Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
WEG-Verwaltung und Mietverwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, mit eigenen Konten, Beschlussumsetzung und Objektbetreuung. Wir platzieren die vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht, den Vertrauensschaden und Cyber bei Versicherern, die Verwalter zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Hausverwaltungen?
Eine Versicherung für Hausverwaltungen ist die Vermögensschadenhaftpflicht, dazu der Vertrauensschaden für fremde Gelder, Cyber und der Rechtsschutz. Wer Wohnimmobilien für Dritte verwaltet, also WEG oder Mietwohnraum, braucht sie nicht nur, sondern muss sie haben: Die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter setzt sie voraus, mit 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und einer Million Euro für alle Fälle eines Jahres. Wer ausschließlich Gewerbeimmobilien verwaltet, fällt nicht unter diese Pflicht und haftet trotzdem genauso. Das ist das Maß für die Erlaubnis und nicht für Ihr Risiko: Eine versäumte Frist, eine falsch umgesetzte Sanierung oder eine unterlassene Verkehrssicherung an einem einzigen Objekt kostet schnell mehr.
Wer braucht eine Versicherung für Hausverwaltungen?
Reine Gewerbeverwaltung großer Portfolios, Asset Management und Facility Management mit eigener Betreiberverantwortung laufen auf eigenen Seiten oder betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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WEG-Verwaltung
Sie verwalten das Vermögen einer Gemeinschaft, führen die Beschluss-Sammlung und setzen Beschlüsse um, für die Sie haften.
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Mietverwaltung für Eigentümer
Hier steht ein einzelner Eigentümer hinter Ihnen und Mieter vor Ihnen, mit Fristen in beide Richtungen.
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Gemischte Bestände
Wohnen und Gewerbe in einem Haus heißt zwei Vertragswelten in einer Abrechnung.
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Verwaltungen mit eigener Buchhaltung
Wer Zahlungsläufe selbst ausführt, trägt das Risiko aus Manipulation und Fehlüberweisung.
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Zertifizierte Verwalter
Die Bezeichnung setzt die Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer voraus oder eine der gleichgestellten Qualifikationen, etwa den Immobilienkaufmann.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Verwaltern
Wir setzen bei Ihnen nicht auf der Pflichtsumme auf, sondern auf dem Bestand. 500.000 Euro je Versicherungsfall sind an der Erlaubnis bemessen, nicht an einem Gebäude mit Sanierungsstau oder an einer Gemeinschaft mit sechsstelliger Rücklage. Dazu klären wir zwei Punkte, die eine Pflichtdeckung nicht löst. Erstens die Gewerbeverwaltung: Für sie gilt die Pflicht nicht, die Haftung aber schon. Zweitens die fremden Gelder: Veruntreuung ist kein Haftpflichtfall und braucht den Vertrauensschaden.
Nachweise für Erlaubnis und Eigentümer
Die Erlaubnisbehörde verlangt den Versicherungsnachweis für die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter, Eigentümergemeinschaften vor der Bestellung, und größere Eigentümer eigene Summen im Verwaltervertrag. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Eine Verwaltung mit zehn Objekten braucht andere Summen als eine mit zweihundert. Wir fragen Objektzahl, Einheiten, Rücklagen, Buchhaltung und Gewerbeanteil vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Hausverwaltungen?
In der Regel die vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht mit Summen oberhalb des Mindestmaßes, die Vertrauensschadenversicherung, Cyber und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Hausverwaltungen Pflicht?
Ja, hier gibt es eine echte Pflichtversicherung. Wer gewerbsmäßig das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnräume verwaltet, braucht die Erlaubnis als Wohnimmobilienverwalter, und zu deren Voraussetzungen gehört eine Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden. Die Mindestversicherungssumme beträgt 500.000 Euro für jeden Versicherungsfall und eine Million Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres. Der Vertrag muss sich auch auf Vermögensschäden erstrecken, für die Sie für Ihre Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einzustehen haben, soweit diese nicht selbst versicherungspflichtig sind. Der Ausschluss wissentlicher Pflichtverletzung ist zulässig, weitere Ausschlüsse nur, soweit sie marktüblich sind. Als zertifizierter Verwalter darf sich außerdem bezeichnen, wer die Prüfung vor einer Industrie- und Handelskammer bestanden hat. Von der Prüfungspflicht befreit und gleichgestellt sind daneben Personen mit der Befähigung zum Richteramt, mit abgeschlossener Ausbildung als Immobilienkaufmann oder Kaufmann der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft, mit dem Abschluss als Geprüfter Immobilienfachwirt oder mit einem Hochschulabschluss mit immobilienwirtschaftlichem Schwerpunkt.
Was kostet eine Versicherung für Hausverwaltungen?
Das hängt vor allem von der Zahl der Objekte und Einheiten, der Höhe der verwalteten Gelder, Ihrer Buchhaltung und dem Gewerbeanteil ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Reicht die vorgeschriebene Mindestsumme?
Für die Erlaubnis ja, für den Bestand selten. Die vorgeschriebenen 500.000 Euro je Versicherungsfall sind schnell erreicht, wenn eine Sanierung falsch beauftragt wurde, eine Frist für Gewährleistungsansprüche verstrichen ist oder eine Verkehrssicherungspflicht an einem Gebäude unterblieben ist. Wir bemessen die Summe am größten Objekt und an der Höhe der verwalteten Rücklagen.
Was unterscheidet WEG- und Mietverwaltung in der Haftung?
Der Auftraggeber und das Geld. In der WEG verwalten Sie das Vermögen einer Gemeinschaft, setzen deren Beschlüsse um und führen die Beschluss-Sammlung; Fehler dort treffen alle Eigentümer gleichzeitig. In der Mietverwaltung haben Sie einen Eigentümer und viele Mieter, und die Fehler liegen bei Fristen, Nebenkosten und Instandhaltung. Versichert wird beides über dieselbe Pflichtdeckung, aber die Summe sollte den größeren der beiden Bestände abbilden.
Sind Fehler meiner Mitarbeiter gedeckt?
Ja, das verlangt die Verordnung ausdrücklich: Der Vertrag muss sich auch auf Vermögensschäden erstrecken, für die Sie nach den Vorschriften über Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einzustehen haben, soweit diese nicht selbst versicherungspflichtig sind. Das ist wichtig, weil die meisten Fristversäumnisse nicht am Schreibtisch der Geschäftsführung entstehen.
Warum brauche ich eine Vertrauensschadenversicherung?
Weil Sie fremdes Geld führen und die Haftpflicht Vorsatz nicht deckt. Veruntreuung durch einen Mitarbeiter in der Buchhaltung ist kein Haftpflichtfall, sondern ein Vertrauensschaden. Bei Gemeinschaften mit sechsstelligen Rücklagen ist das ein reales Risiko, und immer mehr Verwalterverträge verlangen diese Deckung ausdrücklich.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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