Versicherung für Film- und Videoproduktion

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Werbefilm, Imagefilm, Dokumentation und Eventaufzeichnung, mit eigener Technik und eigenem Team. Wir platzieren die Medien-Haftpflicht für Rechte Dritter, die Deckung für Technik und fremde Locations und die Fahrzeuge bei Versicherern, die Produktionen zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Filmproduktionen?

Eine Versicherung für Film- und Videoproduktion ist das Paket aus der Medien-Haftpflicht, der Betriebshaftpflicht mit fremden Locations, der Technik unterwegs und den Fahrzeugen. Was Sie vom Fotografen unterscheidet, ist die Zahl der Rechte in einem einzigen Werk: Drehbuch, Musik, Darsteller, Archivmaterial, Marken im Bild und abgebildete Personen. Jede dieser Ketten muss halten, und eine reicht, um die Auslieferung zu stoppen. Dazu kommt ein Produktionsapparat, der sich in fremden Räumen bewegt.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Filmproduktionen?

Produktionen mit Stunts und Pyrotechnik, mit Dreharbeiten im Ausland und mit Kinoauswertung betrachten wir gesondert, weil dort eigene Versicherermärkte greifen.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Werbefilmproduktionen

    Mehrere Rechteinhaber, enge Termine und eine Auslieferung, die nicht verschiebbar ist. Eine Rechtelücke stoppt die Kampagne.

  • Produktionen mit Archivmaterial

    Fremdes Material bringt eine Herkunftsfrage mit, und ohne Nachweis der Kette haften Sie für die Nutzung.

  • Produktionen mit Musik

    Musikrechte sind der häufigste Streitpunkt, weil Nutzungsart, Gebiet und Dauer einzeln lizenziert werden.

  • Produktionen in fremden Locations

    Hallen, Wohnungen, Museen und Außenflächen: Schäden an der Location sind Tätigkeitsschäden und in der Grunddeckung ausgenommen.

  • Produktionen mit Drohne

    Hier gilt eine echte Versicherungspflicht, und sie trifft Sie als Halter.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Produktionen

Wir sehen uns bei Ihnen jede Rechtekette einzeln an, weil eine einzige Lücke das fertige Werk unbrauchbar macht. Und wir trennen die zwei Deckungsarten: Urheber- und Markenrechte sind reine Vermögensschäden und brauchen eine Erweiterung, Persönlichkeitsrechte sind ausgeschlossen und brauchen einen Rückkauf. Eine Produktion mit Darstellern braucht beides.

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Nachweise für Auftraggeber und Drehgenehmigungen

Auftraggeber verlangen Deckungsnachweise, Locations und Behörden machen die Drehgenehmigung oft davon abhängig, und öffentliche Auftraggeber dürfen eine Haftpflicht in geeigneter Höhe fordern. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form, rechtzeitig vor dem Drehtermin.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Eine Produktion mit zwei Leuten und einer Kamera braucht andere Bausteine als eine mit Team, Licht und gemieteter Technik. Wir fragen Rechtequellen, Mietequipment, Locations und Drohneneinsatz vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
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Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Film- und Videoproduzenten?

In der Regel die Medien-Haftpflicht mit Persönlichkeitsrechten, die Betriebshaftpflicht mit Schäden an fremden Locations, die Technik unterwegs und die Produktionsfahrzeuge. Wer eine Drohne fliegt, braucht zusätzlich die vorgeschriebene Luftfahrzeug-Haftpflicht.

Ist eine Versicherung für Filmproduktionen Pflicht?

Für die Produktion selbst gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für jedes Produktionsfahrzeug. Eine echte Pflichtversicherung kommt dazu, sobald Sie eine Drohne einsetzen: Ein unbemanntes Fluggerät, das nicht zu Sport oder Freizeit betrieben wird, gilt als Luftfahrzeug, und der Halter eines Luftfahrzeugs muss eine Haftpflichtversicherung unterhalten, in einer Höhe, die eine Rechtsverordnung bestimmt. Das ist von Ihrer Produktionspolice getrennt. Locations und Behörden verlangen daneben häufig einen Deckungsnachweis als Bedingung der Drehgenehmigung, und ohne ihn gibt es keinen Drehtag.

Was kostet eine Versicherung für Filmproduktionen?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Produktionen, dem Wert Ihrer Technik und daran, ob Sie Darsteller einsetzen, Musik lizenzieren und eine Drohne fliegen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Was passiert, wenn eine Musiklizenz nicht passt?

Dann steht das fertige Werk. Musikrechte werden nach Nutzungsart, Gebiet und Dauer lizenziert, und eine Lizenz für Online deckt keine Kinoauswertung und keine Verlängerung. Der Rechteinhaber kann Unterlassung verlangen, und der Schadensersatz wird regelmäßig über die Lizenzanalogie berechnet. Ihr Auftraggeber fordert den Mehraufwand von Ihnen.

Brauche ich für Darsteller eine eigene Deckung?

Sie brauchen den Rückkauf für Persönlichkeitsrechte, weil Ansprüche daraus in einer Betriebshaftpflicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Die Einwilligung des Darstellers reicht nur so weit, wie sie reicht, und bei Nutzungen über Kanäle und Jahre hinweg wird sie oft überschritten. Das ist derselbe Mechanismus wie beim Fotografen, nur mit mehr Beteiligten.

Sind Schäden an der Location gedeckt?

Nur wenn Tätigkeitsschäden ausdrücklich eingeschlossen sind. Die Halle, die Wohnung, das Museum, in dem Sie drehen, ist fremdes Eigentum, und Schäden daran durch Ihre Arbeit sind in der Grunddeckung ausgenommen, samt den Folgevermögensschäden. Für eine Produktion, die mit Licht und Rigs in fremden Räumen arbeitet, ist das der Alltagsschaden.

Ist gemietete Kameratechnik versichert?

Nicht über die Betriebshaftpflicht, denn fremde Sachen in Obhut sind dort ausgeschlossen. Dafür ist die Technikdeckung da, und ihre Summe sollte zum Tagespreis eines vollständigen Sets passen und nicht zum Wert Ihrer eigenen Kamera. Gerade bei Mietsets ist der Wert in Ihrem Transporter oft ein Vielfaches des Eigenbestands.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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