Versicherung für Sachverständige und Gutachter

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Gutachten für Gerichte, Versicherer, Banken und private Auftraggeber, in Bau, Kfz, Immobilien und Technik. Wir platzieren die Vermögensschadenhaftpflicht für Gutachtenfehler und Ihre Messtechnik bei Versicherern, die Sachverständige zeichnen.

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Was ist eine Versicherung für Sachverständige?

Eine Versicherung für Sachverständige ist im Kern die Vermögensschadenhaftpflicht, dazu Messtechnik, Betriebshaftpflicht und Büroausstattung. Eine Unterscheidung bestimmt dabei alles, und sie verläuft anders, als die meisten annehmen. Ein vom Gericht ernannter Sachverständiger haftet für ein unrichtiges Gutachten nur, wenn er vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Beim privaten Auftrag gibt es diese Schwelle nicht; dort haften Sie nach Vertrag, also schon bei einfacher Fahrlässigkeit. Das Privatgutachten ist damit Ihr größeres Risiko.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Sachverständige?

Sachverständige in Strafverfahren, mit Gutachten zu Personenschäden und mit Aufträgen außerhalb Europas betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Sachverständige mit Privatgutachten

    Hier gilt keine erhöhte Haftungsschwelle. Sie haften nach Vertrag, und das ist der Teil Ihres Geschäfts mit dem größeren Risiko.

  • Gerichtlich ernannte Sachverständige

    Die Schwelle liegt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und der Schaden ist der, der aus der gerichtlichen Entscheidung entstanden ist.

  • Bausachverständige

    Ihr Befund entscheidet über Sanierungen im sechsstelligen Bereich, und ein übersehener Mangel zeigt sich erst beim Rückbau.

  • Kfz-Sachverständige

    Hohe Fallzahl, kurze Bearbeitungszeit und ein Gutachten, auf dessen Grundlage reguliert oder abgelehnt wird.

  • Sachverständige mit Eingriffen am Objekt

    Bauteilöffnungen und Proben beschädigen die Sache, die Sie untersuchen, und genau das nimmt die Betriebshaftpflicht aus.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

1

Expertise bei Sachverständigen

Wir rechnen bei Ihnen das Privatgutachten als Hauptrisiko und nicht das Gerichtsgutachten, weil die Haftungsschwellen das so vorgeben. Und wir achten auf einen zweiten Punkt, den viele Policen nicht sauber abbilden: Bauteilöffnungen und Proben beschädigen die untersuchte Sache. Das ist kein Gutachtenfehler, sondern ein Tätigkeitsschaden, und er braucht einen eigenen Einschluss.

2

Nachweise für Gerichte und Auftraggeber

Versicherer, Banken und gewerbliche Auftraggeber verlangen den Deckungsnachweis vor der Beauftragung, oft mit Summen aus dem Rahmenvertrag. Wir liefern den Nachweis in der verlangten Form und achten darauf, dass Gerichts- und Privatgutachten beide als versicherte Tätigkeit genannt sind.

3

Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Kfz-Sachverständiger mit hoher Fallzahl braucht andere Bausteine als ein Bausachverständiger mit wenigen großen Gutachten. Wir fragen Fachgebiet, Auftraggeberarten, Eingriffe am Objekt und Messtechnik vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Sachverständige und Gutachter?

In der Regel die Vermögensschadenhaftpflicht mit Gerichts- und Privatgutachten als versicherter Tätigkeit, die Messtechnik unterwegs, die Betriebshaftpflicht mit Schäden am untersuchten Objekt und die Büroausstattung.

Ist eine Versicherung für Sachverständige Pflicht?

Nein, eine Berufshaftpflicht ist für Sachverständige nicht allgemein gesetzlich vorgeschrieben. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht. Entscheidend für Sie ist etwas anderes, nämlich die Haftungsschwelle, und sie ist je Auftragsart verschieden. Erstattet ein vom Gericht ernannter Sachverständiger vorsätzlich oder grob fahrlässig ein unrichtiges Gutachten, haftet er für den Schaden, der einem Verfahrensbeteiligten durch eine darauf beruhende gerichtliche Entscheidung entsteht. Diese erhöhte Schwelle gilt nur für die gerichtliche Ernennung. Beim privaten Auftrag haften Sie nach Vertrag, also auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Wer überwiegend privat begutachtet, hat deshalb das größere Risiko, und viele schätzen das umgekehrt ein.

Was kostet eine Versicherung für Sachverständige?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, Ihrem Fachgebiet, dem Anteil an Privatgutachten und daran, wie hoch die Werte sind, über die Ihre Gutachten entscheiden ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Haftet ein Gerichtsgutachter leichter als ein Privatgutachter?

Nein, umgekehrt, und das überrascht viele. Für den vom Gericht ernannten Sachverständigen gilt eine erhöhte Schwelle: Er haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, und nur für den Schaden aus einer gerichtlichen Entscheidung, die auf dem Gutachten beruht. Beim Privatauftrag gilt diese Schwelle nicht; dort haften Sie nach Vertrag, also schon bei einfacher Fahrlässigkeit.

Ist ein Schaden bei der Bauteilöffnung versichert?

Nicht über die Gutachtendeckung und nicht automatisch über die Betriebshaftpflicht. Wenn Sie öffnen, bohren oder eine Probe nehmen, beschädigen Sie die Sache, die Sie untersuchen, und Schäden an Sachen, an denen die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird, sind in Standardbedingungen ausgeschlossen. Für Sachverständige mit Eingriffen am Objekt ist das ein eigener, notwendiger Einschluss.

Reicht eine Betriebshaftpflicht mit Vermögensschäden?

Nein. Die übliche Vermögensschadenerweiterung einer Betriebshaftpflicht nimmt Ansprüche aus prüfender und gutachterlicher Tätigkeit ausdrücklich wieder heraus. Damit bleibt bei Ihnen genau das draußen, was Sie tun. Sie brauchen die eigenständige Vermögensschadenhaftpflicht, und sie muss Gerichts- wie Privatgutachten benennen.

Was ist mein teuerster denkbarer Fall?

Das übersehene Problem in einem Gutachten, auf dessen Grundlage gekauft oder saniert wird. Der Schaden ist nicht Ihr Honorar, sondern die Differenz zwischen dem, was der Auftraggeber bekommen hat, und dem, was er bei richtigem Befund entschieden hätte. Bei Immobilien und technischen Anlagen bemisst sich das am Objektwert und nicht an Ihrem Aufwand.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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