Versicherung für Generalunternehmer

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Generalunternehmer, Generalübernehmer und Bauträger in der Ausführung. Wir platzieren Betriebshaftpflicht mit Nachunternehmern, Bürgschaften, Bauleistung und Rechtsschutz bei Versicherern, die das Bauhauptgewerbe zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Generalunternehmer?

Eine Versicherung für Generalunternehmer ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Nachunternehmern, den Bürgschaften, der Bauleistung und dem Rechtsschutz. Ihr Geschäft unterscheidet sich von dem eines ausführenden Betriebs an einer Stelle grundlegend: Sie schulden dem Bauherrn das fertige Werk, auch die Teile, die andere bauen. Eine Betriebshaftpflicht deckt dagegen Schäden an Dritten und gerade nicht die Mängel am eigenen Werk, und dieser Ausschluss gilt ausdrücklich auch dann, wenn ein Nachunternehmer die Leistung erbracht hat.

Betriebshaftpflicht mit Nachunternehmern

Schäden an Dritten, an der Nachbarbebauung und an bestehender Bausubstanz, verursacht von Ihren Leuten oder Ihren Nachunternehmern. Mängel am eigenen Werk bleiben ausgeschlossen.

Bürgschaften über die Auftragssumme

Vertragserfüllungs- und Gewährleistungsbürgschaften über einen Versicherer. Beim Generalunternehmer hängen sie an der ganzen Auftragssumme, und das bindet sonst Ihre Kreditlinie.

Bauleistung für das Bauwerk

Unwetter, Vandalismus und Diebstahl eingebauter Teile während der Bauzeit, unabhängig davon, welches Gewerk gerade dran ist. Wer sie stellt, gehört in den Bauvertrag.

Rechtsschutz

Streit mit Bauherren über Abnahme und Mängel, mit Nachunternehmern über Leistung und Abrechnung und mit Planern. Bauprozesse dauern, und das Kostenrisiko wächst mit der Dauer.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Generalunternehmer?

Projektentwicklung mit eigenem Verkauf, Bauträgergeschäft mit Kundengeldern und Auslandsprojekte betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Generalunternehmer im Wohnbau

    Viele Gewerke, private Bauherren mit Erwartungen und eine Abnahme, an der alles hängt.

  • Generalübernehmer

    Wer gar nicht selbst baut, hat kein eigenes Gewerk und trotzdem die volle Haftung für das Ergebnis.

  • Betriebe mit vielen Nachunternehmern

    Deren Deckung ist Ihr Rückgriff. Fehlt sie, bleibt der Schaden bei Ihnen hängen.

  • Schlüsselfertigbau

    Vom Rohbau bis zur Küche in einem Vertrag heißt: ein Mangel irgendwo ist Ihr Mangel.

  • Betriebe in Vergabeverfahren

    Bürgschaften und Deckungsnachweise müssen vor dem Zuschlag vorliegen, nicht danach.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise beim Generalunternehmer

Wir trennen bei Ihnen sauber zwischen Haftpflicht und Gewährleistung, weil die meisten Streitfälle genau dort entstehen. Die Betriebshaftpflicht trägt den Schaden, den Ihr Bau bei anderen anrichtet. Sie trägt nicht die Nachbesserung Ihres eigenen Werks, und sie trägt sie auch dann nicht, wenn ein Nachunternehmer den Fehler gemacht hat. Dafür brauchen Sie funktionierende Nachunternehmerverträge, deren Deckungsnachweise und eine Bürgschaftslinie, die nicht Ihre Bank belastet.

2

Nachweise und Bürgschaften zum Termin

Bauherren verlangen die Vertragserfüllungsbürgschaft bei Vertragsschluss und die Gewährleistungsbürgschaft bei Abnahme, öffentliche Auftraggeber zusätzlich den Deckungsnachweis im Vergabeverfahren. Wir liefern beides in der verlangten Form und zum Termin.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Generalübernehmer braucht andere Bausteine als ein GU mit eigenem Rohbau. Wir fragen Eigenleistung, Zahl der Nachunternehmer, Auftragsgrößen und Bürgschaftsbedarf vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Generalunternehmer?

In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Nachunternehmern, Bürgschaften für Vertragserfüllung und Gewährleistung, die Bauleistung und der Rechtsschutz.

Ist eine Versicherung für Generalunternehmer Pflicht?

Vorgeschrieben ist keine Haftpflichtversicherung, aber ohne Nachweis kommen Sie an keinen größeren Auftrag. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Zwei weitere Pflichten treffen Sie als Generalunternehmer besonders: Beauftragen Sie als Unternehmer des Baugewerbes einen anderen mit Bauleistungen, haften Sie für dessen Sozialversicherungsbeiträge wie ein selbstschuldnerischer Bürge, und für den Mindestlohn seiner Beschäftigten haften Sie ebenfalls. Das ist keine Versicherungsfrage, sondern eine der Auswahl und Dokumentation. Die Beitragshaftung entfällt, wenn Sie nachweisen können, dass Sie ohne eigenes Verschulden von der Zuverlässigkeit des Nachunternehmers ausgehen durften, und genau deshalb gehören Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Ihren Standardprozess.

Was kostet eine Versicherung für Generalunternehmer?

Das hängt vor allem von der Bausumme im Jahr, dem Anteil der Eigenleistung, der Zahl der Nachunternehmer und Ihrem Bürgschaftsrahmen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Hafte ich für meine Nachunternehmer?

Dem Bauherrn gegenüber ja. Sie schulden das Werk, und wer es ausführt, ist dessen Sache nicht. Für Schäden an Dritten greift Ihre Betriebshaftpflicht, und im Innenverhältnis holen Sie sich das beim Nachunternehmer zurück, sofern er versichert und zahlungsfähig ist. Deshalb gehört der Deckungsnachweis jedes Nachunternehmers in Ihre Akte, bevor er auf die Baustelle kommt.

Zahlt die Haftpflicht die Mängelbeseitigung?

Nein, und das ist der häufigste Irrtum im Bauhauptgewerbe. Schäden an der eigenen Leistung infolge eines Fehlers in dieser Leistung sind ausgeschlossen, und der Ausschluss gilt ausdrücklich auch, wenn Dritte in Ihrem Auftrag gearbeitet haben. Gedeckt sind die Folgeschäden an fremdem Eigentum, nicht die Nachbesserung Ihres Werks.

Warum Bürgschaften über einen Versicherer?

Weil sie sonst Ihre Kreditlinie belegen. Bauherren verlangen in der Regel eine Vertragserfüllungsbürgschaft und später eine Gewährleistungsbürgschaft, und beide binden über Jahre Kapital. Über einen Kautionsversicherer läuft das außerhalb der Bankenlinie, und Ihr Rahmen bleibt für Material, Löhne und Vorfinanzierung frei.

Wer stellt die Bauleistungsversicherung?

Das steht im Bauvertrag und sollte vor Baubeginn geklärt sein. Oft schließt sie der Bauherr ab und legt die Kosten um, oft erwartet er sie aber vom Generalunternehmer. Ungeklärt bleibt sie meist, bis das erste Unwetter die offene Bauphase trifft. Wir sehen uns diese Klausel in Ihren Verträgen an, bevor Sie unterschreiben.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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