Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Sondermaschinen, Anlagenbau, Automatisierung und Inbetriebnahme beim Kunden. Wir platzieren die Betriebs- und Produkthaftpflicht, die Deckung für Stillstandskosten des Abnehmers und die Rückrufdeckung bei Versicherern, die Maschinenbau zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
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Was ist eine Versicherung für Maschinenbauer?
Eine Versicherung für Maschinen- und Anlagenbauer ist das Paket aus der Betriebs- und Produkthaftpflicht, der Deckung für reine Vermögensschäden, dem Betrieb mit Ertragsausfall und der Rückrufdeckung. Was Sie von Zulieferern unterscheidet, ist die Konstruktionsverantwortung. Sie entscheiden, wie die Maschine funktioniert, Sie schreiben die Betriebsanleitung, und wenn Sie Zukaufkomponenten zu einer Anlage verketten, werden Sie Hersteller der Gesamtheit, auch wenn kein einziges Teil aus Ihrer Fertigung kommt.
Wer braucht eine Versicherung für Maschinenbauer?
Anlagen für Luftfahrt und Kerntechnik, Maschinen mit Zulassung durch eine benannte Stelle und Betriebe mit einem Personenschaden an einer eigenen Maschine betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Sondermaschinenbauer
Jede Maschine ist ein Einzelstück mit eigener Konstruktionsverantwortung, und die Betriebsanleitung ist Teil des Produkts.
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Anlagenbauer mit Verkettung
Wer vorhandene Maschinen zu einer Anlage verbindet, wird Hersteller der Gesamtheit. Das überrascht Betriebe, die sich als Integrator verstehen.
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Betriebe mit Inbetriebnahme beim Kunden
Montage in laufenden Produktionen: Der Schaden entsteht dort, wo Sie keine Kontrolle über die Umgebung haben.
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Betriebe mit Druckgeräten in der Anlage
Oberhalb geringer Drücke gelten eigene Produktanforderungen samt Konformitätsbewertung, und bei Verdacht auf Nichtkonformität drohen Rücknahme und Rückruf.
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Exporteure
Ansprüche außerhalb Europas folgen anderen Regeln und anderen Summen, und das muss im Vertrag stehen, nicht im Nachhinein.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise im Maschinenbau
Wir trennen bei Ihnen drei Dinge, die oft in einer Police landen und dort nicht zusammenpassen: den Personenschaden an der Maschine, den Produktionsausfall beim Abnehmer und die Nachrüstung einer ganzen Serie im Feld. Nur das erste ist Produkthaftung. Die anderen zwei brauchen eigene Zusagen, und ohne sie bleibt der teuerste Teil bei Ihnen.
Nachweise für Abnehmer und Ausschreibungen
Industriekunden verlangen Deckungsnachweise mit Summen, die zum Anlagenwert passen, öffentliche Auftraggeber dürfen eine Haftpflicht in geeigneter Höhe fordern. Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht, die Ausschreibung nennt sie. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Betrieb mit Serienmaschinen braucht andere Bausteine als einer mit Großanlagen und Projektgeschäft. Wir fragen Konstruktionsanteil, Verkettung, Inbetriebnahme und Exportmärkte vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Maschinen- und Anlagenbauer?
In der Regel die Betriebs- und Produkthaftpflicht, eine Zusage für reine Vermögensschäden aus Stillstand, der Betrieb mit Ertragsausfall und Montageversicherung, die Rückruf- und Nachrüstdeckung und die Fahrzeuge.
Ist eine Versicherung für Maschinenbauer Pflicht?
Nein, eine Betriebs- oder Produkthaftpflicht ist für Maschinen- und Anlagenbauer nicht gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten. Ohne Versicherungspflicht trifft Sie die Herstellerhaftung für Personenschäden aus einem Produktfehler, ohne Verschulden, und sie trifft Sie auch für eine Anlage, die Sie aus fremden Komponenten verkettet haben. Betriebspflichten und keine Versicherungen sind die Konformitätsbewertung, die technischen Unterlagen, die Betriebsanleitung und die Kennzeichnung; unvollständige Maschinen bekommen stattdessen Montageanleitung und Einbauerklärung. Verlangt wird der Deckungsnachweis von Ihren Abnehmern, meist mit Summen, die am Anlagenwert hängen.
Was kostet eine Versicherung für Maschinenbauer?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl der Konstrukteure, dem Anlagenwert je Projekt und daran, ob Sie exportieren und beim Kunden in Betrieb nehmen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Hafte ich für eine Anlage aus fremden Komponenten?
Ja. Wer vorhandene Maschinen und Zukaufteile zu einer Anlage verkettet, verantwortet die Gesamtheit und wird für sie zum Hersteller. Dass jede Einzelkomponente von einem anderen stammt und eigene Papiere hat, hilft nicht: bewertet wird die Anlage, die Sie geliefert haben, einschließlich der Schnittstellen zwischen den Teilen.
Ist der Produktionsausfall meines Kunden gedeckt?
Nicht durch die Produkthaftpflicht. Die trägt Personenschäden und Schäden an privat genutzten Sachen. Steht die Produktion Ihres Kunden, ist das ein reiner Vermögensschaden, und der braucht eine eigene Zusage. Für Maschinenbauer ist das regelmäßig der größere Posten als der Sachschaden an der Maschine.
Was kostet eine Nachrüstung im Feld?
Mehr als der Fehler vermuten lässt, weil sie bei jedem Kunden einzeln stattfindet: Anfahrt, Umbau, Wiederinbetriebnahme und der Stillstand während der Maßnahme, multipliziert mit der Stückzahl. Das sind Kosten und kein Schadenersatz, also trägt eine Haftpflicht sie nicht von sich aus.
Was ändert sich bei Druckgeräten in der Anlage?
Oberhalb geringer Drücke gelten eigene Produktanforderungen mit Konformitätsbewertung und Dokumentation, und bei Verdacht auf Nichtkonformität sind Korrekturmaßnahmen, Rücknahme oder Rückruf vorgesehen, samt Information der Marktüberwachung. Das ist ein zweites Pflichtenregime neben dem Maschinenrecht und gehört vor dem Angebot geklärt.
Deckt meine Police Montagearbeiten beim Kunden?
Nur wenn Montage und Inbetriebnahme als versicherte Tätigkeit genannt sind. Dort entstehen Bearbeitungsschäden an fremden Anlagen und Brandschäden in fremden Hallen, oft neben laufender Produktion. Das ist ein anderes Risiko als Ihre eigene Fertigung und wird gesondert bewertet.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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