Versicherung für Lebensmittelhersteller

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Herstellung, Verarbeitung und Abfüllung von Lebensmitteln, Lohnherstellung und Handelsmarken. Wir platzieren die Betriebs- und Produkthaftpflicht, die Rückrufkostendeckung und die Betriebsschließung bei Versicherern, die Lebensmittelhersteller zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Lebensmittelhersteller?

Eine Versicherung für Lebensmittelhersteller ist das Paket aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, der Rückrufkostendeckung, dem Betrieb mit Ertragsausfall und der Betriebsschließung. Der Unterschied zu allen anderen Fertigern liegt in einem Satz: Ihr Rückruf ist eine Rechtspflicht. Sobald Sie erkennen oder Grund zu der Annahme haben, dass ein Lebensmittel die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht erfüllt, müssen Sie unverzüglich handeln, die Behörde unterrichten und, wenn die Ware Verbraucher erreicht haben könnte, informieren und zurückrufen.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Lebensmittelhersteller?

Betriebe mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs ohne erteilte Zulassung, mit Säuglingsnahrung und solche mit einem Rückruf in den letzten Jahren betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Hersteller für den Lebensmitteleinzelhandel

    Listungsvereinbarungen tragen Rückrufkostenübernahmen, Vertragsstrafen und geforderte Deckungssummen. Das steht im Vertrag und nicht im Gesetz, trifft Sie aber genauso.

  • Lohnhersteller für Handelsmarken

    Sie bleiben Hersteller, während der Markeninhaber zusätzlich als Quasihersteller haftet. Beide stehen nebeneinander, und Ihre Police muss das wissen.

  • Betriebe mit Allergenmanagement

    Ein nicht deklariertes Allergen ist der häufigste Rückrufgrund und entsteht im Wechsel von Rezeptur, Linie oder Verpackung.

  • Betriebe mit Mehl- und Zuckerstaub

    Staub in Mühlen, Silos und Mischern ist explosionsfähig, und das ist die Seite Ihres Betriebs, die mit dem Produkt nichts zu tun hat.

  • Betriebe mit Ammoniak-Kälteanlage

    Oberhalb bestimmter Mengen wird aus Ihrem Betrieb ein Betriebsbereich mit Störfallrecht, und dann entsteht tatsächlich eine gesetzliche Deckungsvorsorgepflicht.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise in der Lebensmittelherstellung

Wir rechnen Ihren Rückruf als Pflicht und nicht als Risiko. Und wir achten auf die Rückverfolgbarkeit, weil sie über die Größe entscheidet: Wer jede Charge zu Vorlieferant und Abnehmer zurückverfolgen kann, ruft eine Charge zurück. Wer das nicht kann, ruft das Vollsortiment zurück. Dieselbe Abweichung, zwei völlig verschiedene Schäden.

2

Nachweise für Handel und Audits

Handelsketten verlangen Deckungsnachweise mit bestimmten Summen, oft zusammen mit Zertifizierung und Rückrufkostenregelung, und sie prüfen das im Audit. Wir liefern die Bestätigung in der Form, die dort verlangt wird, und sagen vorher, ob Ihre Summe für eine Listung reicht.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Betrieb mit eigener Marke braucht andere Bausteine als ein Lohnhersteller für den Handel. Wir fragen Produktspektrum, Allergene, Abnehmerstruktur und Kältetechnik vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Lebensmittelhersteller?

In der Regel die Betriebs- und Produkthaftpflicht, die Rückrufkostendeckung, der Betrieb mit Kühlung und Ertragsausfall, die Betriebsschließung und die Fahrzeuge. Wer für den Handel produziert, braucht die Summen, die die Listung verlangt.

Ist eine Versicherung für Lebensmittelhersteller Pflicht?

Eine Versicherung ist nicht vorgeschrieben, der Rückruf aber doch. Betriebs-, Produkthaftpflicht und Rückrufkostendeckung sind freiwillig; Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten. Dafür gilt eine Pflicht, die kein anderer Fertigungsbetrieb kennt: Erkennen Sie oder haben Sie Grund zu der Annahme, dass ein Lebensmittel die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht erfüllt, müssen Sie unverzüglich Verfahren einleiten, es vom Markt zu nehmen, und die Behörde unterrichten. Könnte die Ware Verbraucher erreicht haben, informieren Sie diese und rufen erforderlichenfalls zurück. Das hängt nicht an einem eingetretenen Schaden und nicht an Verschulden. Betriebspflichten und keine Versicherungen sind außerdem HACCP, Registrierung und, bei Erzeugnissen tierischen Ursprungs, die Zulassung.

Was kostet eine Versicherung für Lebensmittelhersteller?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, dem Produktspektrum, der Zahl der Abnehmer im Handel und daran, ob Sie eigene Marken oder Handelsmarken herstellen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Wann muss ich zurückrufen?

Früher, als die meisten denken. Es genügt, dass Sie Grund zu der Annahme haben, dass ein Lebensmittel die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht erfüllt. Dann müssen Sie unverzüglich handeln und die Behörde unterrichten, und wenn die Ware Verbraucher erreicht haben könnte, diese effektiv und genau informieren. Ein eingetretener Schaden ist nicht Voraussetzung.

Trägt meine Produkthaftpflicht die Rückrufkosten?

Von sich aus nicht. Eine Haftpflicht ersetzt Schäden, die Sie einem anderen zufügen. Sperrung, Vernichtung, Rücklogistik und Neuproduktion sind Ihr eigener Aufwand, und genau der ist bei einem Rückruf der größte Posten. Dafür braucht es eine Rückrufkostendeckung, und deren Summe sollte zur Größe Ihrer Chargen passen.

Was ändert gute Rückverfolgbarkeit?

Die Größe des Schadens. Wer je Charge Vorlieferant und Abnehmer benennen kann, begrenzt den Rückruf auf diese Charge. Wer das nicht kann, muss im Zweifel alles zurückholen. Das ist der stärkste Hebel, den Sie selbst in der Hand haben, und Versicherer bewerten ihn.

Hafte ich auch, wenn ich nur für eine Handelsmarke abfülle?

Ja. Sie bleiben Hersteller Ihres Produkts, und der Markeninhaber haftet zusätzlich, weil er sich durch seine Marke als Hersteller ausgibt. Beide Haftungen stehen nebeneinander. Für Lohnhersteller ist das der wichtigste Satz, weil oft angenommen wird, die Marke trage das allein.

Deckt die Betriebsschließung jeden Amtsbescheid?

Nein, nur Maßnahmen wegen der Erreger, die Ihr Vertrag namentlich aufführt. Welche Liste ein Angebot trägt, ist der eigentliche Unterschied zwischen zwei Verträgen zum gleichen Beitrag, und das prüfen wir vor dem Abschluss und nicht im Schadenfall.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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