Versicherung für Marktforschungsinstitute

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Quantitative und qualitative Marktforschung, Panels, Befragungen und Datenanalyse. Wir platzieren die Vermögensschadenhaftpflicht für Methodik- und Analysefehler und Cyber mit Datenschutzansprüchen bei Versicherern, die Institute zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Marktforschungsinstitute?

Eine Versicherung für Marktforschungsinstitute ist das Paket aus der Vermögensschadenhaftpflicht, Cyber mit Datenschutzansprüchen, der Betriebshaftpflicht und der Büroausstattung. Zwei Risiken bestimmen Ihr Geschäft. Sie verwalten personenbezogene Daten in großer Zahl, und wer wegen eines Datenschutzverstoßes einen materiellen oder immateriellen Schaden hat, kann sich unmittelbar an Sie wenden, nicht nur an Ihren Auftraggeber. Und Ihr Ergebnis ist eine Entscheidungsgrundlage: Ein Fehler in Stichprobe, Gewichtung oder Auswertung kostet Ihren Kunden Geld, ohne etwas zu beschädigen.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Marktforschungsinstitute?

Institute mit Gesundheitsdaten, mit Befragungen von Kindern und mit Projekten außerhalb Europas betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Institute mit eigenem Panel

    Sie führen die Daten tausender Teilnehmer auf Dauer. Bei einem Abfluss kann sich jeder Einzelne an Sie wenden, und die Zahl ist die Rechengröße.

  • Institute mit Auftragsverarbeitung

    Verarbeiten Sie Daten für einen Auftraggeber, haften Sie dennoch unmittelbar gegenüber den Betroffenen, und zwar neben ihm.

  • Institute mit Feldarbeit

    Interviewer unterwegs, Teststudios und Gruppendiskussionen bringen Personen in Ihre Räume und Ihre Leute in fremde.

  • Institute mit Entscheidungsrelevanz

    Wenn eine Studie über eine Produkteinführung oder einen Markteintritt entscheidet, bemisst sich der Streit an der Investition und nicht am Honorar.

  • Institute mit Kundeninterna

    Sie sehen Preis-, Absatz- und Produktpläne Ihrer Auftraggeber, oft vor dem Markt. Das ist ein eigener Haftungstatbestand.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Instituten

Wir rechnen Ihre Summe von der Zahl der Teilnehmer her und nicht vom Projektvolumen, weil Ihr größter Schaden so entsteht. Und wir achten auf die Rolle: Als Auftragsverarbeiter haften Sie den Betroffenen unmittelbar, nicht nur Ihrem Auftraggeber. Diese Ansprüche sind in einer Betriebshaftpflicht nur gedeckt, wenn sie ausdrücklich vereinbart sind.

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Nachweise für Auftraggeber und Vergabe

Konzerne und öffentliche Auftraggeber verlangen Deckungsnachweise, bei öffentlichen Vergaben eine Haftpflicht in geeigneter Höhe; eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form und sagen vorher, ob die Summe zur Größe Ihres Panels passt.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Institut mit reiner Auftragsanalyse braucht andere Bausteine als eines mit eigenem Panel und Teststudio. Wir fragen Panelgröße, Datenarten, Feldarbeit und Entscheidungsrelevanz Ihrer Studien vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Marktforschungsinstitute?

In der Regel die Vermögensschadenhaftpflicht, Cyber mit Datenschutzansprüchen, die Betriebshaftpflicht und die Büroausstattung mit Ertragsausfall. Wer ein eigenes Panel führt, braucht die Datenseite in deutlich höherer Summe.

Ist eine Versicherung für Marktforschungsinstitute Pflicht?

Nein, für Marktforschungsinstitute gibt es keine gesetzliche Pflicht zur Berufs- oder Betriebshaftpflicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Eine Haftung ohne Versicherungspflicht trifft Sie dafür unmittelbar: Wer wegen eines Verstoßes gegen das Datenschutzrecht einen materiellen oder immateriellen Schaden hat, kann Schadenersatz vom Verantwortlichen oder vom Auftragsverarbeiter verlangen, und befreit wird nur, wer nachweist, in keinerlei Hinsicht verantwortlich zu sein. Als Institut mit Panel sind Sie damit gegenüber jedem Teilnehmer in der Pflicht, nicht nur gegenüber Ihrem Auftraggeber.

Was kostet eine Versicherung für Marktforschungsinstitute?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Größe Ihres Panels, der Sensibilität der erhobenen Daten und daran, ob Ihre Studien Investitionsentscheidungen tragen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Hafte ich gegenüber Panelteilnehmern persönlich?

Ja. Der Anspruch auf Schadenersatz richtet sich gegen den Verantwortlichen oder gegen den Auftragsverarbeiter, und er umfasst materielle wie immaterielle Schäden. Befreit wird nur, wer nachweist, in keinerlei Hinsicht für den Umstand verantwortlich zu sein. Bei einem Panel mit vielen Teilnehmern summieren sich auch kleine Einzelbeträge zu einer Zahl, die kein Projektbudget trägt.

Reicht meine Betriebshaftpflicht für einen Methodikfehler?

Nein. Ein Fehler in Stichprobe, Gewichtung oder Auswertung beschädigt nichts, er führt zu einer falschen Entscheidung, und das ist ein reiner Vermögensschaden. Die übliche Erweiterung einer Betriebshaftpflicht nimmt beratende und prüfende Tätigkeit ausdrücklich wieder heraus. Sie brauchen die eigenständige Vermögensschadenhaftpflicht.

Ist eine Befragung dasselbe wie Werbung?

Rechtlich nicht, und diese Abgrenzung ist für Sie wichtig. Für Werbung per E-Mail und Telefon gelten strenge Einwilligungsregeln. Eine reine Befragung ist keine Werbung. Die Grenze verschwimmt aber, sobald aus einem Interview eine Verkaufsansprache wird oder Kontaktdaten später für Werbung genutzt werden. Dann gilt das strenge Regime, und das ist eine Frage der Prozesse, nicht der Police.

Was ist mit den Interna meiner Auftraggeber?

Sie sind ein eigener Haftungstatbestand. Sie sehen Preis-, Absatz- und Produktplanungen oft vor dem Markt, und Nutzung oder Offenlegung entgegen einer Verschwiegenheits- oder Nutzungsbeschränkungspflicht ist verboten. Wichtig dabei: Eine bewusste Pflichtverletzung ist in der Vermögensschadenhaftpflicht ausgeschlossen. Versichert ist der Fehler, nicht die Entscheidung dagegen.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

Was möchten Sie absichern?

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