Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Liefer- und Bringdienste für Speisen und Getränke, eigene Flotten aus Fahrrädern, Pedelecs, Rollern und Transportern. Wir platzieren Betriebshaftpflicht, Flotte, Cyber und Rechtsschutz bei Versicherern, die Lieferdienste zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Versicherung für Lieferdienste?
Eine Versicherung für Lieferdienste ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht, der Flotte, Cyber für Bestell- und Zahlungsdaten und dem Rechtsschutz. Ihr Risiko ist draußen unterwegs, und es zerfällt in zwei Hälften, die verschiedenen Verträgen folgen. Ein Pedelec bis 25 Kilometer pro Stunde ist rechtlich kein Kraftfahrzeug, ein Roller schon. Deshalb gehört der Unfall des einen Fahrers in die Betriebshaftpflicht und derselbe Unfall des anderen in die Kfz-Haftpflicht.
Wer braucht eine Versicherung für Lieferdienste?
Kurier- und Paketdienste ohne Speisen behandeln wir auf einer eigenen Seite, Lieferungen mit Lkw über 3,5 Tonnen ebenfalls.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
-
Lieferdienste mit eigener Flotte
Räder, Pedelecs, Roller und Transporter nebeneinander heißen mehrere Vertragswelten in einem Betrieb.
-
Restaurants mit eigener Lieferung
Ihre Betriebshaftpflicht für das Lokal deckt die Fahrten nicht automatisch mit ab.
-
Dienste mit Subunternehmern
Fremde Fahrer auf eigenen Aufträgen verschieben Haftung und Status, und beides fällt erst im Streit auf.
-
Dienste auf Plattformen
Bewertungen, Provisionen und Datenzugriffe hängen an Verträgen, die Sie nicht selbst geschrieben haben.
-
Dienste mit eigener App
Wer Bestell- und Zahlungsdaten selbst verarbeitet, trägt die Folgen eines Angriffs auch selbst.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei gemischten Flotten
Wir gehen bei Ihnen die Flotte Fahrzeug für Fahrzeug durch, und zwar nach einer einzigen Frage: Ist das rechtlich ein Kraftfahrzeug? Beim Pedelec bis 25 Kilometer pro Stunde lautet die Antwort nein, beim Roller ja, und daran hängt, welcher Vertrag im Schadenfall zahlt. Mischflotten sind die Regel, und die Lücke entsteht genau dort, wo jemand den Roller für ein schnelleres Fahrrad hält.
Nachweise für Plattformen und Auftraggeber
Lieferplattformen verlangen im Partnervertrag einen Haftpflichtnachweis, Vermieter von Lager- und Küchenflächen die Bestätigung mit Mietsachschäden, und Firmenkunden bei Rahmenverträgen eine bestimmte Summe. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Restaurant mit zwei Lieferautos braucht andere Bausteine als ein Dienst mit 40 Fahrern. Wir fragen Fahrzeugarten, Fahrerzahl, Subunternehmer und eigene Systeme vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Lieferdienste?
In der Regel die Betriebshaftpflicht für Fahrten und Übergabe, die Kfz-Versicherung für alles mit Kennzeichen, Cyber für Bestell- und Zahlungsdaten und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Lieferdienste Pflicht?
Pflicht ist bei Ihnen die Kfz-Haftpflicht für jedes Kraftfahrzeug, und dazu gehören auch Roller und Mofas. Bei diesen läuft die Pflicht nicht über eine Zulassung, sondern über ein Versicherungskennzeichen, das für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis zum Ende des Februars gilt und jedes Jahr neu beschafft werden muss. Ein Pedelec, das mit höchstens 0,25 Kilowatt unterstützt und dessen Unterstützung spätestens bei 25 Kilometern pro Stunde endet, ist dagegen kein Kraftfahrzeug und braucht keine Kfz-Haftpflicht. Pflicht ist außerdem die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Fahrer, und zwar auch bei Aushilfen und Minijobs.
Was kostet eine Versicherung für Lieferdienste?
Das hängt vor allem von der Zahl der Fahrer, der Zusammensetzung Ihrer Flotte, dem Lieferradius und daran, ob Sie mit Subunternehmern arbeiten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Deckt meine Betriebshaftpflicht die Fahrer ab?
Auf dem Fahrrad und dem Pedelec in der Regel ja, denn beides ist rechtlich kein Kraftfahrzeug. Auf dem Roller nicht: Die Bedingungen schließen Schäden aus, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs verursacht werden, und dafür ist die Kfz-Haftpflicht da. Wer eine gemischte Flotte fährt, braucht beide Verträge und sollte wissen, welcher für welches Fahrzeug einsteht.
Was ist ein Versicherungskennzeichen?
Der Nachweis der Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge, die keine Zulassung brauchen, etwa Roller bis 45 Kilometer pro Stunde. Sie bekommen es vom Versicherer nach Abschluss und Zahlung. Es gilt für ein Verkehrsjahr vom 1. März bis Ende Februar und verliert danach seine Gültigkeit. Wer im März nicht erneuert, fährt ohne Pflichtversicherung, und das ist strafbar.
Hafte ich für Schäden im Hausflur des Kunden?
Ja. Die Treppe, die Wohnungstür und der Aufzug gehören dem Kunden oder seinem Vermieter, und was Ihr Fahrer dort beschädigt, ist ein Sachschaden Dritter. Das ist ein klassischer Fall für die Betriebshaftpflicht, und bei vielen Fahrten im Tag passiert es öfter, als man denkt.
Was gilt für Fahrer auf eigene Rechnung?
Zwei Dinge sind zu klären. Erstens die Versicherung: Selbstständige Fahrer sind in Ihrer Betriebshaftpflicht nicht automatisch mitversichert, und ihre eigene Deckung sollten Sie sich zeigen lassen. Zweitens der Status: Wer Touren, Zeiten und Kleidung vorgibt, bewegt sich auf eine Anstellung zu. Das ist keine Versicherungsfrage, aber es entscheidet mit, wer am Ende in Anspruch genommen wird.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
Inhaltlicher Stand:



