Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Einzelanwälte, Sozietäten und Berufsausübungsgesellschaften, von allgemeiner Beratung bis zu spezialisierten Mandaten. Wir platzieren die Pflichtversicherung mit Summen über dem Mindestmaß, Cyber für Mandantendaten und das Büro.
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Was ist eine Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte?
Eine Versicherung für Rechtsanwälte ist zuerst die gesetzlich vorgeschriebene Berufshaftpflicht, dazu Cyber für Mandantendaten, das Büro und der Rechtsschutz. Die vorgeschriebene Mindestsumme von 250.000 Euro je Versicherungsfall ist dabei eine Zulassungsvoraussetzung und keine Aussage über Ihr Risiko. Ein versäumter Fristablauf in einem Mandat mit hohem Streitwert übersteigt sie um ein Vielfaches, und der Mandant hält sich an Sie, nicht an die Kammer.
Wer braucht eine Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte?
Insolvenzverwaltung, Treuhandmandate mit Fremdgeldern in größerem Umfang und Tätigkeiten vor ausländischen Gerichten betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Einzelanwälte
Die Pflichtsumme reicht für Alltagsmandate, aber ein einziges großes Mandat verschiebt das Bild.
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Sozietäten und Berufsausübungsgesellschaften
Für Gesellschaften gelten eigene Anforderungen an Summe und Nachweis.
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Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
Hohe Streitwerte und Transaktionen, bei denen ein Fehler sofort siebenstellig wird.
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Bau- und Immobilienrecht
Lange Verjährungsfristen und mehrere Beteiligte, die gleichzeitig Ansprüche anmelden.
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Kanzleien mit Spezialisierung
Ein Fachgebiet mit hohen Werten rechtfertigt eine Summe, die eine allgemeine Kanzlei nicht braucht.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Kanzleien
Wir fangen bei Ihnen mit den Streitwerten an und nicht mit dem Beitrag. Die vorgeschriebenen 250.000 Euro je Versicherungsfall sind die Untergrenze für die Zulassung; ob sie zu Ihren Mandaten passt, ist eine ganz andere Frage. Dazu sehen wir uns die Jahreshöchstleistung an, denn die darf auf das Vierfache der Mindestsumme begrenzt werden, und in einem Jahr mit mehreren Fällen ist das schnell erreicht.
Nachweise für Kammer und Mandanten
Die Rechtsanwaltskammer verlangt den Nachweis für die Zulassung und wird vom Versicherer über jede Änderung unterrichtet, Mandanten aus der Wirtschaft verlangen in Rahmenverträgen eigene Summen. Wir liefern beides in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Eine allgemeine Kanzlei braucht andere Summen als eine Transaktionspraxis. Wir fragen Fachgebiete, Streitwerte, Zahl der Berufsträger und Gesellschaftsform vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Rechtsanwälte?
In der Regel die vorgeschriebene Berufshaftpflicht mit Summen oberhalb des Mindestmaßes, Cyber für Mandantendaten, die Kanzlei mit Ertragsausfall und der Rechtsschutz.
Ist eine Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte Pflicht?
Ja, und sie ist Zulassungsvoraussetzung. Rechtsanwälte müssen eine Berufshaftpflichtversicherung zur Deckung der sich aus der Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden abschließen und während der gesamten Zulassung aufrechterhalten. Die Versicherung muss sich auch auf Vermögensschäden erstrecken, für die Sie nach den Vorschriften über Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einzustehen haben. Die Mindestversicherungssumme beträgt 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall; die Leistungen für alle Schäden eines Versicherungsjahres dürfen auf den vierfachen Betrag begrenzt werden. Ein Selbstbehalt ist bis zu einem Prozent der Mindestversicherungssumme zulässig. Der Versicherer ist verpflichtet, die Kammer über Beginn, Ende und Änderungen zu unterrichten.
Was kostet eine Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte?
Das hängt vor allem von der Zahl der Berufsträger, Ihren Fachgebieten, den üblichen Streitwerten und der gewählten Deckungssumme ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Reicht die gesetzliche Mindestsumme?
Für die Zulassung ja, für Ihr Risiko selten. Die vorgeschriebenen 250.000 Euro je Versicherungsfall sind an Alltagsmandaten bemessen, nicht an Ihrem größten. Ein versäumter Fristablauf in einem Bau- oder Gesellschaftsrechtsmandat übersteigt diese Summe schnell, und dann haften Sie persönlich für den Rest. Wir leiten die Summe aus Ihren tatsächlichen Streitwerten ab.
Was bedeutet die Jahreshöchstleistung?
Dass die Leistungen für alle Schäden eines Versicherungsjahres auf das Vierfache der Mindestsumme begrenzt werden dürfen. Passieren in einem Jahr mehrere Fehler, etwa nach einem Personalwechsel oder einem Softwarewechsel in der Fristenkontrolle, ist dieser Topf schneller leer, als man denkt. Diese Zahl gehört deshalb genauso geprüft wie die Summe je Fall.
Sind Fehler meiner Mitarbeiter gedeckt?
Ja, das verlangt das Gesetz ausdrücklich: Die Versicherung muss sich auch auf Vermögensschäden erstrecken, für die Sie nach den Vorschriften über Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen einzustehen haben. Das ist wichtig, weil die meisten Fristversäumnisse in der Kanzlei und nicht am Schreibtisch des Berufsträgers entstehen.
Brauche ich Cyber neben der Berufshaftpflicht?
Ja, denn beide decken Verschiedenes. Die Berufshaftpflicht trägt Ihre berufliche Fehlleistung, Cyber die Folgen eines Angriffs: Wiederherstellung, Betriebsausfall, Meldepflichten und Ansprüche Betroffener. Dazu kommt bei Ihnen die Verschwiegenheitspflicht, die einen Datenabfluss zu einem berufsrechtlichen Thema macht und nicht nur zu einem technischen.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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