Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Bau- und Heimwerkermärkte, Fachmärkte für Garten, Holz und Fliesen, mit Verleih, Zuschnitt und Lieferservice. Wir platzieren Betriebs- und Produkthaftpflicht, die Ware und den Rechtsschutz bei Versicherern, die Flächenmärkte zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Versicherung für Baumärkte?
Eine Versicherung für Bau- und Heimwerkermärkte ist das Paket aus Betriebs- und Produkthaftpflicht, der Ware mit Ertragsausfall, der Kfz-Versicherung für Lieferung und Mietfahrzeuge und dem Rechtsschutz. Ihr Risiko liegt in der Kombination: Publikumsverkehr unter Hochregalen mit schweren Lasten, ein Geräteverleih an ungeübte Nutzer und Serviceleistungen wie Zuschnitt und Mischen, bei denen Sie selbst Hand anlegen.
Wer braucht eine Versicherung für Baumärkte?
Baustoffhandel im Großhandelsformat, Handel mit größeren Mengen an Gefahrstoffen und eigene Montageleistungen betrachten wir gesondert oder auf eigenen Seiten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
-
Märkte mit Geräteverleih
Vermietete Maschinen gehen an Nutzer ohne Ausbildung, und Sie schulden Prüfung und Einweisung.
-
Märkte mit Zuschnittservice
Wer sägt, mischt oder zuschneidet, erbringt eine eigene Leistung mit eigener Haftung.
-
Fachmärkte für Holz und Baustoffe
Schwere Lasten, Stapler im Kundenbereich und Freilager mit Sturmrisiko.
-
Gartenmärkte
Saisonspitzen, Pflanzenbestand und Chemie im Sortiment mit eigenen Lager- und Abgaberegeln.
-
Märkte mit Lieferservice
Anlieferung auf Baustellen und in Privathäuser bringt die Haftungsthemen der Montage mit.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Flächenmärkten
Wir fragen bei Ihnen nach dem Verleih, weil er in Standardpolicen für den Handel meist fehlt. Vermietung ist rechtlich etwas anderes als Verkauf: Sie schulden ein mangelfreies, geprüftes Gerät und eine Einweisung, und wenn ein Kunde sich damit verletzt, richtet sich der Vorwurf auf genau diese beiden Punkte. Deshalb gehören Prüfprotokolle und dokumentierte Übergaben in den Ablauf und der Verleih ausdrücklich in die Police.
Nachweise für Vermieter und Lieferanten
Vermieter der Marktfläche verlangen die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, Franchisegeber eigene Summen, und Lieferanten bei Eigenmarken einen Produkthaftpflichtnachweis. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Gartenmarkt braucht andere Bausteine als ein Baustofffachmarkt mit Stapler. Wir fragen Fläche, Freilager, Verleih, Serviceleistungen und Lieferung vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Bau- und Heimwerkermärkte?
In der Regel die Betriebs- und Produkthaftpflicht mit ausdrücklichem Verleih, die Ware mit Ertragsausfall, die Kfz-Versicherung und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Baumärkte Pflicht?
Eine Versicherungspflicht gibt es für Baumärkte nicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge und Anhänger, auch für die, die Sie vermieten. Vorgeschrieben sind dagegen Pflichten, die Ihr Haftungsbild prägen: die Verkehrssicherheit der Verkaufsfläche samt Regalprüfung, die regelmäßige Prüfung vermieteter Arbeitsmittel und die Vorgaben für Lagerung und Abgabe bestimmter Chemikalien. Für Eigenmarken und Importware gilt die Produkthaftung wie für einen Hersteller, und bei nicht feststellbarem Hersteller haftet der Lieferant, wenn er seinen Vorlieferanten nicht binnen eines Monats benennt.
Was kostet eine Versicherung für Baumärkte?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Verkaufs- und Lagerfläche, dem Warenbestand und daran, ob Sie Geräte vermieten und Serviceleistungen anbieten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Hafte ich für vermietete Geräte?
Ja, aber nicht für jeden Unfall. Sie schulden ein mangelfreies, geprüftes Gerät und eine Einweisung, die zum Nutzer passt. Verletzt sich ein Kunde, weil die Maschine defekt war oder weil niemand ihm die Bedienung erklärt hat, haften Sie. Hat er trotz Einweisung unsachgemäß gearbeitet, liegt es bei ihm. Den Unterschied belegen Prüfprotokoll und unterschriebene Übergabe.
Ist der Verleih in meiner Handelspolice enthalten?
Oft nicht. Policen für den Handel decken Verkauf und Ladenbetrieb; Vermietung ist ein eigener Betriebsteil mit eigener Haftung und gehört ausdrücklich genannt. Dasselbe gilt für Mietfahrzeuge und Anhänger: Dafür brauchen Sie eine passende Kfz-Lösung, denn ein Fahrzeug, das Kunden fahren, ist etwas anderes als Ihr Lieferwagen.
Was gilt für Unfälle im Markt?
Sie tragen die Verkehrssicherungspflicht für Verkaufsfläche, Freilager und Parkplatz. Typisch sind Stürze auf nassem Boden, herabfallende Ware aus Hochregalen und Zusammenstöße mit Staplern. Die Haftpflichtsumme sollte deshalb an Personenschäden bemessen sein, und die Regalprüfung gehört dokumentiert, weil sie nach einem Unfall die erste Frage ist.
Was ist mit dem Zuschnittservice?
Das ist eine eigene Leistung und keine Ware. Schneiden Sie falsch, schulden Sie Nachbesserung oder Ersatz, und das ist über die Haftpflicht gerade nicht gedeckt, weil Schäden an der eigenen Leistung ausgeschlossen sind. Gedeckt sind die Folgeschäden an fremdem Eigentum, etwa wenn ein falsch zugeschnittenes Teil bei der Montage beim Kunden etwas beschädigt.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
Inhaltlicher Stand:



