Versicherung für Hebammen und Geburtshäuser

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Freiberufliche Hebammen, Beleghebammen und Geburtshäuser. Wir platzieren die Berufshaftpflicht für Hebammenleistungen bei den wenigen Versicherern, die das Geschäft noch zeichnen, und sagen offen, wo der Markt eng ist.

Schnell zum Angebot

Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.

Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.

Was möchten Sie absichern?
Deckung verstehen

Was ist eine Versicherung für Hebammen?

Eine Versicherung für Hebammen ist im Kern die Berufshaftpflicht, und sie ist hier teurer und schwerer zu bekommen als in jedem anderen Heilberuf. Der Grund ist die Schadenhöhe: Ein Geburtsschaden führt zu lebenslanger Pflegebedürftigkeit, und solche Ansprüche werden Jahrzehnte später geltend gemacht. Entscheidend für Beitrag und Verfügbarkeit ist deshalb nicht Ihr Umsatz, sondern ob Sie Geburtshilfe leisten oder nur Vor- und Nachsorge.

Berufshaftpflicht für Hebammenleistungen

Schäden aus Betreuung, Geburtshilfe und Wochenbettpflege. Die Leistungsart entscheidet alles: Vor- und Nachsorge ohne Geburtshilfe ist ein anderer Vertrag und ein anderer Beitrag.

Praxisräume und Ausstattung

Eigene Räume, Kursraum und Ausstattung gegen Feuer, Leitungswasser und Einbruch, samt Ertragsausfall. Wer nur bei Familien zu Hause arbeitet, braucht sie nicht.

Praxisausfallversicherung

Laufende Kosten, wenn Sie selbst ausfallen. In einem Beruf, der an genau einer Person hängt, ist das der Baustein, den die Haftpflicht nicht abdeckt.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Hebammen?

Hausgeburtshilfe und Geburtshäuser mit eigenem Betrieb betrachten wir gesondert, weil der Markt dort am engsten ist.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Hebammen mit Vor- und Nachsorge

    Ohne Geburtshilfe ist der Markt entspannt und der Beitrag überschaubar. Entscheidend ist, dass die Leistungsabgrenzung im Vertrag sauber steht.

  • Hebammen mit Geburtshilfe

    Hier ist der Markt eng. Die Prämie ist eine Rechengröße Ihres Sicherstellungszuschlags, und die Qualitätsanforderungen müssen nachgewiesen sein.

  • Beleghebammen

    Tätigkeit in der Klinik unter eigener Verantwortung: eine eigene Leistungsart, die ausdrücklich im Vertrag genannt sein muss.

  • Geburtshäuser

    Eigene Räume, mehrere Hebammen und Gäste im Haus: dann kommen Betriebshaftpflicht und Sachwerte zur Berufshaftpflicht dazu.

  • Hebammen mit Kursangebot

    Geburtsvorbereitung, Rückbildung und Babykurse finden in Räumen mit Teilnehmerinnen statt und sind damit auch ein Betriebsrisiko.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise in der Geburtshilfe

Wir wissen, dass bei Hebammen nicht der Umsatz über den Beitrag entscheidet, sondern die Leistungsart, und dass der Markt für Geburtshilfe auf wenige Anbieter geschrumpft ist. Wir sagen das vorher, statt eine Anfrage zu stellen und zu schweigen.

2

Nachweise für Kliniken und Kassen

Kliniken verlangen vor dem Belegvertrag eine Bestätigung, und für den Sicherstellungszuschlag zählen die haftpflichtversicherten Monate. Wir liefern die Unterlagen so, dass beides zusammenpasst.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Eine Hebamme mit Vor- und Nachsorge braucht einen anderen Vertrag als eine mit Geburtshilfe, und wer wechselt, muss auf die Nachhaftung achten. Wir fragen die Leistungsart vorher ab, statt sie zu vermuten.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Hebammen?

Im Kern die Berufshaftpflicht für Hebammenleistungen, abgestimmt auf Ihre Leistungsart. Wer eigene Räume hat, braucht die Sachversicherung dazu, wer allein arbeitet, den Praxisausfall. Eine Betriebshaftpflicht kommt hinzu, sobald Teilnehmerinnen in Ihre Räume kommen.

Ist eine Versicherung für Hebammen Pflicht?

Ja. Die Berufsordnungen der Länder verpflichten Hebammen zu einer Berufshaftpflichtversicherung; die geforderten Summen stehen in der Ordnung Ihres Landes und unterscheiden sich. Dazu kommt ein Zusammenhang, den es sonst nirgends gibt: Der Sicherstellungszuschlag für Hebammen mit Geburtshilfe bemisst sich unter anderem nach der Zahl der betreuten Geburten, nach den haftpflichtversicherten Monaten und nach der zu zahlenden Haftpflichtprämie. Der Versicherungsschutz ist hier also nicht nur Pflicht, sondern eine Rechengröße Ihrer Vergütung.

Was kostet eine Versicherung für Hebammen?

Das hängt vor allem von der Leistungsart, also vor allem daran, ob Sie Geburtshilfe leisten, sowie der Zahl der betreuten Geburten und der gewählten Versicherungssumme ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Warum ist die Haftpflicht für Geburtshilfe so teuer?

Weil ein Geburtsschaden zu lebenslanger Pflegebedürftigkeit führen kann und solche Ansprüche Jahrzehnte nach der Geburt geltend gemacht werden. Der Versicherer trägt also ein Risiko, dessen Höhe er erst in zwanzig Jahren kennt. Deshalb ist der Markt auf wenige Anbieter geschrumpft.

Was hat die Prämie mit meiner Vergütung zu tun?

Mehr als in jedem anderen Beruf. Bemessungsgrundlage des Sicherstellungszuschlags sind ausdrücklich die haftpflichtversicherten Monate und die zu zahlende Prämie. Wer den Versicherungsschutz unterjährig ändert, ändert damit auch die Grundlage des Zuschlags.

Ich mache nur Vor- und Nachsorge. Reicht ein günstigerer Vertrag?

Ja, und das ist der wichtigste Unterschied überhaupt. Entscheidend ist, dass die Abgrenzung im Vertrag eindeutig steht, denn eine einzige geleistete Geburtshilfe ohne entsprechende Deckung ist ein unversicherter Schaden mit der größten denkbaren Summe.

Was gilt für Beleghebammen in der Klinik?

Die Klinik hat eine eigene Haftpflicht, die Sie als Beleghebamme aber nicht einschließt: Sie arbeiten unter eigener Verantwortung. Das ist eine eigene Leistungsart, die im Vertrag genannt sein muss, und die Klinik verlangt den Nachweis vor dem Belegvertrag.

Was passiert, wenn ich aufhöre?

Ansprüche aus einer Geburt können Jahrzehnte später kommen, und die Berufshaftpflicht folgt dem Verstoßprinzip: Es zahlt der Versicherer, bei dem Sie zum Zeitpunkt des Fehlers versichert waren. Deshalb ist die Nachhaftung bei Aufgabe der Tätigkeit der Punkt, auf den es ankommt, und nicht der letzte Beitrag.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.

Jetzt Angebot erhalten

Inhaltlicher Stand: