Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Selfstorage-Anlagen, Lagerboxen und Garagenparks mit Zutritt rund um die Uhr. Wir platzieren die Betreiberhaftpflicht, das Gebäude mit Ertragsausfall, Cyber für Zutritt und Abrechnung und den Rechtsschutz.
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Was ist eine Versicherung für Selfstorage?
Eine Versicherung für Selfstorage-Betreiber ist das Paket aus der Betreiberhaftpflicht, der Anlage mit Ertragsausfall, Cyber für Zutritt und Abrechnung und dem Rechtsschutz. Gehört Ihnen die Halle, kommt die Gebäudedeckung als eigener Teil dazu; mieten Sie sie, brauchen Sie dafür Mietsachschäden in der Haftpflicht. Der Kern Ihres Geschäfts ist eine rechtliche Unterscheidung: Sie vermieten eine Fläche, Sie nehmen die Sachen Ihrer Kunden nicht in Verwahrung. Deshalb ist das Lagergut grundsätzlich nicht Ihr Risiko. Das trägt aber nur, solange Sie Ihre eigenen Pflichten erfüllen, also Gebäude, Brandschutz und Zutritt im Griff haben.
Wer braucht eine Versicherung für Selfstorage?
Lagerhaltung und Fulfillment für Dritte, Möbeleinlagerung mit Übernahme der Sachen und Gefahrstofflagerung laufen auf eigenen Seiten oder betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Anlagen mit Zutritt rund um die Uhr
Ohne Personal vor Ort tragen Technik und Dokumentation die Verkehrssicherung.
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Betreiber in eigener Halle
Dann ist das Gebäude Ihr größter Wert und der Brandschutz Ihr wichtigstes Thema.
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Betreiber in Miete
Was in der gemieteten Halle beschädigt wird, ist ein Mietsachschaden und muss eingeschlossen sein.
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Anlagen mit Geschäftskunden
Gewerbliche Lagerung bringt höhere Werte und schnell die Frage nach der Haftung für das Gut.
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Betreiber mit Transportservice
Wer abholt oder liefert, verlässt die reine Vermietung und übernimmt Obhut.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Selfstorage
Wir sehen bei Ihnen zuerst auf die Grenze zwischen Vermietung und Verwahrung, denn sie entscheidet über Ihre Haftung. Sobald Sie Schlüssel annehmen, umräumen, abholen oder Pakete entgegennehmen, verlassen Sie die reine Vermietung und übernehmen Obhut an fremden Sachen. Das ist versicherbar, muss aber vereinbart sein. Dazu prüfen wir den Brandschutz, weil davon Annahme und Beitrag für Ihre Halle abhängen.
Nachweise für Eigentümer und Kunden
Der Eigentümer der Halle verlangt die Betriebshaftpflicht mit Mietsachschäden, die finanzierende Bank die Gebäudeversicherung, und Geschäftskunden fragen nach der Deckung für ihr Lagergut. Wir liefern die Nachweise in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Eine Anlage mit 100 Boxen braucht andere Summen als ein Standort mit mehreren Hallen. Wir fragen Bauart, Brandschutz, Zutrittskonzept, Eigentum und Zusatzleistungen vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Selfstorage-Betreiber?
In der Regel die Betreiberhaftpflicht mit Mietsachschäden, die Anlage mit Ertragsausfall, bei eigener Halle die Gebäudedeckung, Cyber für Zutritt und Abrechnung und der Rechtsschutz.
Ist eine Versicherung für Selfstorage Pflicht?
Für Selfstorage gibt es weder eine Erlaubnis- noch eine Versicherungspflicht. Pflicht sind die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Beschäftigten und die Kfz-Haftpflicht für Fahrzeuge. Wichtiger ist Ihre Haftung als Besitzer des Grundstücks: Wird jemand durch den Einsturz eines Gebäudes oder die Ablösung von Teilen verletzt oder eine Sache beschädigt und ist das die Folge fehlerhafter Errichtung oder mangelhafter Unterhaltung, haften Sie, und zwar auch ohne dass der Geschädigte Ihnen ein Verschulden nachweisen muss. Sie kommen nur frei, wenn Sie die im Verkehr erforderliche Sorgfalt zur Abwendung der Gefahr beobachtet haben. Dokumentierte Wartung und Prüfung von Toren, Aufzügen und Brandschutztechnik sind deshalb bei Ihnen kein Formalismus.
Was kostet eine Versicherung für Selfstorage?
Das hängt vor allem von der Zahl der Boxen, der Bauart und dem Brandschutz der Halle, dem Zutrittskonzept und daran, ob Sie Eigentümer sind ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Hafte ich für das Lagergut meiner Kunden?
Grundsätzlich nicht, weil Sie Fläche vermieten und keine Verwahrung übernehmen. Die Sachen bleiben im Zugriff des Kunden, er schließt selbst ab, und er versichert sie selbst. Das hält aber nur, solange der Schaden nicht aus Ihrer Sphäre kommt: Ein Dach, das undicht war, oder ein Brandschutz, der nicht funktioniert hat, führt sehr wohl zu Ihrer Haftung.
Was muss in meinen Mietvertrag?
Vier Dinge: dass keine Verwahrung übernommen wird, dass der Kunde selbst versichert, welche Güter nicht eingelagert werden dürfen, und wie Sie bei Zahlungsverzug mit der Box verfahren. Der letzte Punkt wird in der Praxis am häufigsten gebraucht und ist am seltensten sauber geregelt. Räumung und Verwertung ohne klare Grundlage bringen Sie schnell selbst in die Haftung.
Was passiert bei einem Brand in einer Box?
Dann geht es um die Ursache und um Ihre Pflichten. Für Ihr Gebäude und Ihre Anlage zahlt die Sachversicherung, für fremdes Lagergut grundsätzlich nicht Sie. Kommt der Brand aus einer Box mit unzulässig gelagerten Gütern, wird gegen den Kunden ermittelt, aber Sie müssen zeigen, dass Sie die Regeln aufgestellt und die Anlage in Ordnung gehalten haben. Deshalb sind Brandschutznachweise und Prüfprotokolle Ihr wichtigstes Papier.
Was gilt, wenn ich Pakete annehme oder Transporte anbiete?
Dann verlassen Sie die reine Vermietung. Angenommene Pakete sind fremde Sachen in Ihrer Obhut, und bei Transporten kommt der Weg dazu. Beides ist versicherbar, muss aber ausdrücklich vereinbart sein, sonst stehen genau die Zusatzleistungen außerhalb der Deckung, mit denen Sie sich vom Wettbewerb unterscheiden wollten.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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