Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Handel über Amazon, eBay, Otto und andere Marktplätze, mit Eigenmarke, Import und Fulfillment durch die Plattform. Wir platzieren Betriebs- und Produkthaftpflicht mit Rückrufkosten, Cyber und den Rechtsschutz.
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Was ist eine Versicherung für Marktplatzhändler?
Eine Versicherung für Marktplatzhändler ist das Paket aus Betriebs- und Produkthaftpflicht, den Rückrufkosten, Cyber und dem Rechtsschutz. Ihr Geschäftsmodell führt fast zwangsläufig in die Herstellerhaftung: Wer eine Eigenmarke anlegt, gilt als Hersteller, und wer direkt importiert, ebenfalls. Dazu kommt die Menge. Ein Produktfehler liegt bei Ihnen nicht in einem Regal, sondern gleichzeitig bei Hunderten Käufern, und die Plattform verlangt schnelle Reaktion.
Wer braucht eine Versicherung für Marktplatzhändler?
Eigene Onlineshops ohne Marktplatzanteil und klassischer Versandhandel laufen auf eigenen Seiten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Händler mit Eigenmarke
Der eigene Markenname auf der Verpackung macht Sie rechtlich zum Hersteller.
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Direktimporteure
Mit dem Import in den Europäischen Wirtschaftsraum übernehmen Sie die Herstellerstellung endgültig.
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Händler mit Plattform-Fulfillment
Die Ware liegt im Lager der Plattform, die Haftung dafür bleibt bei Ihnen.
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Händler mit hohen Stückzahlen
Ein Fehler in einer Charge erreicht viele Käufer gleichzeitig, und die Reklamationen kommen gebündelt.
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Händler mit mehreren Marktplätzen
Mehrere Konten, mehrere Regelwerke und mehrere Stellen, an denen gesperrt werden kann.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Marktplatzhändlern
Wir rechnen bei Ihnen in Stückzahlen und nicht in Umsatz. Wie viele Einheiten einer Charge sind im Markt, wo werden sie benutzt, und was kostet es, sie zurückzuholen? Daraus folgt die Produkthaftpflichtsumme und die Frage, ob Rückrufkosten dazugehören. Und wir sagen Ihnen offen, was nicht versicherbar ist: die Sperrung Ihres Verkäuferkontos. Das ist ein Geschäftsrisiko, dem man mit mehreren Kanälen begegnet, nicht mit einer Police.
Nachweise für Plattformen und Lieferanten
Marktplätze verlangen ab bestimmten Umsätzen einen Haftpflichtnachweis mit festen Summen und eigener Formulierung, Lieferanten bei Eigenmarken einen Produkthaftpflichtnachweis. Wir liefern sie in der verlangten Form und in der von der Plattform geforderten Sprache.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Händler mit Markenware braucht andere Summen als einer mit eigener Marke aus Direktimport. Wir fragen Sortiment, Eigenmarken, Import, Stückzahlen und Plattformen vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Marktplatzhändler?
In der Regel die Betriebs- und Produkthaftpflicht mit Summen nach Stückzahl, die Rückrufkosten, Cyber und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Marktplatzhändler Pflicht?
Eine Versicherungspflicht gibt es nicht, aber die großen Marktplätze verlangen ab bestimmten Umsatzschwellen vertraglich eine Haftpflichtversicherung mit festgelegten Mindestsummen; ohne sie wird das Konto eingeschränkt. Rechtlich entscheidend ist die Produkthaftung: Als Hersteller gilt, wer seinen Namen oder seine Marke anbringt, und ebenso, wer ein Produkt in den Europäischen Wirtschaftsraum einführt. Ist der Hersteller nicht feststellbar, haftet jeder Lieferant wie ein Hersteller, sofern er dem Geschädigten nicht binnen eines Monats nach dessen Aufforderung den Hersteller oder seinen Vorlieferanten benennt. Dazu kommen die Informationspflichten im Fernabsatz und der Datenschutz für Bestelldaten.
Was kostet eine Versicherung für Marktplatzhändler?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der verkauften Stücke, dem Anteil an Eigenmarken und Import und Ihrem Sortiment ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Verlangt die Plattform eine Versicherung?
Ab bestimmten Umsatzschwellen ja, und zwar mit festen Mindestsummen und oft mit einer vorgegebenen Formulierung der Bestätigung. Das ist keine gesetzliche Pflicht, sondern Vertragsbedingung, aber praktisch läuft es auf dasselbe hinaus: Ohne Nachweis wird das Konto eingeschränkt. Wir stellen die Bestätigung so aus, wie die Plattform sie annimmt.
Bin ich mit meiner Eigenmarke Hersteller?
Ja. Wer sich durch das Anbringen seines Namens, seiner Marke oder eines anderen unterscheidungskräftigen Kennzeichens als Hersteller ausgibt, gilt als Hersteller. Dass ein Dritter produziert hat, ändert daran nichts. Kombiniert mit Direktimport sind Sie damit doppelt in der Rolle, und die Produkthaftpflicht ist Ihr Hauptvertrag.
Was ist, wenn mein Verkäuferkonto gesperrt wird?
Dann steht Ihr Vertrieb, und dagegen gibt es keine Versicherung. Das sagen wir Ihnen lieber vorher als nachher. Was hilft, ist betrieblich: mehrere Kanäle, ein eigener Shop neben den Marktplätzen und saubere Dokumentation zu Produktsicherheit und Lieferkette, weil die meisten Sperrungen genau daran hängen. Für die rechtliche Auseinandersetzung ist der Rechtsschutz da.
Brauche ich Rückrufkosten?
Wenn Sie Eigenmarken oder Importware in Stückzahl verkaufen, ja. Die Produkthaftpflicht zahlt Schäden, die Ihr Produkt anrichtet, nicht die Kosten, es zurückzuholen. Bei Hunderten Käufern sind Benachrichtigung, Rücksendung, Prüfung und Entsorgung aber der größere Posten, und die Plattform drängt auf schnelle Reaktion, bevor geklärt ist, wer am Ende zahlt.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
Inhaltlicher Stand:



