Versicherung für Ladeinfrastruktur

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Wallboxen, Ladeparks, Lastmanagement und Abrechnung für Gewerbe, Wohnungswirtschaft und Flotten. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht, die Vermögensschadenhaftpflicht für Planung und Anmeldung, Cyber für das Backend und die Fahrzeuge.

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Was ist eine Versicherung für Ladeinfrastruktur?

Eine Versicherung für Ladeinfrastruktur ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht, der Vermögensschadenhaftpflicht für Planung und Anmeldung, Cyber für Backend und Abrechnung und den Fahrzeugen. Ihr Geschäft hat ein Risiko, das in keinem anderen Elektrogewerk so vorkommt: Die Inbetriebnahme hängt am Netzbetreiber. Ladeeinrichtungen sind ihm vor Inbetriebnahme mitzuteilen, und über 12 Kilovoltampere Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage braucht es seine vorherige Zustimmung. Er hat dafür zwei Monate Zeit, und in dieser Zeit steht Ihr Projekt.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Ladeinfrastruktur?

Errichtung und Betrieb von Schnellladeparks mit eigener Trafostation, Netzanschlüsse in Mittelspannung und der Betrieb als Energieversorger betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Elektrobetriebe mit Wallboxgeschäft

    Viele kleine Projekte, enge Termine und Netzbetreiber mit eigenen Fristen.

  • Errichter von Ladeparks

    Größere Leistungen heißen Zustimmungsverfahren, Trafostationen und Bauarbeiten im Boden.

  • Wohnungswirtschaft als Auftraggeber

    Tiefgaragen mit vielen Stellplätzen brauchen Lastmanagement, Brandschutzfragen und eine Abrechnung je Nutzer.

  • Betriebe mit eigenem Betrieb der Ladepunkte

    Wer abrechnet, wird zum Dienstleister mit Datenverarbeitung und Verfügbarkeitszusagen.

  • Flottenprojekte

    Steht die Ladesäule still, stehen die Fahrzeuge, und der Kunde rechnet in Touren, nicht in Kilowattstunden.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Ladeinfrastruktur

Wir sehen uns bei Ihnen zuerst an, was Sie zusagen. Die Anmeldung beim Netzbetreiber ist Pflicht, und über 12 Kilovoltampere entscheidet dessen Zustimmung über Ihren Termin. Betriebe, die Fertigstellungstermine vor dieser Zustimmung zusagen, tragen das Verzögerungsrisiko selbst, und das ist ein reiner Vermögensschaden. Den trägt keine Betriebshaftpflicht, wohl aber eine Vermögensschadenhaftpflicht, und noch besser trägt ihn ein Angebotstext, der den Vorbehalt ausdrücklich macht.

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Nachweise für Auftraggeber und Förderprogramme

Gewerbliche Auftraggeber verlangen den Deckungsnachweis vor Beginn, Wohnungsunternehmen vor Arbeiten in der Tiefgarage, und Förderprogramme Fachunternehmererklärungen. Wir liefern sie in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Betrieb mit Wallboxen im Einfamilienhaus braucht andere Bausteine als einer mit Ladeparks und eigener Abrechnung. Wir fragen Leistungsklassen, Eigenplanung, Betrieb und Abrechnung vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Errichter von Ladeinfrastruktur?

In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden, die Vermögensschadenhaftpflicht für Planung und Anmeldung, Cyber für Backend und Abrechnung und die Kfz-Versicherung.

Ist eine Versicherung für Ladeinfrastruktur Pflicht?

Eine Versicherungspflicht gibt es für Errichter von Ladeinfrastruktur nicht, wohl aber harte Verfahrenspflichten. Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind dem Netzbetreiber vor ihrer Inbetriebnahme mitzuteilen. Überschreitet die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage 12 Kilovoltampere, bedarf die Inbetriebnahme zusätzlich seiner vorherigen Zustimmung; er muss sich dazu innerhalb von zwei Monaten nach Eingang der Mitteilung äußern. Die Arbeiten an der Anlage selbst dürfen nur ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragenes Unternehmen ausführen. Pflicht sind daneben die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge.

Was kostet eine Versicherung für Ladeinfrastruktur?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, den Leistungsklassen Ihrer Projekte, der Eigenplanung und daran, ob Sie Ladepunkte auch betreiben und abrechnen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Ab wann braucht eine Wallbox die Zustimmung des Netzbetreibers?

Mitzuteilen ist jede Ladeeinrichtung vor der Inbetriebnahme. Zustimmungspflichtig wird es, wenn die Summen-Bemessungsleistung je elektrischer Anlage 12 Kilovoltampere überschreitet. Der Netzbetreiber muss sich dann innerhalb von zwei Monaten äußern. Für Ihre Planung heißt das: Bei zwei Ladepunkten im Mehrfamilienhaus ist die Schwelle schnell erreicht, und der Termin gehört unter Vorbehalt gestellt.

Wer haftet, wenn das Projekt sich verzögert?

Wenn Sie den Termin ohne Vorbehalt zugesagt haben, Sie. Der Schaden des Kunden besteht dann aus Mietwagen, Ersatzladung oder Vertragsstrafen, also aus Geld ohne Sachschaden. Eine Betriebshaftpflicht deckt das nicht; das ist ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflicht. Der bessere Schutz ist aber die Formulierung im Angebot: Termin vorbehaltlich der Zustimmung des Netzbetreibers.

Brauche ich Cyber, wenn ich nur montiere?

Wenn Sie nur montieren und übergeben, ist das Risiko klein. Sobald Sie Ladepunkte betreiben, ein Backend bereitstellen oder je Nutzer abrechnen, verarbeiten Sie Zahlungs- und Nutzungsdaten, und damit haften Sie für deren Schutz. Dann gehört Cyber dazu, und zwar mit dem Teil, der Ansprüche betroffener Personen abdeckt.

Was gilt für die Ladesäule im Boden draußen?

Zwei Dinge. Erstens lösen die Zuleitung und die Fundamente Erdarbeiten aus, mit Leitungsschäden als typischem Fall. Zweitens haftet nach der Übergabe der Betreiber für den Zustand: Stolperstellen durch Kabel, beschädigte Gehäuse und freiliegende Teile sind Verkehrssicherungspflichten. Wer Ladepunkte nicht nur baut, sondern betreibt, übernimmt diese Pflicht mit.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

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