Ein Anruf genügt.
Den Rest erledigen wir.
Tragwerksplanung, Statik im Neubau und Bestand, Nachweise für Umbau, Aufstockung und Rückbau. Wir platzieren die Berufshaftpflicht mit Summen nach Bausumme, Objektdeckungen und das Büro bei Versicherern, die Tragwerksplaner zeichnen.
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Was ist eine Berufshaftpflicht für Statiker?
Eine Versicherung für Statiker und Tragwerksplaner ist die Berufshaftpflicht für Vermögensschäden, dazu die Objektdeckung für große Vorhaben, die Betriebshaftpflicht und der Rechtsschutz. Ihr Risiko unterscheidet sich von jedem anderen Planungsgewerk durch die Fallhöhe. Der seltene Fall ist der Einsturz, der häufige ist teuer genug: Der Nachweis hält der Prüfung nicht stand, es wird zurückgebaut und verstärkt, das Vorhaben steht still, und alle Beteiligten melden ihre Mehrkosten an.
Wer braucht eine Berufshaftpflicht für Statiker?
Prüfingenieure im hoheitlichen Auftrag, Sonderbauten mit besonderem Nachweisverfahren und Ingenieurbauwerke wie Brücken betrachten wir gesondert.
Sie können trotzdem anfragen. Wir sagen Ihnen offen, ob und wie wir helfen können.
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Tragwerksplanung im Neubau
Ein Nachweis, der nicht trägt, stoppt den Rohbau und erzeugt Kosten bei allen Gewerken gleichzeitig.
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Statik im Bestand
Unbekannte Bausubstanz und fehlende Unterlagen machen jede Annahme zum Risiko.
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Aufstockung und Umnutzung
Hier wird vorhandenen Bauteilen mehr zugemutet, als ursprünglich geplant war.
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Nachweise für Rückbau
Abbruchstatik und Verbau entscheiden über die Standsicherheit während der Arbeiten.
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Büros als Nachunternehmer
Unter einem Generalplaner läuft der Rückgriff bei einem Tragwerksfehler direkt zu Ihnen.
Eine Anfrage. Alle Versicherer. Das richtige Programm.
Expertise bei Tragwerksplanern
Wir rechnen bei Ihnen in Bausummen. Ein Tragwerksfehler erzeugt Kosten bei allen Beteiligten gleichzeitig: Rückbau, Verstärkung, Bauzeitverlängerung, Vertragsstrafen. Eine Jahresdeckung, die am Honorar bemessen ist, trägt das nicht. Deshalb sehen wir uns Ihre größten Projekte an und entscheiden dann, ob die Jahresdeckung reicht oder ob eine Objektdeckung dazugehört.
Nachweise für Kammer und Bauherren
Die Ingenieurkammer verlangt den Nachweis für die Eintragung, Bauherren und Generalplaner bestimmte Summen im Vertrag, und öffentliche Auftraggeber im Vergabeverfahren. Wir liefern sie in der verlangten Form.
Deckung, die zu Ihren Leistungen passt
Ein Büro für Einfamilienhäuser braucht andere Summen als eines für Gewerbebau im Bestand. Wir fragen Bauwerksarten, Bausummen, Bestandsanteil und Nachunternehmerverträge vorher ab, statt eine Standardpolice zu schicken.
Kein Vergleichsportal. Eine Ausschreibung.
Sechs Dinge, die für jede Anfrage gelten, unabhängig davon, was Sie versichern wollen.
Ein Rechner vergleicht Tarife. Wir schreiben Ihr Risiko aus.
Ein Vergleichsrechner fragt Eckdaten ab und zeigt Tarife dazu. Im Gewerbe entscheidet aber die Bedingung, nicht der Preis. Wir fragen bei den Versicherern an, die Ihren Betrieb zeichnen, auch bei denen ohne Onlinestrecke, und lesen die Bedingungen, bevor Sie unterschreiben.
Ihr Ansprechpartner kennt Versicherung aus der Praxis.
Fünf Jahre bei Marsh Deutschland, zuletzt als Client Executive für multinationale Unternehmen, danach zwei Jahre bei deas (Ecclesia Gruppe) für internationale Industrieprogramme.
