Versicherung für Fliesen- und Bodenleger

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Fliesen, Platten, Mosaik, Parkett, Estrich und Bodenbeläge, im Neubau wie im Bestand. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden und einer Summe, die auch einen Serienschaden trägt, dazu Werkzeug und Fahrzeuge, bei Versicherern, die Bodengewerke zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Fliesen- und Bodenleger?

Eine Versicherung für Fliesen- und Bodenleger ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden, dem Betrieb samt Materiallager, dem Werkzeug unterwegs und den Fahrzeugen. Ihr eigentliches Risiko liegt unter dem, was man sieht: die Verbundabdichtung im Nassbereich. Ist sie fehlerhaft, wandert Wasser über Jahre in Bodenaufbau, Wände und darunterliegende Geschosse. Entdeckt wird das, wenn der Schaden groß ist, und dann muss der Belag auf der gesamten Fläche herunter, nicht an der Fehlstelle.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Fliesen- und Bodenleger?

Betriebe mit Asbestsanierung als Schwerpunkt, mit Industrieböden und Beschichtung und solche mit mehreren Feuchteschäden in den letzten Jahren betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Fliesenleger im Nassbereich

    Die Verbundabdichtung ist die eigentliche Leistung, und sie ist nach dem Verfliesen nicht mehr prüfbar.

  • Betriebe mit Objektgeschäft

    Hotel, Pflegeheim, Wohnanlage: Gleiche Bäder, gleicher Fehler, und aus einem Ausführungsmangel werden dreißig Schadenfälle.

  • Parkettleger

    Lösemittelhaltige Siegel in geschlossenen Räumen sind eine Brandgefahr, und empfindliche Oberflächen in bewohnten Objekten sind eine Haftungsgefahr.

  • Bodenleger im Bestand

    Wer alte Beläge abträgt, trifft auf Vinyl-Asbest-Platten und bitumenhaltige Kleber. Kein Gewerk kommt damit häufiger in Berührung.

  • Estrichleger

    Sie liefern den Untergrund für alle nachfolgenden Gewerke. Ein Fehler in Höhe, Festigkeit oder Trocknung macht deren Arbeit mit kaputt.

  • Betriebe ohne Meisterpflicht

    Fliesen-, Platten- und Mosaikleger und Parkettleger sind zulassungspflichtig, Bodenleger ist handwerksähnlich. Auftraggeber fragen manchmal nach beidem.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise in den Bodengewerken

Wir rechnen bei Ihnen mit dem Serienschaden, weil er für Ihr Gewerk typisch ist. Ein Betrieb, der dreißig gleiche Bäder abgedichtet hat, braucht keine Summe für ein Bad. Wir prüfen außerdem, ob die Deckung die Jahre überdauert, in denen Ihr Fehler unentdeckt bleibt.

2

Nachweise für Bauträger und Generalunternehmer

Bauträger und Generalunternehmer verlangen den Deckungsnachweis im Nachunternehmervertrag, oft mit höheren Summen als der eigene Jahresvertrag trägt. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form und sagen vorher, ob die Summe für ein Objekt mit vielen gleichen Einheiten reicht.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Betrieb mit privaten Bädern braucht andere Summen als einer, der eine Wohnanlage ausfliest. Wir fragen Objektgröße, Nassbereichsanteil und Arbeiten im Bestand vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Fliesen- und Bodenleger?

In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden und einer Summe, die einen Serienschaden trägt, der Betrieb mit Lager und Ertragsausfall, das Werkzeug unterwegs und die Fahrzeuge. Wer im Bestand abträgt, braucht den Vorbefund vom Auftraggeber.

Ist eine Versicherung für Fliesen- und Bodenleger Pflicht?

Nein, eine Betriebshaftpflicht ist für Fliesen- und Bodenleger nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter. Beim Handwerksrecht lohnt ein genauer Blick, weil hier zwei Dinge verwechselt werden: Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger und Parkettleger sind zulassungspflichtige Handwerke, brauchen also den Meister oder eine gleichwertige Qualifikation. Bodenleger ist ein handwerksähnliches Gewerbe ohne Meisterpflicht. Eine Versicherung verlangt keines von beiden. Verlangt wird sie von Bauträgern, Generalunternehmern und Vergabestellen, und ohne sie beginnt der Auftrag nicht.

Was kostet eine Versicherung für Fliesen- und Bodenleger?

Das hängt vor allem von der Lohnsumme, der Zahl der Mitarbeiter, dem Anteil an Nassbereichen und daran, ob Sie im Objektgeschäft oder bei Privatkunden arbeiten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Was passiert, wenn die Abdichtung in dreißig Bädern falsch ist?

Dann haben Sie keinen Schaden, sondern eine Serie, und genau daran scheitern Standardsummen. Der Fehler ist systematisch, weil in jedem Bad gleich gearbeitet wurde, und er wird oft erst nach Jahren entdeckt. Für das Objektgeschäft ist die Versicherungssumme deshalb die wichtigste Zahl im Vertrag.

Ist mein eigener Belag mitversichert?

Nein, und das ist in jeder Betriebshaftpflicht so. Die Kosten, Ihre eigene Leistung herauszunehmen und neu zu machen, sind Ihr Unternehmerrisiko. Versichert ist der Schaden daneben und darunter: Estrich, Wände, Decken, Nachbarräume, Nutzungsausfall. Bei einer Verbundabdichtung ist dieser Teil ein Vielfaches der eigenen Leistung.

Was gilt beim Abtragen alter Beläge und Kleber?

Rechnen Sie im Bestand mit Asbest. Vinyl-Asbest-Platten und bitumenhaltige Kleber sind in Gebäuden älteren Baujahrs verbreitet, und Asbestschäden sind in den üblichen Bedingungen ausgeschlossen. Was Sie schützt, ist Information: Ihr Auftraggeber muss Ihnen vor Beginn schriftlich geben, was ihm zur Bau- und Nutzungsgeschichte vorliegt.

Brauche ich als Bodenleger einen Meister?

Nein. Bodenleger ist ein handwerksähnliches Gewerbe, es genügt die Anzeige des Gewerbes. Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Estrichleger und Parkettleger sind dagegen zulassungspflichtige Handwerke mit Meisterpflicht. Wer beides anbietet, sollte wissen, auf welcher Seite die jeweilige Leistung liegt.

Ist das Versiegeln von Parkett ein Risiko für den Versicherer?

Ja, und zwar wegen der Lösemittel. Beim Versiegeln größerer Flächen entsteht in geschlossenen Räumen eine zündfähige Atmosphäre, und eine Zündquelle genügt. Versichert ist der Schaden, den ein Brand bei anderen anrichtet. Wird dabei bewusst vorschriftswidrig mit brennbaren Stoffen umgegangen, steht der Schutz für den Verursacher in Frage.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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