Versicherung für Ferienwohnungen

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Ferienwohnungen, Ferienhäuser und Gästeapartments, einzeln vermietet oder als Betrieb mit mehreren Einheiten. Wir platzieren die richtige Haftpflicht für Ihren Fall, das Gebäude mit Mietausfall und den Rechtsschutz bei Versicherern, die Ferienvermietung zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Ferienwohnungen?

Eine Versicherung für Ferienwohnungen besteht aus der passenden Haftpflicht, dem Gebäude mit Mietausfall, der Einrichtung und dem Rechtsschutz. Welche Haftpflicht die passende ist, hängt daran, was Sie tun. Wer eine Wohnung vermietet und sonst nichts, ist Haus- und Grundbesitzer. Wer mehrere Einheiten betreibt, reinigt, Frühstück anbietet oder Service leistet, führt einen Beherbergungsbetrieb, und dann kommt die gesetzliche Haftung des Gastwirts für die Sachen der Gäste ins Spiel. Sicher ist nur eines: Die private Haftpflicht deckt die gewerbliche Vermietung nicht.

Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht

Der Vertrag für die reine Vermietung: Glätte auf dem Weg, lose Dachziegel, die defekte Treppe, der Gast, der im Garten stürzt. Die private Haftpflicht deckt vermietete Objekte nicht.

Betriebshaftpflicht bei Service

Sobald Reinigung, Frühstück, Wäsche oder mehrere Einheiten dazukommen, wird daraus ein Beherbergungsbetrieb. Dann gehört auch die gesetzliche Haftung für die Sachen der Gäste in den Vertrag.

Gebäude und Mietausfall

Das Objekt gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm und Elementar, versichert zum Neuwert. Der Mietausfall gehört dazu, denn nach einem Wasserschaden fällt die Saison aus und nicht nur eine Woche.

Rechtsschutz

Streit mit Gästen über Stornierungen und Schäden, mit Portalen über Bewertungen und Sperrungen, mit Nachbarn und mit der Gemeinde über Zweckentfremdung und Kurtaxe.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Ferienwohnungen?

Objekte mit Hotelbetrieb, mit eigener Gastronomie für Laufkundschaft und mit großem Wellnessbereich betrachten wir auf eigenen Seiten.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Vermieter einer einzelnen Wohnung

    Hier reicht meist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, aber die private Police reicht eben nicht.

  • Betreiber mehrerer Einheiten

    Mit der Zahl der Einheiten und dem Service wird aus der Vermietung ein Betrieb mit anderer Haftung.

  • Vermieter mit Service und Frühstück

    Wer Leistungen rund um die Übernachtung erbringt, nähert sich dem Beherbergungsbetrieb und seiner gesetzlichen Haftung.

  • Vermietung über Portale

    Buchungsplattformen bringen Reichweite, aber auch Gästedaten, Sperrungen und Bewertungen, die Sie nicht steuern.

  • Objekte in Feriengebieten

    Saisongeschäft und Elementarrisiken wie Starkregen entscheiden über Summe und Haftzeit.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Ferienvermietung

Wir klären bei Ihnen zuerst die Einordnung, weil davon alles Weitere abhängt. Viele Vermieter sind in der falschen Welt versichert: mit einer privaten Haftpflicht, die vermietete Objekte nicht kennt, oder mit einer Wohngebäudeversicherung, die von Dauerwohnnutzung ausgeht und wechselnde Gäste nicht abbildet. Beides fällt erst nach dem Schaden auf, und dann ist die Saison vorbei.

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Nachweise für Bank, Gemeinde und Portal

Die Bank verlangt bei einer Finanzierung die Gebäudeversicherung, Gemeinden bei der Anmeldung der Vermietung teils einen Haftpflichtnachweis, und Portale im Partnervertrag ebenfalls. Wir liefern sie in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Eine Einliegerwohnung braucht andere Bausteine als sechs Apartments mit Reinigungsteam. Wir fragen Zahl der Einheiten, Service, Eigentum, Lage und Saison vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Vermieter von Ferienwohnungen?

In der Regel die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht oder, bei Service und mehreren Einheiten, die Betriebshaftpflicht, dazu das Gebäude mit Mietausfall und der Rechtsschutz.

Ist eine Versicherung für Ferienwohnungen Pflicht?

Eine Versicherungspflicht gibt es für die Vermietung von Ferienwohnungen nicht. Wichtiger ist die Einordnung, denn sie entscheidet über Ihre Haftung. Wer gewerbsmäßig Fremde zur Beherbergung aufnimmt, haftet kraft Gesetzes für die Sachen, die der Gast einbringt, ohne eigenes Verschulden und begrenzt auf das Hundertfache des Tagespreises, mindestens 600 Euro und höchstens 3.500 Euro, bei Geld und Kostbarkeiten auf 800 Euro. Ob Sie unter diese Regel fallen, hängt vom Zuschnitt Ihres Angebots ab und nicht von einer festen Zahl von Wohnungen. Unabhängig davon haften Sie immer für den Zustand des Objekts: Treppen, Wege, Geländer, Heizung und Winterdienst. Dafür gibt es die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, und die private Haftpflicht ersetzt sie nicht.

Was kostet eine Versicherung für Ferienwohnungen?

Das hängt vor allem von der Zahl der Einheiten, dem Gebäudewert, der Lage, der Saison und daran, ob Sie Service anbieten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Reicht meine private Haftpflicht für die Ferienwohnung?

Nein. Private Haftpflichtversicherungen decken das selbst bewohnte Objekt, nicht die Vermietung an wechselnde Gäste. Stürzt ein Gast auf Ihrer Treppe, stehen Sie als Eigentümer ein, und zwar aus Ihrer Verkehrssicherungspflicht. Dafür brauchen Sie die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, und sie kostet wenig im Verhältnis zu dem, was sie trägt.

Ab wann bin ich ein Beherbergungsbetrieb?

Das entscheidet der Zuschnitt, nicht eine feste Zahl. Je mehr Einheiten, je mehr Leistungen rund um die Übernachtung und je gewerblicher der Auftritt, desto eher sind Sie Gastwirt im Sinne des Gesetzes, mit der Haftung für die Sachen Ihrer Gäste. Wir sehen uns Ihren Fall an und sagen Ihnen, welcher Vertrag passt, statt Ihnen vorsorglich den teureren zu verkaufen.

Wer zahlt, wenn ein Gast die Einrichtung beschädigt?

Zunächst der Gast, denn er haftet Ihnen aus dem Mietvertrag. Durchsetzbar ist das oft nur mit Kaution oder über dessen eigene Haftpflicht, und bei Gästen aus dem Ausland selten. Ihre eigene Sachversicherung deckt Feuer, Wasser und Einbruch, nicht aber mutwillige Beschädigung durch Gäste. Deshalb sind klare Hausregeln und eine Kaution hier wirksamer als jede Police.

Ist der Mietausfall mitversichert?

Nur wenn er vereinbart ist, und er gehört bei Ferienobjekten dazu. Nach einem Wasserschaden ist die Wohnung wochenlang nicht vermietbar, und in einem Saisongebiet verlieren Sie damit nicht ein Zwölftel des Jahres, sondern die Hauptsaison. Die vereinbarte Dauer sollte zur Trocknungs- und Handwerkerrealität passen und nicht zum Standardwert.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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