Versicherung für Schädlingsbekämpfung

Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.

Schädlingsbekämpfung und Schädlingsmonitoring für Lebensmittelbetriebe, Wohnungswirtschaft, Industrie und Kommunen, mit Begasung und Holzschutz. Wir platzieren Betriebshaftpflicht, Vermögensschadenhaftpflicht, Fahrzeuge und Lager bei Versicherern, die das Gewerbe zeichnen.

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Deckung verstehen

Was ist eine Versicherung für Schädlingsbekämpfung?

Eine Versicherung für Schädlingsbekämpfung ist das Paket aus der Betriebshaftpflicht, der Vermögensschadenhaftpflicht für Befundaussagen, den Fahrzeugen und dem Lager. Ihre Arbeit bringt zwei Dinge zusammen, die sonst getrennt sind: Sie setzen wirksame Mittel in fremden Räumen ein, und Sie tun das meist dort, wo Lebensmittel, Vorräte oder Menschen sind. Der Schaden entsteht deshalb selten durch Ungeschick, sondern durch die Wirkung Ihrer Arbeit am falschen Ort.

Für wen

Wer braucht eine Versicherung für Schädlingsbekämpfung?

Begasung von Schiffen und Transporteinheiten, Arbeiten in kerntechnischen Anlagen und die Sanierung nach Kontamination betrachten wir gesondert.

Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.

  • Dienstleister für Lebensmittelbetriebe

    Hier steht Ware neben dem Befall, und Ihre Monitoringdokumentation ist Teil des Audits Ihres Kunden.

  • Wohnungswirtschaft und Kommunen

    Bewohnte Räume, Kinder und Haustiere setzen enge Grenzen für Mittel und Verfahren.

  • Betriebe mit Begasung

    Begasungen sind erlaubnispflichtig und zugleich der Teil Ihres Geschäfts mit dem größten Schadenpotenzial.

  • Holz- und Bautenschutz

    Arbeiten an der Substanz fremder Gebäude mit Mitteln, deren Wirkung lange anhält.

  • Betriebe mit Monitoringverträgen

    Wiederkehrende Kontrollen mit schriftlichen Befunden sind Aussagen, auf die sich Dritte verlassen.

Warum Alea

Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.

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Expertise bei Schädlingsbekämpfung

Wir trennen bei Ihnen zwei Schadenarten, die Versicherer auch trennen. Das eine ist der Schaden an Räumen, Ware und Gesundheit durch Ihr Mittel, und das gehört in die Betriebshaftpflicht, möglichst mit Tätigkeitsschäden. Das andere ist die Aussage: ein Befund, eine Freigabe, ein Protokoll, auf das sich ein Audit stützt. Stimmt sie nicht, entsteht ein reiner Vermögensschaden, und den trägt nur eine Vermögensschadenhaftpflicht.

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Nachweise für Auftraggeber und Audits

Lebensmittelbetriebe verlangen den Deckungsnachweis als Teil ihrer Lieferantenprüfung, Wohnungsunternehmen vor dem ersten Einsatz, und Kommunen im Vergabeverfahren. Wir liefern sie in der verlangten Form und zum Termin.

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Deckung, die zu Ihren Leistungen passt

Ein Betrieb mit Monitoring in der Lebensmittelindustrie braucht andere Bausteine als einer mit Wohnungssanierung. Wir fragen Kundenarten, Verfahren, Begasung, Mittel und Dokumentation vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.

So arbeiten wir

Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.

Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.

Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.

Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.

Was drinsteht, erklären wir vorher.

Wir erklären, was ein Vertrag tatsächlich abdeckt und was nicht, in Ihren Worten statt in Versicherungsdeutsch. Sie wissen bei jedem Schritt, wie die Deckung greift und wo sie endet.

Ihr bestehender Vertrag bleibt, bis etwas Besseres da ist.

Sie müssen nichts kündigen, um mit uns zu sprechen. Wir sehen uns an, was Sie haben, und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist. Ist Ihr Vertrag der bessere, sagen wir auch das.

Die Anfrage verpflichtet Sie zu nichts.

Eine Anfrage ist weder Antrag noch Abschluss. Sie bekommen werktags innerhalb einer Stunde eine persönliche Rückmeldung. Entschieden wird erst, wenn die Angebote vor Ihnen liegen.

