Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Generalunternehmer, Generalübernehmer und Bauträger in der Ausführung. Wir platzieren Betriebshaftpflicht mit Nachunternehmern, Bürgschaften, Bauleistung und Rechtsschutz bei Versicherern, die das Bauhauptgewerbe zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
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Was ist eine Versicherung für Generalunternehmer?
Eine Versicherung für Generalunternehmer ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Nachunternehmern, den Bürgschaften, der Bauleistung und dem Rechtsschutz. Ihr Geschäft unterscheidet sich von dem eines ausführenden Betriebs an einer Stelle grundlegend: Sie schulden dem Bauherrn das fertige Werk, auch die Teile, die andere bauen. Eine Betriebshaftpflicht deckt dagegen Schäden an Dritten und gerade nicht die Mängel am eigenen Werk, und dieser Ausschluss gilt ausdrücklich auch dann, wenn ein Nachunternehmer die Leistung erbracht hat.
Wer braucht eine Versicherung für Generalunternehmer?
Projektentwicklung mit eigenem Verkauf, Bauträgergeschäft mit Kundengeldern und Auslandsprojekte betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Generalunternehmer im Wohnbau
Viele Gewerke, private Bauherren mit Erwartungen und eine Abnahme, an der alles hängt.
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Generalübernehmer
Wer gar nicht selbst baut, hat kein eigenes Gewerk und trotzdem die volle Haftung für das Ergebnis.
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Betriebe mit vielen Nachunternehmern
Deren Deckung ist Ihr Rückgriff. Fehlt sie, bleibt der Schaden bei Ihnen hängen.
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Schlüsselfertigbau
Vom Rohbau bis zur Küche in einem Vertrag heißt: ein Mangel irgendwo ist Ihr Mangel.
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Betriebe in Vergabeverfahren
Bürgschaften und Deckungsnachweise müssen vor dem Zuschlag vorliegen, nicht danach.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise beim Generalunternehmer
Wir trennen bei Ihnen sauber zwischen Haftpflicht und Gewährleistung, weil die meisten Streitfälle genau dort entstehen. Die Betriebshaftpflicht trägt den Schaden, den Ihr Bau bei anderen anrichtet. Sie trägt nicht die Nachbesserung Ihres eigenen Werks, und sie trägt sie auch dann nicht, wenn ein Nachunternehmer den Fehler gemacht hat. Dafür brauchen Sie funktionierende Nachunternehmerverträge, deren Deckungsnachweise und eine Bürgschaftslinie, die nicht Ihre Bank belastet.
Nachweise und Bürgschaften zum Termin
Bauherren verlangen die Vertragserfüllungsbürgschaft bei Vertragsschluss und die Gewährleistungsbürgschaft bei Abnahme, öffentliche Auftraggeber zusätzlich den Deckungsnachweis im Vergabeverfahren. Wir liefern beides in der verlangten Form und zum Termin.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Generalübernehmer braucht andere Bausteine als ein GU mit eigenem Rohbau. Wir fragen Eigenleistung, Zahl der Nachunternehmer, Auftragsgrößen und Bürgschaftsbedarf vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Generalunternehmer?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Nachunternehmern, Bürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung, die Bauleistung und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Generalunternehmer Pflicht?
Vorgeschrieben ist keine Haftpflichtversicherung, aber ohne Nachweis kommen Sie an keinen größeren Auftrag. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Zwei weitere Pflichten treffen Sie als Generalunternehmer besonders: Beauftragen Sie als Unternehmer des Baugewerbes einen anderen mit Bauleistungen, haften Sie für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein selbstschuldnerischer Bürge, und für den Mindestlohn seiner Beschäftigten haften Sie ebenfalls. Das ist keine Versicherungsfrage, sondern eine der Auswahl und Dokumentation. Die Beitragshaftung entfällt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie ohne eigenes Verschulden von der Zuverlässigkeit des Nachunternehmers ausgehen durften, und genau deshalb gehören Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Ihren Standardprozess.
Was kostet eine Versicherung für Generalunternehmer?
Das hängt vor allem von der Bausumme im Jahr, dem Anteil der Eigenleistung, der Zahl der Nachunternehmer und Ihrem Bürgschaftsrahmen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Hafte ich für meine Nachunternehmer?
Dem Bauherrn gegenüber ja. Sie schulden das Werk, und wer es ausführt, ist dessen Sache nicht. Für Schäden an Dritten greift Ihre Betriebshaftpflicht, und im Innenverhältnis holen Sie sich das beim Nachunternehmer zurück, sofern er versichert und zahlungsfähig ist. Deshalb gehört der Deckungsnachweis jedes Nachunternehmers in Ihre Akte, bevor er auf die Baustelle kommt.
Zahlt die Haftpflicht die Mängelbeseitigung?
Nein, und das ist der häufigste Irrtum im Bauhauptgewerbe. Schäden an der eigenen Leistung infolge eines Fehlers in dieser Leistung sind ausgeschlossen, und der Ausschluss gilt ausdrücklich auch, wenn Dritte in Ihrem Auftrag gearbeitet haben. Gedeckt sind die Folgeschäden an fremdem Eigentum, nicht die Nachbesserung Ihres Werks.
Warum Bürgschaften über einen Versicherer?
Weil sie sonst Ihre Kreditlinie belegen. Bauherren verlangen in der Regel eine Vertragserfüllungsbürgschaft und später eine Gewährleistungsbürgschaft, und beide binden über Jahre Kapital. Über einen Kautionsversicherer läuft das außerhalb der Bankenlinie, und Ihr Rahmen bleibt für Material, Löhne und Vorfinanzierung frei.
Wer stellt die Bauleistungsversicherung?
Das steht im Bauvertrag und sollte vor Baubeginn geklärt sein. Oft schließt sie der Bauherr ab und legt die Kosten um, oft erwartet er sie aber vom Generalunternehmer. Ungeklärt bleibt sie meist, bis das erste Unwetter die offene Bauphase trifft. Wir sehen uns diese Klausel in Ihren Verträgen an, bevor Sie unterschreiben.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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