Versicherung für IT-Beratung und Systemhäuser

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

IT-Beratung, Systemhaus, Migration, Netzwerke und Hardwarelieferung. Wir platzieren die IT-Haftpflicht, die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden an Kundensystemen und Cyber bei Versicherern, die Systemhäuser zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Systemhäuser?

Eine Versicherung für IT-Beratung und Systemhäuser ist das Paket aus der IT-Haftpflicht, der Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden, Cyber und der Büroausstattung. Was Sie vom Softwarehaus unterscheidet, ist der Ort Ihrer Arbeit: Sie greifen in laufende Systeme ein, die Ihnen nicht gehören. Bei einer missglückten Migration treffen deshalb zwei Ausschlüsse zusammen, der für Arbeiten an fremden Sachen und der für Löschung, Veränderung und gestörten Zugang zu Daten. Ohne gezielten Rückkauf steht der Betrieb allein da.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Systemhäuser?

Systemhäuser mit eigenem Rechenzentrumsbetrieb, mit Managed Services als Schwerpunkt und mit US-Kunden betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Systemhäuser mit Migrationen

    Der Eingriff ins laufende System ist Ihr Alltag und gleichzeitig die Konstellation, die zwei Standardausschlüsse auf einmal auslöst.

  • Reine IT-Beratung

    Ohne eigenes Produkt entsteht der Schaden ausschließlich im Vermögen des Kunden, und dafür ist die Vermögensschadendeckung der ganze Vertrag.

  • Systemhäuser mit Hardwarehandel

    Als Lieferant haften Sie für Sachschäden bei Dritten, nicht aber für Schäden an der eigenen Lieferung. Diese Grenze überrascht regelmäßig.

  • Betriebe mit Lizenzberatung

    Unterlizenzierung beim Kunden ist eine Urheberrechtsverletzung, und die Nachforderung folgt der Lizenzanalogie. Ein reiner Vermögensschaden mit erheblichen Summen.

  • Betriebe mit Nebentätigkeiten

    Wer Inkasso oder Finanzanlagenberatung anbietet, rutscht in eine echte Pflichtdeckung mit vorgeschriebener Summe. Das klären wir vorher.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise bei Systemhäusern

Wir rechnen bei Ihnen mit dem Fall, der zwei Lücken auf einmal trifft. Eine Migration, die schiefgeht, beschädigt fremde Systeme und fremde Daten. Beides ist in Standardbedingungen ausgeschlossen, das eine als Arbeiten an fremden Sachen, das andere als Datenschaden. Wir kaufen beides gezielt zurück, statt zu hoffen, dass die Grunddeckung reicht.

2

Nachweise für Auftraggeber und Vergabe

Öffentliche Auftraggeber dürfen eine Haftpflicht in geeigneter Höhe verlangen, und in der Bundes-IT ist der Schutz mindestens bis zur Verjährung der Mängelansprüche aufrechtzuerhalten. Weil Systemhäuser Gesamtsysteme liefern, treffen Sie diese Anforderungen häufiger als andere. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Betrieb mit Beratung nach Aufwand braucht andere Bausteine als einer mit Gesamtsystemen und Terminzusagen. Wir fragen Migrationsanteil, Hardwarehandel, Nebentätigkeiten und Kundenstruktur vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen IT-Berater und Systemhäuser?

In der Regel die IT-Haftpflicht, die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden an Kundensystemen, Cyber mit Datenschäden und Datenschutzansprüchen, die Büroausstattung und die Servicefahrzeuge.

Ist eine Versicherung für Systemhäuser Pflicht?

Für IT-Beratung und Systemhäuser gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Firmenfahrzeuge. Zwei Nebentätigkeiten ändern das allerdings, und sie kommen in dieser Branche häufiger vor, als man denkt: Wer registrierte Rechtsdienstleistungen erbringt, etwa Inkasso für Kunden, und wer Finanzanlagen vermittelt oder auf Honorarbasis dazu berät, braucht eine Berufshaftpflicht mit gesetzlich vorgeschriebener Mindestsumme. Wenn Sie so etwas anbieten oder planen, sagen Sie es uns, denn dann ändert sich nicht nur die Summe, sondern die Art des Vertrags.

Was kostet eine Versicherung für Systemhäuser?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Berater und Techniker, dem Anteil an Eingriffen in laufende Systeme und daran, ob Sie Hardware liefern ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Was passiert, wenn eine Migration schiefgeht?

Das ist Ihr Kernfall, und er trifft zwei Lücken gleichzeitig. Der Eingriff in das System des Kunden ist eine Arbeit an einer fremden Sache, und die ist samt Folgeschäden ausgeschlossen. Die inkonsistenten oder verlorenen Daten und der gestörte Zugang sind Datenschäden, ebenfalls ausgeschlossen. Beides muss ausdrücklich zurückgekauft sein, sonst tragen Sie den Produktionsausfall selbst.

Hafte ich für Hardware, die ich nur weiterverkauft habe?

Für Schäden, die das Gerät bei Dritten anrichtet, ja. Für Schäden am Gerät selbst nicht, denn Schäden an der eigenen Lieferung sind in jeder Haftpflicht ausgeschlossen. Das ist dieselbe Logik wie bei der eigenen Nachbesserung: Erfüllung ist kein Schaden, und die Abgrenzung entscheidet, was erstattet wird.

Was ist, wenn mein Kunde unterlizenziert ist?

Wenn Ihre Lizenzberatung dazu geführt hat, haften Sie für die Nachforderung. Unterlizenzierung ist eine Urheberrechtsverletzung, und der Betrag folgt der Lizenzanalogie, also dem, was eine ordnungsgemäße Lizenz gekostet hätte. Das ist ein reiner Vermögensschaden, oft im sechsstelligen Bereich bei größeren Umgebungen, und es gehört in die IT-Haftpflicht.

Brauche ich etwas für Vorführgeräte und Leihhardware?

Ja, und zwar sowohl in der Sach- als auch in der Haftpflichtseite. Geräte, die Ihnen zur Verwahrung überlassen sind, und Geräte, an denen Sie arbeiten, sind in der Haftpflicht ausgeschlossen. Eigene Vorführgeräte gehören in die Sachversicherung. Beide Seiten gehören geklärt, bevor das erste Gerät das Haus verlässt.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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