Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Modegeschäfte, Boutiquen, Schuh- und Sporthandel, mit Filialen und Onlineanteil. Wir platzieren Betriebs- und Produkthaftpflicht, den Warenbestand mit Saisonvorsorge, Cyber und den Rechtsschutz bei Versicherern, die den Handel zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für den Bekleidungshandel?
Eine Versicherung für den Bekleidungshandel ist das Paket aus der Ware mit Saisonvorsorge, der Betriebs- und Produkthaftpflicht, Cyber und dem Rechtsschutz. Der entscheidende Punkt liegt bei Ihnen in der Versicherungssumme und nicht in der Deckungsart. Kein anderer Einzelhandel hat so schwankende Bestände: Vor der Saison liegt ein Vielfaches im Laden, nach dem Abverkauf fast nichts. Wer den Jahresdurchschnitt versichert, ist genau in der Spitze unterversichert, und dort brennt es.
Wer braucht eine Versicherung für den Bekleidungshandel?
Reiner Onlinehandel, Schmuck und Uhren mit hohen Einzelwerten sowie Secondhand mit Ankauf betrachten wir gesondert oder auf eigenen Seiten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Modegeschäfte und Boutiquen
Hoher Bestandswert auf kleiner Fläche und eine Saison, die den Jahresertrag entscheidet.
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Schuh- und Sporthandel
Große Lagerflächen hinter kleinen Verkaufsräumen, und Ware, die sich leicht weiterverkaufen lässt.
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Händler mit Eigenmarke
Wer sein Label einnäht, gilt als Hersteller, auch wenn ein anderer produziert hat.
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Filialisten
Mehrere Standorte unter einem Vertrag lassen sich sauberer führen als gewachsene Einzelpolicen.
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Händler mit Onlineanteil
Versand, Retouren und Kundendaten bringen Risiken mit, die ein reiner Laden nicht hat.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise im Modehandel
Wir rechnen bei Ihnen mit zwei Zahlen statt einer: dem normalen Bestand und der Saisonspitze. Daraus folgt eine Vorsorge, die in der Spitze greift, ohne dass Sie das ganze Jahr für den Höchstwert zahlen. Dazu prüfen wir die Einbruchklauseln, denn bei Bekleidung entscheiden Sicherungsauflagen für Schaufenster und Nebeneingänge regelmäßig über die Leistung.
Nachweise für Vermieter und Center
Vermieter verlangen die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, Center und Passagen eine bestimmte Summe, und Franchisegeber im Vertrag eigene Vorgaben. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Eine Boutique braucht andere Summen als ein Filialist mit Zentrallager. Wir fragen Bestand, Saisonspitze, Filialen, Eigenmarken und Onlineanteil vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Modehändler?
In der Regel die Ware mit Saisonvorsorge und Ertragsausfall, die Betriebs- und Produkthaftpflicht, Cyber für Kasse und Shop und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für den Bekleidungshandel Pflicht?
Eine Versicherungspflicht gibt es im Bekleidungshandel nicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Zwei rechtliche Grenzen prägen den Alltag trotzdem. Erstens die Videoüberwachung: In Umkleidekabinen ist sie unzulässig, und auch in der Verkaufsfläche braucht sie eine Rechtsgrundlage und Transparenz. Zweitens der Umgang mit Ladendieben: Festhalten, Durchsuchen und Vorführen bewegen sich in einem rechtlichen Rahmen, den Ihre Mitarbeiter kennen müssen, denn aus einem Diebstahl wird sonst ein Verfahren gegen Ihr Personal. Wer Eigenmarken führt oder importiert, trägt zusätzlich die Herstellerhaftung für die Ware.
Was kostet eine Versicherung für den Bekleidungshandel?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, dem Warenbestand und seiner Saisonspitze, der Verkaufsfläche, der Zahl der Filialen und dem Onlineanteil ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Wie vermeide ich Unterversicherung in der Saison?
Mit einer Vorsorge für Bestandsspitzen. Üblich ist, die Versicherungssumme am normalen Bestand zu bemessen und für definierte Zeiträume oder pauschal einen Zuschlag zu vereinbaren. Ohne das rechnet der Versicherer im Schadenfall nach dem Verhältnis von tatsächlichem zu versichertem Wert, und bei vollem Lager fehlt dann ein erheblicher Teil der Entschädigung.
Was gilt bei einem Vorfall mit einem Ladendieb?
Zwei Verfahren können daraus werden. Das eine führt Ihr Unternehmen gegen den Dieb, das andere kann sich gegen Ihre Mitarbeiter richten, wenn beim Festhalten oder Durchsuchen Grenzen überschritten wurden. Für dieses zweite ist der Rechtsschutz da. Klare Anweisungen, was Ihr Personal tun darf und was nicht, sind dabei wirksamer als jede Deckung.
Darf ich meine Verkaufsfläche filmen?
In der Verkaufsfläche unter engen Voraussetzungen und mit Hinweis, in Umkleidekabinen nicht. Beachten Sie dabei: Ansprüche wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts sind in einer Betriebshaftpflicht ausdrücklich ausgeschlossen. Ein Streit aus der Umkleide ist also kein Haftpflichtfall, sondern Ihr eigenes Risiko, und er gehört vermieden statt versichert.
Hafte ich für meine Eigenmarke?
Ja, wie ein Hersteller. Wer seinen Namen oder sein Label anbringt, gilt als Hersteller des Produkts, auch wenn ein Lieferant in Asien produziert hat. Dasselbe gilt, wenn Sie selbst importieren. Für Ihre Police heißt das: Die Produkthaftpflicht gehört ausdrücklich dazu, und sie sollte Rückrufkosten zumindest zum Thema machen.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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