Im Schadenfall melden Sie sich bei uns.

Wenn etwas passiert, rufen Sie uns an und nicht die Hotline des Versicherers. Wir nehmen den Schaden auf und bleiben dran. Ob der Versicherer zahlt, richtet sich nach Ihrem Vertrag. Dass sich jemand darum kümmert, nach uns.

Versicherung soll Sie nicht aufhalten.

Zeit kostet selten die Entscheidung, sondern der Papierkram davor: Unterlagen zusammensuchen, Policen lesen, Angebote vergleichbar machen. Das übernimmt bei uns Technologie. Prüfung, Verhandlung und Betreuung bleiben bei Menschen.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.

Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.

Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.

Christoph Bergemann, Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Christoph Bergemann
Co-Founder, verantwortet Risiko, Beratung und Schadenbegleitung
Mit Christoph sprechen
Gut zu wissen

Häufige Fragen.

Welche Versicherungen brauchen Schädlingsbekämpfer?

In der Regel die Betriebshaftpflicht mit Tätigkeitsschäden, die Vermögensschadenhaftpflicht für Befunde und Freigaben, die Kfz-Versicherung und das Lager.

Ist eine Versicherung für Schädlingsbekämpfung Pflicht?

Eine Versicherungspflicht gibt es für Schädlingsbekämpfer nicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Fachlich gilt dagegen Strenges: Wer Begasungen durchführen will, braucht dafür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, und sie ist vor der erstmaligen Durchführung zu beantragen. Für den Umgang mit Biozidprodukten gelten Anforderungen an Sachkunde, Dokumentation und Schutzmaßnahmen, und in Lebensmittelbetrieben kommen die Vorgaben Ihres Kunden aus dessen Eigenkontrolle dazu. Diese Nachweise entscheiden im Schadenfall mit darüber, ob Ihnen ein Organisationsverschulden vorgeworfen wird.

Was kostet eine Versicherung für Schädlingsbekämpfung?

Das hängt vor allem von dem Umsatz, den Kundenarten, den eingesetzten Verfahren, dem Anteil der Begasungen und Ihrem Monitoringbestand ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.

Wer zahlt, wenn Ware vernichtet werden muss?

Wenn die Ware durch Ihr Mittel oder Ihr Verfahren unbrauchbar wird, ist das ein Sachschaden an fremdem Eigentum und gehört in die Betriebshaftpflicht. Heikel ist die Abgrenzung zur Ware, die wegen des Befalls ohnehin weg musste. Deshalb gehören Zustand und Umfang vor der Behandlung dokumentiert, am besten gemeinsam mit dem Kunden.

Brauche ich eine Erlaubnis für Begasungen?

Ja. Wer Begasungen durchführen will, braucht eine Erlaubnis der zuständigen Behörde, und sie muss vor der erstmaligen Durchführung beantragt werden. Sie kann befristet, mit Auflagen und unter Widerrufsvorbehalt erteilt werden. Ohne diese Erlaubnis zu begasen ist nicht nur ein Rechtsverstoß, sondern bringt im Schadenfall auch Ihre Deckung in Gefahr.

Was passiert, wenn ich einen Befall übersehe?

Dann geht es meist um Geld statt um Schaden: Der Kunde fällt durch ein Audit, muss Ware sperren oder verliert einen Abnehmer. Das ist ein reiner Vermögensschaden, und eine Betriebshaftpflicht trägt ihn nicht. Wer regelmäßig Befunde und Freigaben schreibt, sollte dafür die Vermögensschadenhaftpflicht haben und seine Protokolle so formulieren, dass sie eine Feststellung zum Zeitpunkt sind und keine Garantie für die Zukunft.

Wie versichere ich meine Mittel und Geräte?

Präparate, Nebelgeräte und Monitoringtechnik gehören in die Sachversicherung, und das Lager braucht dabei Aufmerksamkeit: Für die Aufbewahrung gefährlicher Stoffe gelten Anforderungen an Zugang, Trennung und Mengen, und Versicherer verbinden die Deckung mit Auflagen dazu. Wir klären die vor dem Abschluss, nicht nach dem Einbruch.

Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?

Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.

Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?

Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.

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