Versicherung für Fotografen

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Werbe-, Industrie-, People- und Eventfotografie, im Studio und vor Ort. Wir platzieren die Medien-Haftpflicht für Bild- und Persönlichkeitsrechte, die Deckung für fremde Technik und Ihre Ausrüstung bei Versicherern, die Fotografen zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Fotografen?

Eine Versicherung für Fotografen ist das Paket aus der Medien-Haftpflicht, der Betriebshaftpflicht mit fremden Sachen am Set, der Ausrüstung unterwegs und der Büro- und Studioausstattung. Das Besondere liegt in einem Satz: Ihr Kernrisiko ist das Recht der abgebildeten Person, und genau Ansprüche aus Persönlichkeits- und Namensrechtsverletzungen sind in einer Betriebshaftpflicht ausdrücklich ausgeschlossen. Nicht vergessen, sondern ausgeschlossen. Das muss zurückgekauft werden, sonst fehlt die Deckung für den häufigsten Streit.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Fotografen?

Fotografie in Sperrbereichen, Luftbildarbeiten über Menschenmengen und Aufträge außerhalb Europas betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • People- und Werbefotografen

    Die Einwilligung der abgebildeten Person reicht nur so weit, wie sie erteilt wurde, und eine Nutzung darüber hinaus ist der klassische Streit.

  • Event- und Hochzeitsfotografen

    Ihre Aufträge sind nicht wiederholbar. Der Schaden ist nicht die Karte, sondern die verlorene Gelegenheit, und das ist ein Vermögensschaden.

  • Fotografen mit Mietequipment

    Geliehene und gemietete Technik ist fremdes Eigentum in Ihrer Obhut, und genau das nimmt die Betriebshaftpflicht aus.

  • Industrie- und Architekturfotografen

    Sie arbeiten in fremden Hallen und Gebäuden, mit Licht und Stativen zwischen laufender Produktion und fertigen Oberflächen.

  • Fotografen mit Drohne

    Hier gilt eine echte Versicherungspflicht, und sie trifft Sie als Halter, nicht als Dienstleister.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Fotografen

Wir fangen bei Ihnen mit dem Ausschluss an und nicht mit der Grunddeckung. Urheber- und Markenrechte sind reine Vermögensschäden und brauchen eine Erweiterung. Persönlichkeitsrechte sind ausdrücklich ausgeschlossen und brauchen einen Rückkauf. Da Ihr Beruf aus Bildern von Menschen besteht, ist der Rückkauf nicht das Extra, sondern der Vertrag.

2

Nachweise für Kunden und Locations

Agenturen, Verlage und Locations verlangen Deckungsnachweise, oft als Bedingung für die Drehgenehmigung, öffentliche Auftraggeber eine Haftpflicht in geeigneter Höhe. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form, rechtzeitig vor dem Termin.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Industriefotograf braucht andere Bausteine als ein Hochzeitsfotograf. Wir fragen Bildarten, Mietequipment, Drohneneinsatz und Nutzungsumfang vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Fotografen?

In der Regel die Medien-Haftpflicht mit Persönlichkeitsrechten, die Betriebshaftpflicht mit fremden Sachen, die Ausrüstung unterwegs und das Studio mit Ertragsausfall. Wer eine Drohne fliegt, braucht zusätzlich die vorgeschriebene Luftfahrzeug-Haftpflicht.

Ist eine Versicherung für Fotografen Pflicht?

Für die Fotografie selbst gibt es keine gesetzliche Versicherungspflicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Eine echte Pflichtversicherung kommt aber dazu, sobald Sie eine Drohne einsetzen, und sie wird oft übersehen: Ein unbemanntes Fluggerät, das nicht zu Sport oder Freizeit betrieben wird, gilt als Luftfahrzeug, und der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung zu unterhalten. Die Mindesthöhe steht in einer Rechtsverordnung. Das trifft Sie als Halter der Drohne, unabhängig davon, ob Sie sie täglich oder dreimal im Jahr fliegen, und Ihre normale Berufspolice deckt das nicht mit.

Was kostet eine Versicherung für Fotografen?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, dem Wert Ihrer Ausrüstung, dem Anteil an People-Aufnahmen und daran, ob Sie Equipment mieten und eine Drohne einsetzen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Mein Kunde nutzt ein Porträt breiter als vereinbart. Wer haftet?

Das ist der häufigste Fall Ihres Berufs. Die abgebildete Person verlangt Unterlassung und Geldentschädigung, und Ihr Kunde nimmt Sie in Anspruch, weil Sie ihm Nutzungsrechte und Model Release zugesichert hatten. Zwei Mechanismen greifen zusammen: die unklare Rechtekette, bei der ohne ausdrückliche Benennung der Vertragszweck entscheidet, und der Ausschluss für Persönlichkeitsrechte in der Betriebshaftpflicht.

Reicht die Einwilligung, wenn ich bezahlt habe?

Sie wird im Zweifel als erteilt angesehen, wenn die abgebildete Person eine Vergütung für das Abbilden erhalten hat. Das ist eine Vermutung und kein Freibrief, und sie sagt nichts über den Umfang der Nutzung. Für Werbenutzung über Jahre und über Kanäle hinweg braucht es eine Vereinbarung, die genau das benennt, sonst ist Ihre Zusage an den Kunden weiter als Ihr Recht.

Ist geliehene Kameratechnik versichert?

Nicht über die Betriebshaftpflicht. Fremde Sachen, die gemietet, geliehen oder in Verwahrung sind, sind dort ausgeschlossen, und Schäden an Sachen, die Sie als Werkzeug oder Ablage benutzen, ebenfalls. Wer mit Mietequipment arbeitet, braucht das ausdrücklich eingeschlossen, mit einer Summe, die zum Tagespreis eines kompletten Sets passt.

Was ist, wenn eine Hochzeit verloren geht?

Dann ist der Schaden nicht die Speicherkarte, sondern die nicht wiederholbare Gelegenheit, und das ist ein reiner Vermögensschaden. Zusätzlich sind Datenschäden wie Löschung und Unbrauchbarmachung in Standardbedingungen ausgeschlossen. Für nicht reproduzierbare Aufträge gehören beide Punkte ausdrücklich in den Vertrag, bevor der erste Termin steht.

Brauche ich für die Drohne etwas Eigenes?

Ja, und es ist Pflicht. Eine gewerblich betriebene Drohne gilt als Luftfahrzeug, und als deren Halter müssen Sie eine Haftpflichtversicherung unterhalten, in einer Höhe, die eine Rechtsverordnung bestimmt. Ihre Berufs- oder Betriebshaftpflicht deckt das nicht mit. Wer gelegentlich Luftbilder macht, braucht diesen Vertrag genauso wie ein reiner Drohnendienstleister.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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