterungsschäden versichert?
Außerhalb der ausgeschlossenen Zone grundsätzlich ja, innerhalb nur mit Einschluss. In der Praxis streiten Sie aber zuerst über die Ursache: Risse in Nachbargebäuden sind oft älter als Ihre Baustelle. Deshalb ist die Beweissicherung vor Beginn, also die dokumentierte Aufnahme des Bestands, der wirksamste Schutz, den es für Ihr Gewerbe gibt.
Wer haftet für den Abfall nach dem Abbruch?
Sie, bis der Verbleib nachgewiesen ist. Wer Abfälle erzeugt, trägt die Verantwortung für ihre ordnungsgemäße Entsorgung, und bei gefährlichen Abfällen kommen Nachweispflichten dazu. Landet Material beim falschen Entsorger, ist das kein Haftpflichtfall, sondern ein Behördenverfahren. Dafür ist der Rechtsschutz da, und die Sorgfalt bei der Auswahl des Entsorgers ist Ihre eigene Aufgabe.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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