Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Vermessung, Photogrammetrie, Bauwerks- und Anlageninspektion, Thermografie und Luftbildarbeiten. Wir platzieren die vorgeschriebene Luftfahrt-Haftpflicht, die Deckung für Vermessungs- und Auswertungsfehler und Ihre Technik bei Versicherern, die gewerbliche Drohnenbetriebe zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Drohnendienstleister?
Eine Versicherung für Drohnendienstleister ist das Paket aus der Luftfahrt-Haftpflicht, der Deckung für Vermessungs- und Auswertungsfehler, der Technik unterwegs und der Betriebshaftpflicht. Der erste Baustein ist keine Empfehlung, sondern Pflicht. Ein unbemanntes Fluggerät, das nicht zu Sport oder Freizeit betrieben wird, ist rechtlich ein Luftfahrzeug, und der Halter eines Luftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung unterhalten, in einer vorgeschriebenen Mindesthöhe, die sich nach der Startmasse richtet.
Wer braucht eine Versicherung für Drohnendienstleister?
Flüge über Menschenmengen, Transport- und Lastflüge und Einsätze außerhalb Europas betrachten wir gesondert, weil dort eigene Genehmigungen und eigene Versicherermärkte greifen.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Vermessung und Photogrammetrie
Ihr Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage für Bauen und Erdarbeiten. Ein Fehler im Aufmaß kostet in der Ausführung, nicht im Flug.
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Bauwerks- und Anlageninspektion
Wer einen Schaden übersieht, haftet für das, was danach passiert. Der Bericht ist die Leistung, nicht der Flug.
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Thermografie und Energieberatung
Eine falsche Auswertung führt zu Sanierungen, die nicht wirken, oder zum Verzicht auf solche, die nötig gewesen wären.
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Luftbild für Bau und Immobilien
Flüge über Baustellen und bewohnten Flächen bringen Dritte ins Risiko, und über Menschen gelten eigene Grenzen.
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Betriebe mit mehreren Piloten
Die Pflicht trifft den Halter, nicht den Steuerer. Wer Geräte an wechselnde Piloten gibt, bleibt verantwortlich.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Drohnenbetrieben
Wir trennen bei Ihnen zwei Verträge, die oft für einen gehalten werden. Die Luftfahrt-Haftpflicht deckt Schäden Dritter aus dem Flug und ist Pflicht. Der Fehler in Aufmaß oder Bericht ist ein reiner Vermögensschaden und steht in einem anderen Vertrag. Wer nur die Pflichtdeckung hat, ist für seinen häufigsten Schaden nicht versichert.
Nachweise für Auftraggeber und Behörden
Auftraggeber verlangen den Nachweis der Haftpflicht, bevor sie Ihnen ihr Gelände öffnen, und für Aufstiegserlaubnisse wird er ebenfalls gefordert. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form und achten darauf, dass die Summe über der gesetzlichen Untergrenze liegt, weil Auftraggeber oft mehr verlangen.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Betrieb mit einer Drohne unter zwei Kilogramm braucht andere Summen als einer mit schwerem Gerät und Lastflügen. Wir fragen Startmassen, Einsatzarten, Pilotenzahl und Auswertungsleistungen vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Drohnendienstleister?
In der Regel die vorgeschriebene Luftfahrt-Haftpflicht mit einer Summe über der Untergrenze, die Vermögensschadendeckung für Aufmaß und Berichte, die Technik unterwegs und die Betriebshaftpflicht für den Boden.
Ist eine Versicherung für Drohnendienstleister Pflicht?
Ja, und das unterscheidet Sie von fast allen anderen Dienstleistern. Ein unbemanntes Fluggerät samt Kontrollstation, das nicht zu Zwecken des Sports oder der Freizeitgestaltung betrieben wird, gilt rechtlich als Luftfahrzeug. Und der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung bestimmten Höhe zu unterhalten. Die Mindesthöhe richtet sich nach der Höchstabflugmasse; bei Geräten unter 500 Kilogramm sind es 750.000 Rechnungseinheiten. Beachten Sie das Wort: Rechnungseinheiten, nicht Euro. Die Pflicht trifft Sie als Halter, unabhängig davon, wer steuert, und Ihre Berufs- oder Betriebshaftpflicht deckt sie nicht mit. Pflicht sind außerdem die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht.
Was kostet eine Versicherung für Drohnendienstleister?
Das hängt vor allem von der Zahl und Startmasse Ihrer Geräte, den Einsatzarten, der Zahl der Piloten und daran, ob Sie Vermessungs- und Auswertungsleistungen verantworten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Brauche ich wirklich eine eigene Versicherung für die Drohne?
Ja, es ist Pflicht. Eine gewerblich betriebene Drohne ist rechtlich ein Luftfahrzeug, und als deren Halter müssen Sie eine Haftpflichtversicherung in vorgeschriebener Mindesthöhe unterhalten. Das gilt unabhängig davon, wie oft Sie fliegen. Eine Betriebs- oder Berufshaftpflicht deckt den Flugbetrieb nicht mit, und eine private Drohnenversicherung deckt gewerbliche Nutzung nicht.
Wie hoch ist die vorgeschriebene Summe?
Sie richtet sich nach der Höchstabflugmasse. Bei Luftfahrzeugen unter 500 Kilogramm sind es 750.000 Rechnungseinheiten, und das deckt praktisch jede gewerbliche Drohne ab. Wichtig ist die Einheit: Das Gesetz rechnet in Rechnungseinheiten und nicht in Euro, und wer die Zahl als Eurobetrag liest, liest etwas anderes. Auftraggeber verlangen ohnehin häufig mehr als die Untergrenze.
Deckt die Pflichtversicherung einen Vermessungsfehler?
Nein, und das ist die Lücke, die bei Drohnenbetrieben am häufigsten offen bleibt. Die Luftfahrt-Haftpflicht deckt Schäden Dritter aus dem Betrieb des Geräts, also den Absturz. Ein falsches Aufmaß oder ein übersehener Schaden im Inspektionsbericht verletzt niemanden und beschädigt nichts, kostet Ihren Kunden aber in der Ausführung. Das ist ein reiner Vermögensschaden und braucht einen zweiten Vertrag.
Wer haftet, wenn ein angestellter Pilot den Absturz verursacht?
Die Versicherungspflicht trifft den Halter, und das sind in der Regel Sie als Betrieb und nicht der Steuerer. Deshalb sollten alle Piloten und alle Geräte im Vertrag erfasst sein, auch Leihgeräte und Aushilfen. Wer Geräte an wechselnde Piloten gibt, braucht einen Vertrag, der nicht auf eine Person zugeschnitten ist.
Ist meine eigene Drohne nach einem Absturz versichert?
Nicht über die Haftpflicht, denn dort geht es um Schäden bei Dritten. Ihr eigenes Fluggerät samt Sensorik gehört in die Technikdeckung, und das ist bei Ihnen kein Nebenthema: Ein Laserscanner oder eine Wärmebildkamera kostet mehr als die Drohne, und nach einem Absturz ist beides weg. Die Summe sollte Ihre gesamte Einsatzausstattung tragen.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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