Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Motorradhandel, Werkstatt, Zubehör und Winterverwahrung. Wir platzieren den Bestand, die Probefahrten auf roten Kennzeichen und die Betriebshaftpflicht mit Kundenmaschinen bei Versicherern, die Zweiradbetriebe zeichnen.
Erzählen Sie uns von Ihrem Betrieb.
Persönliche Rückmeldung werktags innerhalb einer Stunde.
Was ist eine Versicherung für Motorradbetriebe?
Eine Versicherung für Motorradbetriebe ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Kundenmaschinen, dem Bestand samt Winterverwahrung, den roten Kennzeichen und der Werkstatt. Die Probefahrt ist hier etwas anderes als im Autohandel. Ein Interessent, der stürzt, ist ein Personenschaden, und er ist nicht in einer Karosserie geschützt. Dazu kommt die Saison: Ihr Geschäft drängt sich auf wenige Monate, und ein Ausfall im Frühjahr lässt sich im Herbst nicht nachholen.
Wer braucht eine Versicherung für Motorradbetriebe?
Betriebe mit Rennsportaufbereitung, mit Vermietung von Maschinen und mit Tuning betrachten wir gesondert, weil dort andere Versicherermärkte greifen.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Händler mit Probefahrtbetrieb
Ein Sturz des Interessenten ist ein Personenschaden, und er wirft die Frage auf, wem Sie die Maschine überlassen haben.
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Betriebe mit Winterverwahrung
Achtzig fremde Maschinen über fünf Monate in einer Halle sind ein sechsstelliger Wert in fremdem Eigentum.
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Werkstätten für Zweiräder
Arbeiten an Bremsen und Fahrwerk wirken sich unmittelbar auf die Fahrsicherheit aus, ohne schützende Karosserie.
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Saisonbetriebe
Ein Brand im März trifft Sie anders als einer im November. Die Haftzeit des Ertragsausfalls muss das abbilden.
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Händler mit Zubehör und Bekleidung
Schutzkleidung und Helme sind Produkte mit Sicherheitsfunktion, und wer sie verkauft, steht in der Lieferkette.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise im Zweiradgeschäft
Wir behandeln die Probefahrt bei Ihnen als Personenschadenrisiko und nicht als Lackkratzer. Und wir sehen uns die Winterverwahrung gesondert an, weil dort fremdes Eigentum in einer Größenordnung liegt, die in Standardverträgen regelmäßig unterschätzt wird. Beides fällt bei einem Autohaus nicht so ins Gewicht.
Nachweise für Hersteller und Verwahrkunden
Hersteller verlangen Deckungsnachweise im Händlervertrag, und Kunden, die ihre Maschine über den Winter bei Ihnen lassen, fragen zunehmend danach. Wir liefern die Bestätigung in der verlangten Form, mit der Verwahrung ausdrücklich benannt.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein reiner Händler braucht andere Bausteine als ein Betrieb mit Werkstatt und großer Verwahrung. Wir fragen Bestandswert, Verwahrungsumfang, Probefahrtpraxis und Saisonverlauf vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Motorradhändler und -werkstätten?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Kundenmaschinen und Probefahrten, der Bestand samt Verwahrung, die roten Kennzeichen und die Werkstatt mit saisongerechter Haftzeit im Ertragsausfall.
Ist eine Versicherung für Motorradbetriebe Pflicht?
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich Pflicht, für jede zulassungspflichtige Maschine und für Ihre roten Kennzeichen, mit mindestens siebeneinhalb Millionen Euro für Personenschäden, 1.300.000 Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für reine Vermögensschäden je Schadensfall. Pflicht ist außerdem die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter. Alles Weitere ist freiwillig, aber bei Ihnen besonders folgenreich: Die Probefahrt ist der Punkt, an dem aus einem Verkaufsgespräch ein Personenschaden werden kann, und die Winterverwahrung der, an dem fremdes Eigentum in großer Zahl in Ihrer Halle steht.
Was kostet eine Versicherung für Motorradbetriebe?
Das hängt vor allem von dem Bestandswert, dem Umfang der Winterverwahrung, dem Werkstattanteil und daran, wie Sie Probefahrten handhaben ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Wer haftet, wenn ein Interessent auf der Probefahrt stürzt?
Für Schäden bei Dritten greift die Kfz-Haftpflicht des Kennzeichens. Für den gestürzten Fahrer selbst und für die Maschine ist es komplizierter, und es wird gefragt, wem Sie die Maschine überlassen haben und ob die Fahrerlaubnis geprüft war. Eine dokumentierte Übergabe mit Führerscheinprüfung ist hier das Wichtigste, was Sie selbst in der Hand haben.
Sind eingelagerte Kundenmaschinen versichert?
Nur ausdrücklich. Sie sind fremdes Eigentum in Verwahrung und damit in der Haftpflicht ausgeschlossen, und in der Sachversicherung brauchen sie einen eigenen Posten mit eigener Summe. Bei achtzig Maschinen über den Winter liegt dort schnell mehr Wert als in Ihrem eigenen Bestand.
Warum ist die Haftzeit im Ertragsausfall bei mir wichtig?
Weil Ihr Jahr nicht gleichmäßig verläuft. Ein Schaden im März kostet Sie die Saison, einer im November fast nichts. Eine Haftzeit, die am Jahresmittel bemessen ist, trägt den Frühjahrsfall nicht. Wir legen sie deshalb so, dass sie eine ganze Saison überbrückt.
Hafte ich für verkaufte Schutzkleidung?
Als Händler stehen Sie in der Lieferkette. Lässt sich der Hersteller nicht feststellen, kann jeder Lieferant wie ein Hersteller haften, sofern er nicht binnen eines Monats seinen Vorlieferanten benennt. Bei Helmen und Protektoren geht es dabei um Personenschäden, deshalb lohnt eine dokumentierte Lieferkette.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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