Er kennt Deckung, Verhandlung und Schaden aus dem Maschinenraum und weiß, worauf ein Versicherer beim Beitrag schaut. Die Prüfung macht ein Mensch, Technologie nimmt ihm das Lesen und Aufbereiten der Unterlagen ab.
Häufige Fragen.
Welche Versicherungen brauchen Statiker und Tragwerksplaner?
In der Regel die Berufshaftpflicht mit Summen nach Bausumme, die Objektdeckung für große Vorhaben, die Betriebshaftpflicht und der Rechtsschutz.
Ist eine Berufshaftpflicht für Statiker Pflicht?
Für Tragwerksplaner, die als beratende Ingenieure in eine Kammer eingetragen sind, besteht eine Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung nach den Ingenieurgesetzen und Satzungen der Länder; Summen und Umfang unterscheiden sich, deshalb klären wir das für Ihre Kammer, statt hier eine Zahl zu nennen. Für Prüfingenieure gelten zusätzliche Anforderungen aus den Bauordnungen der Länder. Aus dem Bauvertragsrecht gilt auch für Sie: Bei einem Überwachungsfehler können Sie die Leistung verweigern, solange der Bauherr dem ausführenden Unternehmer nicht erfolglos eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt hat, und Sie können ab Abnahme der letzten Bauleistung eine Teilabnahme Ihrer Leistungen verlangen, womit Ihre Verjährung beginnt.
Was kostet eine Berufshaftpflicht für Statiker?
Das hängt vor allem von dem Honorarumsatz, den Bausummen Ihrer Projekte, dem Anteil an Bestandsbauten und der Art der Bauwerke ab. Eine belastbare Zahl gibt es nach dem ersten Gespräch, nicht aus einem Tarifrechner: Wir holen Angebote bei den Versicherern ein, die Ihren Betrieb zeichnen, und legen sie Ihnen nebeneinander. Das Erstgespräch kostet nichts.
Wie hoch sollte meine Deckungssumme sein?
Nicht am Honorar bemessen, sondern am Bauwerk. Ein Tragwerksfehler löst Rückbau, Verstärkung und Bauzeitverlängerung aus, und die Kosten entstehen bei allen Beteiligten gleichzeitig. Wir nehmen Ihr größtes laufendes Projekt als Maßstab und prüfen, ob die Jahresdeckung trägt oder eine Objektdeckung dazugehört.
Was gilt bei Bestandsbauten ohne Unterlagen?
Dort liegt Ihr höchstes Risiko. Fehlen Bestandspläne, arbeiten Sie mit Annahmen, und genau die werden später zum Vorwurf. Dokumentieren Sie, welche Annahmen Sie getroffen haben, welche Öffnungen und Prüfungen Sie verlangt haben und was der Bauherr davon beauftragt hat. Diese Dokumentation entscheidet den Streit häufiger als die Berechnung selbst.
Hafte ich, wenn die Prüfstelle den Nachweis ablehnt?
Gegenüber dem Bauherrn in der Regel ja, denn Sie schulden einen prüffähigen und genehmigungsfähigen Nachweis. Der Schaden sind die Mehrkosten der Überarbeitung und des Stillstands, nicht ein Sachschaden. Das ist der klassische Fall für die Berufshaftpflicht, und er kommt häufiger vor als jeder Einsturz.
Was passiert bei einem Schaden während der Bauphase?
Dann treffen mehrere Fragen zusammen: Lag es an der Planung, an der Ausführung oder an der Bauzustandsstatik? In dieser Lage melden Bauherr, Rohbauer und Generalplaner gleichzeitig Ansprüche an, und die Klärung dauert. Deshalb gehören zu Ihrer Police ein Rechtsschutz und eine Summe, die auch mehrere gleichzeitige Forderungen trägt.
Ich bin schon versichert. Lohnt sich die Anfrage trotzdem?
Oft ja. Viele Verträge sind mit dem Betrieb gewachsen, ohne angepasst worden zu sein: neue Tätigkeiten, mehr Mitarbeiter, mehr Fahrzeuge, höhere Umsätze. Wir lesen Ihre bestehenden Policen mit Ihnen und sagen, was passt, was fehlt und was doppelt ist.
Zu speziell, zu schwierig,
zu spät dran?
Genau unser Fall. Sagen Sie uns, was Sie tun, und wir fragen jeden Versicherer an, der es zeichnet.
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