Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Elektroinstallation, Gebäudetechnik, Schaltschrankbau und Kundendienst. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Bearbeitungsschäden, die Deckung für reine Vermögensschäden beim Gewerbekunden und das Werkzeug im Fahrzeug bei Versicherern, die Elektrobetriebe zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Versicherung für Elektroinstallateure?
Eine Versicherung für Elektrobetriebe ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Bearbeitungsschäden, der Vermögensschadendeckung für Ausfallzeiten beim Kunden, der Werkstatt samt Lager, dem Werkzeug im Fahrzeug und den Servicefahrzeugen. Das Besondere ist die Zeit: Eine mangelhafte Klemmstelle entzündet das Gebäude nicht am Montagetag, sondern Wochen oder Jahre später. Ihr Risiko läuft nach der Abnahme weiter, und der Gebäudeversicherer des Kunden sucht danach den Verursacher.
Wer braucht eine Versicherung für Elektroinstallateure?
Arbeiten an Mittel- und Hochspannung, Betriebe mit überwiegender Planung ohne Ausführung und solche mit mehreren Brandschäden in den letzten Jahren betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
-
Elektrobetriebe im Wohnungsbau
Viele Wohnungen, gleiche Ausführung: Ein systematischer Fehler in der Klemmtechnik wiederholt sich in jeder Einheit und fällt erst im Schadenfall auf.
-
Betriebe mit Gewerbekunden
Dort kostet die Unterbrechung mehr als die Sache. Genau diese Ausfallzeit ist ein reiner Vermögensschaden und fehlt in der Grunddeckung.
-
Schaltschrank- und Steuerungsbau
Wer Schaltanlagen baut und liefert, haftet für sie wie ein Hersteller, auch wenn er sich als Handwerker versteht.
-
Kundendienst und Störungsdienst
Arbeiten an fremden Altanlagen ohne Dokumentation: Sie übernehmen eine Anlage, die Sie nicht gebaut haben, und haften danach für ihren Zustand.
-
Betriebe mit Photovoltaik und Ladetechnik
Arbeiten auf dem Dach und an der Hausanschlusssicherung kommen dazu, und beides bewerten Versicherer eigens.
-
Betriebe mit öffentlichen Aufträgen
Vergabestellen dürfen eine Haftpflicht in geeigneter Höhe verlangen. Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht, der Auftrag nennt sie.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise im Elektrohandwerk
Wir kennen den Unterschied zwischen dem Schaden an Ihrer eigenen Leistung und dem Schaden am Gebäude darum herum. Die Nachbesserung Ihrer Klemmstelle trägt keine Haftpflicht, der abgebrannte Dachstuhl schon, und genau an dieser Grenze entscheidet die Formulierung im Vertrag.
Nachweise für Auftraggeber und Vergabestellen
Hier wird viel Falsches erzählt: Der Netzbetreiber darf die Eintragung in sein Installateurverzeichnis nur von Ihrer fachlichen Qualifikation abhängig machen, nicht von einer Versicherung. Verlangt wird der Nachweis von Ihren Auftraggebern, von Generalunternehmern und von öffentlichen Vergabestellen. Wir liefern ihn in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Betrieb mit Neubauinstallation braucht andere Bausteine als einer mit Störungsdienst an fremden Altanlagen. Wir fragen Kundenstruktur, Schaltschrankbau und Arbeiten auf dem Dach vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Elektroinstallateure?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Bearbeitungsschäden und reinen Vermögensschäden, die Werkstatt mit Lager und Ertragsausfall, das Werkzeug unterwegs und die Servicefahrzeuge. Wer Schaltanlagen baut und liefert, braucht die Produkthaftung ausdrücklich eingeschlossen.
Ist eine Versicherung für Elektroinstallateure Pflicht?
Nein, eine Betriebshaftpflicht ist für Elektrobetriebe nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter. Was es außerdem gibt, ist keine Versicherungspflicht, sondern eine Zugangsvoraussetzung: Arbeiten an der Anlage hinter der Hausanschlusssicherung darf nur ausführen, wer im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Diese Eintragung darf der Netzbetreiber ausdrücklich nur von der fachlichen Qualifikation abhängig machen, nicht von einer Versicherung. Der Druck kommt also von Ihren Auftraggebern und von Vergabestellen, die eine Haftpflicht in geeigneter Höhe verlangen dürfen. Ohne Nachweis beginnt der Auftrag nicht.
Was kostet eine Versicherung für Elektroinstallateure?
Das hängt vor allem von der Lohnsumme, der Zahl der Monteure, dem Anteil an Gewerbekunden und daran, ob Sie Schaltanlagen bauen oder nur installieren ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Zahlt die Versicherung, wenn Jahre später ein Brand auf meine Montage zurückgeht?
Das ist der Kernfall dieses Gewerks, und entscheidend ist nicht das Datum des Brandes, sondern welcher Vertrag damals lief. Für einen Fehler haftet der Versicherer der Montagezeit. Deshalb ist bei einem Wechsel die Nachhaftung wichtiger als der Beitrag, und wer ohne Deckung gearbeitet hat, trägt den Schaden auch zehn Jahre später selbst.
Sind Bearbeitungsschäden mitversichert?
Nur wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind, und für Sie ist das der häufigste Schaden überhaupt: der Kratzer in der fertigen Wand, die durchbohrte Leitung, das beschädigte Bauteil, an dem Sie gerade gearbeitet haben. Viele Grunddeckungen nehmen genau das aus.
Was ist mit dem Produktionsausfall meines Kunden?
Das ist ein reiner Vermögensschaden: kein Bauteil kaputt, nur Umsatz weg. Die Betriebshaftpflicht deckt ihn in der Grundform nicht. Bei Gewerbekunden ist er oft der teuerste Teil des Schadens und gehört ausdrücklich in den Vertrag.
Verlangt der Netzbetreiber eine Betriebshaftpflicht?
Nein, und das wird häufig falsch behauptet. Die Eintragung in das Installateurverzeichnis darf er nur vom Nachweis ausreichender fachlicher Qualifikation abhängig machen. Wer Ihnen sagt, der Netzbetreiber verlange eine Versicherung, irrt. Ihre Auftraggeber verlangen sie.
Muss meine eigene Nachbesserung versichert sein?
Sie ist es nicht, und das ist in jeder Betriebshaftpflicht so. Die Kosten, Ihre eigene fehlerhafte Leistung noch einmal richtig zu machen, sind Ihr Unternehmerrisiko. Versichert ist der Schaden, den der Fehler an allem anderen anrichtet, und das ist der Teil, der existenzbedrohend wird.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
Inhaltlicher Stand:




