Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Spedition, Transportorganisation, Sammelgut und Unterfrachtführersteuerung. Wir platzieren die Verkehrshaftung für die Rolle, die Sie tatsächlich einnehmen, dazu Betriebshaftpflicht und Umschlagslager, bei Versicherern, die Speditionen zeichnen.
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Was ist eine Versicherung für Speditionen?
Eine Versicherung für Speditionen ist das Paket aus der Verkehrshaftung, der Betriebshaftpflicht, dem Umschlagslager und den eigenen Fahrzeugen. Entscheidend ist eine Unterscheidung, die viele Speditionen unterschätzen. Im Grundfall schulden Sie die Organisation der Versendung und nicht die Beförderung. Sobald Sie aber selbst befördern, zu festen Kosten abrechnen oder Sammelladung bilden, haben Sie hinsichtlich der Beförderung die Rechte und Pflichten eines Frachtführers. In der Praxis trifft mindestens einer dieser Fälle fast immer zu.
Wer braucht eine Versicherung für Speditionen?
Gefahrgut, Schwerlast- und Großraumtransporte und grenzüberschreitende Verkehre nach internationalem Übereinkommen betrachten wir gesondert, weil dort eigene Haftungsregime gelten.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Speditionen mit Sammelgut
Sammelladung macht Sie hinsichtlich der Beförderung zum Frachtführer, auch wenn Sie keinen eigenen Lkw haben.
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Speditionen mit Fixkostenabrechnung
Ein vereinbarter Gesamtbetrag, der die Beförderungskosten einschließt, hat dieselbe Folge, und das ist der häufigste Fall überhaupt.
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Speditionen mit Unterfrachtführern
Sie haften Ihrem Auftraggeber für die Leistung, die ein anderer erbringt, und müssen den Rückgriff selbst durchsetzen.
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Speditionen mit eigenem Umschlag
An der Rampe und im Lager liegt fremdes Gut in Ihrer Obhut, und dort passieren die meisten Schäden.
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Speditionen mit eigenen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen
Dann kommt eine echte Versicherungspflicht dazu, mit vorgeschriebener Mindestsumme und Nachweis im Fahrzeug.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise in der Spedition
Wir fragen bei Ihnen zuerst nach der Abrechnung und erst dann nach dem Fuhrpark. Ob Sie zu festen Kosten abrechnen, Sammelladung bilden oder selbst eintreten, entscheidet darüber, ob Sie wie ein Spediteur oder wie ein Frachtführer haften. Eine Police, die auf die falsche Rolle ausgestellt ist, hilft im Schadenfall nicht.
Nachweise für Auftraggeber und Ausschreibungen
Verlader verlangen Haftungsnachweise mit bestimmten Summen, und bei eigenen Fahrzeugen über 3,5 Tonnen ist der Nachweis der vorgeschriebenen Versicherung im Fahrzeug mitzuführen. Wir liefern beides in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Eine reine Organisationsspedition braucht andere Bausteine als eine mit Sammelgut, Umschlag und eigener Flotte. Wir fragen Abrechnungsform, Sammelgut, Unterfrachtführer und Fahrzeuge vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Speditionen?
In der Regel die Verkehrshaftung für Ihre tatsächliche Rolle, die Betriebshaftpflicht, das Umschlagslager mit Ertragsausfall und die Fahrzeuge. Wer über 3,5 Tonnen fährt, braucht die vorgeschriebene Deckung mit Nachweis im Fahrzeug.
Ist eine Versicherung für Speditionen Pflicht?
Teilweise ja, und es hängt an Ihren Fahrzeugen. Wer gewerblich Güter mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht einschließlich Anhänger befördert, muss eine Haftpflichtversicherung für Güter- und Verspätungsschäden abschließen und aufrechterhalten; vorgeschrieben sind mindestens 600.000 Euro je Schadensereignis, eine Jahreshöchstersatzleistung darf nicht unter dem Doppelten liegen, und der Nachweis ist im Fahrzeug mitzuführen. Bis 3,5 Tonnen einschließlich Anhänger ist die Beförderung davon freigestellt. Pflicht sind außerdem die Kfz-Haftpflicht für jedes Fahrzeug und die gesetzliche Unfallversicherung Ihrer Mitarbeiter. Die Haftung für das Gut besteht unabhängig davon, ob eine Versicherungspflicht greift.
Was kostet eine Versicherung für Speditionen?
Das hängt vor allem von dem Umsatz, der Zahl eigener Fahrzeuge, dem Sammelgutanteil und daran, ob Sie zu festen Kosten abrechnen und Unterfrachtführer einsetzen ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Hafte ich als Spediteur überhaupt für das Gut?
Im Grundfall schulden Sie die Organisation der Versendung und nicht die Beförderung. Die Rechte und Pflichten eines Frachtführers treffen Sie aber, sobald Sie selbst befördern, wenn ein Gesamtbetrag vereinbart ist, der die Beförderungskosten einschließt, oder wenn Sie Sammelladung bilden. In der Praxis trifft fast immer mindestens einer dieser drei Fälle zu.
Wie hoch ist die Haftung für verlorenes Gut?
Begrenzt auf 8,33 Rechnungseinheiten je Kilogramm Rohgewicht. Wichtig ist die Einheit: Die Rechnungseinheit ist das Sonderziehungsrecht des Internationalen Währungsfonds, umgerechnet nach dem Wert am Tag der Übernahme des Gutes. Es sind also nicht 8,33 Euro. Bei Lieferfristüberschreitung ist die Haftung auf das Dreifache der Fracht begrenzt.
Was gilt bei hochwertigem, leichtem Gut?
Das ist die Stelle, an der die gesetzliche Grenze zu Ihren Gunsten und zu Lasten des Kunden wirkt, bis jemand etwas anderes vereinbart. Bei Elektronik oder Pharma liegt der Warenwert je Kilogramm weit über der Haftungsgrenze, und Verlader verlangen deshalb oft eine Haftungserweiterung. Die ist eine Vereinbarung über die gesetzliche Haftung hinaus und muss ausdrücklich in die Deckung.
Hafte ich für meinen Unterfrachtführer?
Gegenüber Ihrem Auftraggeber ja, denn Sie haben die Leistung geschuldet. Ob Sie beim Unterfrachtführer Rückgriff nehmen können, hängt von dessen Vertrag und dessen Deckung ab, und das klärt sich erst nach dem Schaden. Deshalb gehört die Prüfung der Deckungsnachweise Ihrer Unterfrachtführer in den Einkaufsprozess und nicht in die Schadenabteilung.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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