Versicherung für Buchhaltungsbüros

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Finanzbuchhaltung, laufende Lohnabrechnung und Kontenpflege für Mandanten. Wir platzieren die Vermögensschadenhaftpflicht für Buchungs- und Lohnfehler und Cyber für Mandantendaten bei Versicherern, die Buchhaltungsbüros zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Buchhaltungsbüros?

Eine Versicherung für Buchhaltungsbüros ist im Kern die Vermögensschadenhaftpflicht, dazu Cyber, Betriebshaftpflicht und Büroausstattung. Ihr Risiko hat eine Besonderheit, die Steuerberater nicht haben: Sie arbeiten in einem engen Erlaubnisrahmen. Erlaubt sind das Anlegen von Kontenplänen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung, und auch das nur unter der Verantwortung ausreichend qualifizierter und erfahrener Personen. Alles darüber hinaus ist unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Buchhaltungsbüros?

Büros, die Jahresabschlüsse erstellen oder in Steuersachen beraten, betrachten wir gesondert, weil das den Erlaubnisrahmen überschreitet.

Dasselbe gilt für Lohnabrechnung im Ausland. Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Selbstständige Buchhalter

    Der Erlaubnisrahmen ist eng, und seine Grenze ist gleichzeitig die Grenze Ihrer Versicherbarkeit.

  • Lohnbüros

    Ein Fehler in der laufenden Abrechnung wiederholt sich Monat für Monat, bis er auffällt, und trifft Beiträge wie Steuern gleichzeitig.

  • Büros mit vielen kleinen Mandanten

    Ein systematischer Fehler in Ihrem Vorgehen wirkt bei allen Mandanten gleich, nicht nur bei einem.

  • Büros mit Belegarchiv

    Sie halten die Originalunterlagen Ihrer Mandanten. Ein Brand oder Wasserschaden trifft deren Buchführungspflicht und nicht nur Ihr Papier.

  • Büros in Zusammenarbeit mit Kanzleien

    Die Arbeitsteilung muss klar sein, denn an der Schnittstelle entsteht der Streit darüber, wer was prüfen musste.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Buchhaltungsbüros

Wir klären bei Ihnen zuerst, was Sie tun dürfen, und erst danach, was es kostet. Eine Police deckt die versicherte Tätigkeit, und wenn die Tätigkeit nicht erlaubt war, hilft keine Summe. Wer regelmäßig an die Grenze kommt, braucht entweder eine klare Arbeitsteilung mit einer Kanzlei oder eine andere Aufstellung. Beides besprechen wir vorher.

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Nachweise für Mandanten und Kanzleien

Mandanten und kooperierende Kanzleien verlangen den Deckungsnachweis, bevor sie Daten übergeben, teils mit bestimmten Summen. Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es für Sie nicht. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form und achten darauf, dass die versicherte Tätigkeit Ihren Erlaubnisrahmen genau abbildet.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein reines Lohnbüro braucht andere Bausteine als eines mit Finanzbuchhaltung für viele kleine Mandanten. Wir fragen Leistungsumfang, Mandantenzahl, Qualifikationen und Zusammenarbeit mit Kanzleien vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Buchhalter und Lohnbüros?

In der Regel die Vermögensschadenhaftpflicht mit Ihrem Erlaubnisrahmen als versicherter Tätigkeit, Cyber für Mandantendaten, die Betriebshaftpflicht und die Büroausstattung mit Belegarchiv.

Ist eine Versicherung für Buchhaltungsbüros Pflicht?

Nein, eine Berufshaftpflicht ist für Buchhaltungsbüros nicht gesetzlich vorgeschrieben, anders als für Steuerberater. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Was Ihnen stattdessen vorgeschrieben ist, ist der Umfang Ihrer Tätigkeit, und das ist für die Versicherung wichtiger als jede Pflichtsumme. Erlaubt sind das Anlegen von Kontenplänen, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldung. Verantwortlich dafür muss eine Person sein, die nach einer kaufmännischen Abschlussprüfung oder gleichwertiger Vorbildung mindestens drei Jahre im Buchhaltungswesen gearbeitet hat, mit mindestens 16 Wochenstunden. Wer darüber hinausgeht, leistet unbefugt Hilfe in Steuersachen, und für eine unerlaubte Tätigkeit gibt es keinen Versicherungsschutz.

Was kostet eine Versicherung für Buchhaltungsbüros?

Das hängt vor allem von der Zahl der Mandanten, dem Umsatz, dem Anteil an Lohnabrechnung und daran, wie groß die Lohnsummen sind, die Sie verantworten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Was darf ich als Buchhalter und was nicht?

Erlaubt sind Kontenpläne, das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung. Nicht erlaubt sind Jahresabschlüsse und die Beratung in Steuersachen. Die Grenze ist für Sie doppelt wichtig: Jenseits davon handeln Sie unbefugt, und eine unerlaubte Tätigkeit ist keine versicherte Tätigkeit. Die Police hilft also genau dort nicht, wo das Problem anfängt.

Wer darf die Verantwortung tragen?

Eine Person mit abgeschlossener kaufmännischer Ausbildung oder gleichwertiger Vorbildung, die danach mindestens drei Jahre im Buchhaltungswesen tätig war, in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden. Das ist eine konkrete Anforderung und keine Formel. Wer ein Büro aufbaut und Mitarbeiter eigenverantwortlich buchen lässt, sollte sie kennen.

Was ist mein teuerster Fall?

Die laufende Lohnabrechnung, weil der Fehler sich wiederholt. Eine falsch eingestellte Beitragsgruppe oder ein falscher Steuerschlüssel läuft Monat für Monat durch, bis eine Prüfung ihn findet, und dann geht es um Nachzahlungen für den ganzen Zeitraum, plus Säumniszuschläge, plus den Aufwand der Korrektur. Das ist ein reiner Vermögensschaden.

Brauche ich Cyber als kleines Büro?

Ja, denn Sie halten Löhne, Konten und Personalstammdaten Ihrer Mandanten. Das sind Daten, die Angreifer gezielt suchen, und bei einem Abfluss trifft es nicht Ihre Daten, sondern die Beschäftigten Ihrer Mandanten. Ansprüche aus Datenschutzverletzungen sind in einer Betriebshaftpflicht nur gedeckt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

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