Versicherung für KI- und Datendienstleister

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Modellentwicklung, Datenaufbereitung, Analyse, Automatisierung und KI-Integration. Wir platzieren die IT-Haftpflicht für Modell- und Analysefehler, die Medien-Haftpflicht für Rechte an Trainingsdaten und Cyber bei Versicherern, die Datendienstleister zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für KI-Dienstleister?

Eine Versicherung für KI- und Datendienstleister ist das Paket aus der IT-Haftpflicht, der Medien-Haftpflicht für Rechte an Trainingsdaten, Cyber und der Büroausstattung. Zwei Fragen bestimmen Ihr Risiko, und beide sind noch jung. Woher Ihre Trainingsdaten stammen und ob Sie sie nutzen durften: Vervielfältigungen für automatisierte Analyse sind zulässig, aber nur von rechtmäßig zugänglichen Werken und nur, wenn der Rechteinhaber sich die Nutzung nicht vorbehalten hat. Und was Sie über die Ergebnisqualität zugesagt haben.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für KI-Dienstleister?

Anwendungen in Medizin und Personalauswahl, Modelle für sicherheitskritische Steuerungen und Kunden außerhalb Europas betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Modellentwickler

    Ihre Trainingsgrundlage entscheidet mit über die Rechtslage des fertigen Modells, und das lässt sich später nicht nachholen.

  • Datenaufbereiter und Annotatoren

    Sie halten große fremde Datenbestände im Haus, häufig personenbezogen, und haften Betroffenen unmittelbar.

  • Automatisierungsdienstleister

    Wenn Ihr System Entscheidungen auslöst, ist der Fehler kein Anzeigefehler, sondern eine falsche Handlung mit Folgekosten.

  • Anbieter mit Qualitätszusagen

    Eine zugesagte Genauigkeit erhöht Ihre Haftung über die gesetzliche hinaus, und genau das ist in Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen.

  • Dienstleister für regulierte Kunden

    Banken, Versicherer und Medizintechnik geben ihre eigenen Anforderungen an Sie weiter, einschließlich Deckungssummen.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise bei Datendienstleistern

Wir fragen bei Ihnen nach der Herkunft Ihrer Daten, bevor wir über Summen sprechen. Die Erlaubnis für automatisierte Analyse gilt nur für rechtmäßig zugängliche Werke und nur, solange kein Vorbehalt besteht; bei Onlinewerken muss ein Vorbehalt maschinenlesbar sein, um zu wirken. Wer das nicht dokumentiert hat, kann im Streit nicht zeigen, dass er durfte.

2

Nachweise für Kunden und Vergabe

Große und regulierte Kunden verlangen Deckungsnachweise und Freistellungen, öffentliche Auftraggeber eine Haftpflicht in geeigneter Höhe. Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form und sagen vorher, ob die Summe für Ihre größten Projekte reicht.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Dienstleister, der auf Kundendaten arbeitet, braucht andere Bausteine als einer, der eigene Modelle auf fremden Korpora trainiert. Wir fragen Datenherkunft, Qualitätszusagen, Personenbezug und Kundenbranchen vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen KI- und Datendienstleister?

In der Regel die IT-Haftpflicht für Modell- und Analysefehler, die Medien-Haftpflicht für Rechte an Trainings- und Ausgabedaten, Cyber mit Datenschutzansprüchen und die Büroausstattung mit Ertragsausfall.

Ist eine Versicherung für KI-Dienstleister Pflicht?

Nein, für KI- und Datendienstleister gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Haftpflichtversicherung. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Zwei Rechtsfragen sollten Sie dafür genau kennen. Erstens die Trainingsdaten: Vervielfältigungen für die automatisierte Analyse von Werken sind zulässig, aber nur von rechtmäßig zugänglichen Werken, sie sind zu löschen, wenn sie nicht mehr erforderlich sind, und sie sind unzulässig, wenn der Rechteinhaber sich die Nutzung vorbehalten hat; bei Onlinewerken wirkt ein solcher Vorbehalt, wenn er maschinenlesbar ist. Zweitens der Datenschutz: Wer wegen eines Verstoßes einen materiellen oder immateriellen Schaden hat, kann sich an den Verantwortlichen oder an den Auftragsverarbeiter wenden, also auch an Sie. Das regulatorische Umfeld für KI ändert sich zurzeit; konkrete neue Pflichten behaupten wir hier nicht, sondern sagen es Ihnen, wenn sie gelten.

Was kostet eine Versicherung für KI-Dienstleister?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Fachleute, der Herkunft Ihrer Trainingsdaten und daran, ob Sie Genauigkeiten zusagen und personenbezogene Daten verarbeiten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Darf ich frei verfügbare Werke zum Training nutzen?

Nicht ohne Weiteres. Zulässig sind Vervielfältigungen für die automatisierte Analyse von rechtmäßig zugänglichen Werken, und sie sind zu löschen, wenn sie dafür nicht mehr erforderlich sind. Entscheidend ist aber der Vorbehalt: Hat der Rechteinhaber die Nutzung ausgeschlossen, ist sie unzulässig, und bei Onlinewerken wirkt ein Vorbehalt, wenn er maschinenlesbar erklärt ist. Erreichbar ist also nicht gleich erlaubt.

Was ist mein typischer Schaden?

Nicht der Angriff, sondern die falsche Entscheidung. Ein Modell klassifiziert falsch, eine Automatisierung bucht, sortiert oder lehnt ab, und Ihr Kunde trägt die Folgen. Niemand ist verletzt, nichts ist beschädigt. Das ist ein reiner Vermögensschaden, den eine Betriebshaftpflicht nicht trägt, und zwar auch mit der üblichen Erweiterung nicht, weil die beratende Tätigkeit ausnimmt.

Sind zugesagte Genauigkeiten versicherbar?

Nein. Was Sie über die gesetzliche Haftung hinaus zusagen, ist in Haftpflichtbedingungen ausgeschlossen, und eine garantierte Trefferquote ist genau das. Versicherbar ist der Fehler, nicht die Garantie. Das ist ein guter Grund, in den eigenen Verträgen vorsichtig zu formulieren, statt Zusagen zu geben, für die es keinen Risikoträger gibt.

Hafte ich, wenn mein Modell Ausgaben erzeugt, die fremden Werken zu nahe kommen?

Diese Frage ist jung, und wir behandeln sie als das, was sie ist: ein offenes Risiko. Eine Urheberrechtsverletzung wäre ein reiner Vermögensschaden und damit in der Grunddeckung nicht enthalten. Deshalb gehört die Medienseite in Ihre Police, auch wenn die Rechtslage zu Ausgaben noch nicht ausgeurteilt ist. Wir sagen Ihnen offen, wo die Unsicherheit liegt, statt eine Sicherheit zu behaupten.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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