Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Pensionen, Gasthöfe, Landgasthäuser und Gästehäuser, meist im eigenen Haus und oft mit Gastraum. Wir platzieren Betriebshaftpflicht mit Gastwirtehaftung, Gebäude und Inhalt mit Ertragsausfall und die Betriebsschließung bei Versicherern, die kleine Häuser zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Pensionen und Gasthöfe?
Eine Versicherung für Pension und Gasthof ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht mit Gastwirtehaftung, dem Gebäude und Inhalt mit Ertragsausfall, der Betriebsschließung und dem Rechtsschutz. Der Unterschied zum Hotel liegt weniger in der Zahl der Zimmer als im Haus selbst. Bei Ihnen ist es meist Eigentum der Familie und zugleich Betrieb, Wohnung und Altersvorsorge. Deshalb entscheidet die Versicherungssumme hier über mehr als über den Betrieb.
Wer braucht eine Versicherung für Pensionen und Gasthöfe?
Häuser mit Klinik- oder Pflegebetrieb, mit öffentlichem Schwimmbad und mit eigener landwirtschaftlicher Produktion betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Landgasthöfe mit Zimmern
Küche, Gaststube, Saal und Beherbergung unter einem Dach sind vier Risiken in einem Vertrag.
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Pensionen ohne Gastronomie
Kleinere Summen, aber dieselbe gesetzliche Haftung für die Sachen der Gäste.
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Häuser im Familienbesitz
Wenn Betrieb und Wohnung dasselbe Gebäude sind, muss der Vertrag beide Nutzungen kennen.
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Häuser mit Feiern und Saalbetrieb
Hochzeiten und Vereinsfeiern bringen viele Gäste gleichzeitig ins Haus, und das verändert die Summe.
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Betriebe mit Hofladen oder Direktverkauf
Verkauf eigener Erzeugnisse ist ein weiteres Risiko und gehört ausdrücklich in die Police.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei kleinen Häusern
Wir sehen bei Ihnen zuerst auf die Gebäudesumme und auf die Nutzung. Alte Häuser sind oft mit einem Wert versichert, der aus der Zeit vor dem letzten Umbau stammt, und Nebengebäude, Scheunen und der Saal fehlen im Vertrag ganz. Nach einem Brand entscheidet genau das darüber, ob Sie wieder aufbauen können. Dazu prüfen wir, ob die private Wohnnutzung im selben Haus richtig abgebildet ist.
Nachweise für Bank und Verpachtung
Die Bank verlangt bei einer Finanzierung die Gebäudeversicherung, Brauereien im Liefervertrag die Betriebshaftpflicht, und bei Verpachtung der Gaststube verlangt der Pächter oder Sie selbst den Nachweis der Gegenseite. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Gästehaus mit sechs Zimmern braucht andere Bausteine als ein Gasthof mit Saal und Küche. Wir fragen Zimmer, Gebäude, Nebengebäude, Gastronomie und Feiern vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Pensionen und Gasthöfe?
In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Gastwirtehaftung, Gebäude und Inhalt mit Ertragsausfall, die Betriebsschließung und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Pensionen und Gasthöfe Pflicht?
Vorgeschrieben ist keine Haftpflichtversicherung, wohl aber gilt für Sie dieselbe gesetzliche Haftung wie für jedes Hotel: Wer gewerbsmäßig Gäste beherbergt, haftet ohne eigenes Verschulden für die Sachen, die der Gast einbringt, begrenzt auf das Hundertfache des Tagespreises, mindestens 600 Euro und höchstens 3.500 Euro, für Geld und Kostbarkeiten auf 800 Euro. Fahrzeuge und was darin liegt sind ausgenommen. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten, auch der mithelfenden, und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Ein Punkt bleibt ohne Versicherungslösung in der Sachpolice: Fällt der Inhaber selbst aus, steht der Betrieb, aber der Ertragsausfall greift nur nach einem Sachschaden.
Was kostet eine Versicherung für Pensionen und Gasthöfe?
Das hängt vor allem von der Zimmerzahl, dem Gebäudewert samt Nebengebäuden, der Gastronomie und daran, ob Sie Feiern und Saalbetrieb anbieten ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Gilt die Gastwirtehaftung auch für eine kleine Pension?
Ja. Maßgeblich ist, dass Sie gewerbsmäßig Fremde beherbergen, nicht die Größe des Hauses. Für die eingebrachten Sachen Ihrer Gäste haften Sie deshalb auch mit sechs Zimmern ohne eigenen Fehler, begrenzt auf das Hundertfache des Tagespreises und höchstens 3.500 Euro. Bei einem Zimmerpreis von 60 Euro wären das rechnerisch 6.000 Euro, also greift der Höchstbetrag von 3.500 Euro. Verschulden Sie oder Ihre Leute den Schaden, entfällt die Begrenzung ganz.
Ist mein Wohnteil im selben Haus mitversichert?
Nicht automatisch, und das ist eine der häufigsten Lücken in Familienbetrieben. Gewerbliche Sachversicherung und private Hausratversicherung decken verschiedene Dinge, und wo der Betrieb aufhört und die Wohnung anfängt, muss im Vertrag stehen. Wir trennen das sauber, statt es dem Sachbearbeiter nach einem Brand zu überlassen.
Sind Scheune, Saal und Nebengebäude mitversichert?
Nur wenn sie im Vertrag stehen. Bei alten Häusern sind Anbauten, Scheunen und Säle oft über Jahrzehnte gewachsen, ohne dass die Police nachgezogen wurde. Nach einem Brand fehlt dann genau der Teil, den Sie für den Betrieb brauchen. Ein aktueller Gebäudewert mit allen Nutzungen ist deshalb der erste Schritt.
Was passiert, wenn ich selbst krank werde?
Dann steht der Betrieb, und die Sachversicherung hilft nicht: Ihr Ertragsausfall setzt dort einen Sachschaden voraus. Für den Ausfall der Person gibt es gesonderte Lösungen, die wir für Ihre Branche nicht als Standardbaustein führen. Wir sagen Ihnen offen, was sich dafür erreichen lässt, statt diese Lücke unerwähnt zu lassen.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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