Versicherung für Maler und Lackierer

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Malerarbeiten, Lackierung, Tapezieren, Fassade und Bodenbeschichtung. Wir platzieren die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden, das Werkzeug unterwegs und die Fahrzeuge bei Versicherern, die Maler- und Lackierbetriebe zeichnen, und sagen vorher, woran der Spritznebelschaden hängt.

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Was ist eine Versicherung für Maler und Lackierer?

Eine Versicherung für Maler- und Lackierbetriebe ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden, dem Betrieb samt Lager, dem Gerät unterwegs und den Fahrzeugen. Ihr Gewerk hat eine Eigenheit, die kein anderes hat: Der Schaden verlässt die Baustelle durch die Luft. Spritznebel setzt sich auf Nachbarfassaden, Verglasungen, Terrassen und parkenden Autos ab, oft über eine ganze Straßenseite. Es wird nicht ein großer Fall daraus, sondern dreißig kleine zur selben Zeit, jeder mit eigenem Gutachter.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Maler und Lackierer?

Betriebe mit Asbest- und Schadstoffsanierung als Schwerpunkt, mit Industrielackierung und solche mit mehreren Spritznebelschäden in den letzten Jahren betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Fassadenbetriebe

    Spritzen im Freien bei Wind: Der Nebel trägt weiter, als man denkt, und trifft fremdes Eigentum, das niemand abgedeckt hat.

  • Lackierbetriebe

    Lackieren vor Ort statt in der Kabine, an Fenstern, Türen und Metallbau, mitten in genutzten Gebäuden.

  • Innenarbeiten in bewohnten Objekten

    Parkett, Naturstein, Einbauküchen und Kunst: Hier entstehen die Schäden nicht durch Nebel, sondern durch fehlende Abdeckung.

  • Arbeiten im Altbau

    Schleifen und Abbeizen alter Anstriche und Putze setzt Stäube frei. Was darin steckt, muss der Auftraggeber Ihnen vorher schriftlich sagen.

  • Betriebe mit Bodenbeschichtung

    Lösemittelhaltige Siegel in geschlossenen Räumen sind eine Brand- und Explosionsgefahr, und getränkte Tücher im Transporter sind es auch.

  • Betriebe mit Wärmedämmung

    Mit dem Dämmsystem übernehmen Sie eine Bauteilfunktion, und ein Fehler daran zeigt sich erst Jahre später an der Fassade.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise im Maler- und Lackiererhandwerk

Wir kennen die Frage, an der ein Spritznebelschaden entschieden wird: Waren die offensichtlich notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen. Mit Abdeckung ist es ein gewöhnlicher Sachschaden, ohne sie ein Tätigkeitsschaden, und der ist in vielen Verträgen begrenzt. Dieselbe Plane entscheidet über Deckung und Selbstbehalt.

2

Nachweise für Auftraggeber und Vergabestellen

Hausverwaltungen, Generalunternehmer und öffentliche Vergabestellen verlangen den Deckungsnachweis, bei der Vergabe eine Haftpflicht in geeigneter Höhe. Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht, der Auftrag nennt sie. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Betrieb mit Innenarbeiten braucht andere Summen als einer, der Fassaden an befahrenen Straßen spritzt. Wir fragen Spritzverfahren, Fassadenanteil und Altbau vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Maler und Lackierer?

In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden und ausreichender Summe für Serienschäden, der Betrieb mit Lager und Ertragsausfall, das Gerät unterwegs und die Fahrzeuge. Wer Wärmedämmung aufbringt, braucht die längere Haftung dafür im Blick.

Ist eine Versicherung für Maler und Lackierer Pflicht?

Nein, eine Betriebshaftpflicht ist für Maler- und Lackierbetriebe nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes zulassungspflichtige Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter. Maler und Lackierer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk, die Eintragung in die Handwerksrolle verlangt also den Meister oder eine gleichwertige Qualifikation, eine Versicherung verlangt sie nicht. Eine Pflicht, die nicht Sie trifft, sondern Ihren Auftraggeber, sollten Sie trotzdem kennen: Wer Arbeiten an einem Gebäude veranlasst, muss Ihnen vor Beginn schriftlich alles mitteilen, was ihm zur Bau- und Nutzungsgeschichte über vorhandene oder vermutete Gefahrstoffe vorliegt. Lassen Sie sich das geben, bevor Sie die Schleifmaschine ansetzen.

Was kostet eine Versicherung für Maler und Lackierer?

Das hängt vor allem von der Lohnsumme, der Zahl der Mitarbeiter, dem Anteil an Fassaden- und Spritzarbeiten und daran, ob Sie im Altbau arbeiten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Ist Spritznebel auf fremden Autos versichert?

Grundsätzlich ja, aber die Einordnung entscheidet über Umfang und Selbstbehalt. Waren die offensichtlich notwendigen Schutzvorkehrungen getroffen, ist es ein gewöhnlicher Sachschaden. War nicht abgedeckt, wird er als Tätigkeitsschaden behandelt, und der ist in vielen Verträgen eingeschränkt. Achten Sie außerdem auf die Summe: dreißig Fahrzeuge sind dreißig Ansprüche.

Was ist, wenn Farbe auf das fertige Parkett kommt?

Das ist der häufigste Innenschaden Ihres Gewerks und fast immer eine Frage der Abdeckung. Versichert ist der Schaden am Parkett, nicht die Kosten, Ihren eigenen Anstrich noch einmal richtig zu machen. Bei hochwertigen Oberflächen wird daraus schnell der Austausch der ganzen Fläche statt einer Teilreparatur.

Sind Asbest und alte Schadstoffe mitversichert?

Asbest ist in den üblichen Bedingungen ausgeschlossen, ohne Rücksicht auf Verschulden, während das Gefahrstoffrecht Ihnen zugleich Prüf- und Anzeigepflichten auferlegt. Diese Lücke lässt sich nicht wegversichern. Was Sie tun können: den Vorbefund schriftlich vom Auftraggeber verlangen, vor Beginn.

Brauche ich etwas für getränkte Lappen und Lösemittel?

Versichert ist der Schaden, den ein Brand bei anderen anrichtet, also im Nachbarobjekt oder am Gebäude des Kunden. Ihr eigener Transporter und Ihr eigenes Lager gehören in die Sachversicherung. Und wenn mit brennbaren Stoffen bewusst vorschriftswidrig umgegangen wurde, steht der Versicherungsschutz für den Verursacher in Frage.

Wie lange hafte ich für eine Fassade?

Länger, als die meisten denken. Bei Anstrichen zeigt sich ein Fehler oft erst nach Jahren über Ablösungen und Durchfeuchtung, bei Wärmedämmsystemen noch später. Für den Fehler haftet der Versicherer der Ausführungszeit, deshalb entscheidet bei einem Wechsel die Nachhaftung und nicht der Beitrag.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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