Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Fitness- und Gesundheitsstudios, Boutique-Studios, EMS und Personal Training. Wir platzieren die Betreiberhaftpflicht, die Geräte mit Ertragsausfall, den Unfallschutz für Mitglieder und den Rechtsschutz.
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Was ist eine Versicherung für Fitnessstudios?
Eine Versicherung für Fitnessstudios ist das Paket aus der Betreiberhaftpflicht, den Geräten und der Einrichtung mit Ertragsausfall, dem Unfallschutz für Mitglieder und dem Rechtsschutz. Der Punkt, der Ihr Risiko bestimmt: Wer bei Ihnen trainiert, tut das privat und ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Verletzt sich jemand an einem Gerät, gibt es keine Unfallkasse, die das übernimmt. Es gibt nur die Frage, ob Ihnen ein Versäumnis vorzuwerfen ist.
Wer braucht eine Versicherung für Fitnessstudios?
Physiotherapie und Rehasport unter ärztlicher Verordnung, Schwimmbäder für die Öffentlichkeit und Kampfsport mit Wettkampfbetrieb laufen auf eigenen Seiten oder betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Klassische Fitnessstudios
Viele Geräte, viele Mitglieder und oft lange Öffnungszeiten mit wenig Personal auf der Fläche.
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Studios mit 24-Stunden-Betrieb
Training ohne Aufsicht verschiebt die Anforderungen an Einweisung, Technik und Notruf.
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EMS und Kleinstudios
Betreute Reizstromanwendung ist ein eigenes Verfahren mit eigenem Risiko und eigener Einweisungspflicht.
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Personal Trainer
Wer einzeln anleitet, haftet für die Anleitung persönlich, auch ohne eigenes Studio.
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Studios mit Sauna und Wellness
Nassbereiche bringen Rutschgefahr und Wasserhygiene als zusätzliche Themen mit.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Studios
Wir fragen bei Ihnen nach Prüfprotokollen und Einweisungen, bevor wir über Summen sprechen. Nach einem Unfall entscheidet selten die Police, sondern ob nachweisbar ist, dass das Gerät geprüft und das Mitglied eingewiesen war. Dazu sehen wir uns Ihre Mitgliedsverträge an: Klauseln, die bei Laufzeit, Verlängerung und Kündigungsfrist über die gesetzlichen Grenzen hinausgehen, sind unwirksam, und das kostet Sie später Beiträge und Nerven.
Nachweise für Vermieter und Partner
Vermieter verlangen die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, Franchisegeber eigene Summen, und Firmenkunden bei Kooperationen einen Deckungsnachweis. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Boutique-Studio braucht andere Bausteine als ein Studio mit 24-Stunden-Betrieb und Sauna. Wir fragen Fläche, Gerätepark, Betreuungskonzept, Kurse und Nassbereiche vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Fitnessstudios und Trainer?
In der Regel die Betreiberhaftpflicht, die Geräte und Einrichtung mit Ertragsausfall, ein Unfallschutz für Mitglieder und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Fitnessstudios Pflicht?
Eine Versicherungspflicht gibt es für Fitnessstudios nicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Zwei andere Vorgaben prägen den Betrieb. Erstens die Arbeitsmittel: Trainingsgeräte müssen in verkehrssicherem Zustand sein, geprüft und dokumentiert werden. Zweitens Ihre Verträge: In Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind bei Verträgen über regelmäßige Leistungen eine Bindung von mehr als zwei Jahren, eine stillschweigende Verlängerung ohne monatliches Kündigungsrecht und eine Kündigungsfrist von mehr als einem Monat vor Ablauf unwirksam. Wer solche Klauseln verwendet, verliert sie im Streit vollständig.
Was kostet eine Versicherung für Fitnessstudios?
Das hängt vor allem von der Fläche, der Zahl der Mitglieder und Geräte, dem Betreuungskonzept und daran, ob Sauna, Kurse oder EMS dazugehören ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Hafte ich, wenn sich ein Mitglied verletzt?
Nicht automatisch. Wer trainiert, nimmt das Risiko der Sportart bis zu einem gewissen Grad selbst in Kauf. Gehaftet wird, wenn ein Gerät mangelhaft war, die Einweisung fehlte oder die Aufsicht nicht ausreichte. Weil Ihre Mitglieder dabei nicht gesetzlich unfallversichert sind, gibt es keine Unfallkasse, die zunächst zahlt; die Forderung kommt direkt zu Ihnen.
Wie lange darf ein Mitgliedsvertrag laufen?
In Allgemeinen Geschäftsbedingungen höchstens zwei Jahre. Eine stillschweigende Verlängerung ist nur zulässig, wenn sie auf unbestimmte Zeit erfolgt und das Mitglied jederzeit mit höchstens einem Monat kündigen kann, und die Kündigungsfrist vor Ablauf darf einen Monat nicht überschreiten. Klauseln darüber hinaus sind unwirksam, und dann gilt das Gesetz, nicht Ihr Vertrag.
Brauche ich einen Unfallschutz für Mitglieder?
Pflicht ist er nicht, nützlich oft schon. Er leistet an das verletzte Mitglied, ohne dass vorher geklärt sein muss, ob Ihnen ein Fehler vorzuwerfen ist. Das entschärft Fälle, die sonst als Haftungsstreit beginnen, und es ist bei Kursen, Probetrainings und Firmenkooperationen ein Argument, das Sie im Verkauf nutzen können.
Was gilt im 24-Stunden-Betrieb ohne Personal?
Dieselbe Verkehrssicherungspflicht, nur ohne jemanden, der eingreift. Deshalb verschiebt sich alles nach vorn: Einweisung vor der ersten Nutzung, Zugangskontrolle, Notrufmöglichkeit, Videoüberwachung mit klarer Rechtsgrundlage und engere Prüfintervalle. Versicherer fragen diese Punkte ab, und sie entscheiden über Beitrag und Annahme.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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